Auszug - Sportförderrichtlinien der Hansestadt Lübeck  

69. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2012/00041 Sportförderrichtlinien der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Schröder, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

Keine Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Hansestadt Lübeck beschließt Sportförderrichtlinien (Anlage 1).
 

2.   Die bisherigen Regelungen zu „Sport gegen Gewalt“ (Beschluss der Bürgerschaft vom 28.09.1995 zu TOP 10.2, Ziffer 4 (Drucksache Nr. 882),

„Erstattung von Straßenreinigungsgebühren“ (Beschluss der Bürgerschaft vom 28.09.1989 zu TOP 9.15 (Drucksache Nr. 2559) und

„Zuschüsse hauptamtliche ÜbungsleiterInnen“ (Verwaltungsfestsetzung aus dem Jahr 1964) werden aufgehoben.

Die Bestimmungen zur „Sportlerehrung“ sind enthalten und ersetzen die vormaligen Regelungen (Beschluss des Senats vom 20.12.1978 zu TOP 10).

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.