Heirat anmelden

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

An der Trauung dürfen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten unseres Trausaals auch im Hinblick auf den Denkmalschutz und den aktuell stattfindenden Untersuchungen der Restaurator:Innen neben dem Brautpaar 14 weitere Personen an der Zeremonie teilnehmen. Es sind insgesamt 16 Sitzplätze im Trausaal vorgesehen. Zu betreuende Kinder bis 12 Jahre werden nicht auf die Gästezahl angerechnet.

Eheschließung in der Lindeschen Villa (Standesamt)
Eheschließungen finden traditionell im Dienstgebäude „Lindesche Villa“ des Standesamtes der Hansestadt Lübeck statt.
Eheschließungen im Standesamt Lübeck werden durchgeführt: Montags, dienstags, donnerstags (hier sind Nachmittagstermine möglich), und freitags, sowie an ausgewählten folgenden Sonnabenden:

Sonnabendtermine 2024

  • 25. Mai 2024 (ausgebucht)
  • 01. Juni 2024 (ausgebucht)
  • 15. Juni 2024 (ausgebucht)
  • 20. Juli 2024 (ausgebucht)
  • 07. September 2024 (ausgebucht)
  • 12. Oktober 2024 (ausgebucht)
  • 09. November 2024

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen an anderen Sonnabenden keine Eheschließungstermine anbieten können!

Eheschließungen bei Kerzenschein am 06. Dezember 2024
Weitere Infos finden Sie hier .

Eheschließung im Rathaus
Die ganz besondere Hochzeit können Sie im historischen Rathaus der Hansestadt Lübeck erleben.
Alle Informationen rund um „Heiraten im Rathaus“ finden Sie hier.

Eheschließung auf der Viermastbark „Passat“ in Travemünde
Die Viermastbark „Passat“ in Travemünde bietet mit ihrer einmaligen maritimen Atmosphäre einen ganz besonderen Rahmen für Ihre Eheschließung. „Segeln“ Sie an Bord der „Passat“ in den Hafen der Ehe ein. Die Räumlichkeiten an Bord ermöglichen Ihnen auch, Ihre Hochzeitsfeier dort zu veranstalten und an Bord zu übernachten. ( Passat )
Für Fragen und Reservierung eines Eheschließungstermins auf der „Passat“ stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Bereichs Schule und Sport der Hansestadt Lübeck gerne zur Verfügung.
Tel. 0451/122-5202 oder -5204

Hinweis:
Auskünfte zu Hochzeiten anderer Paare (Uhrzeit, Datum, etc.) können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an das Brautpaar bzw. die Familien des Brautpaares.

Ausführliche Informationen zur Eheschließung finden Sie unter: Eheschließung

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
  • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
    • aktuelle Geburtsurkunde
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
  • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners
  • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
  • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
    • Geburtsurkunden der Kinder
  • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

  • weitere Unterlagen:
    • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Was sollte ich noch wissen?

Seit dem 1. November 2023 ist der automatisierte Datenabruf bei den Standesämtern aus elektronischen Registern möglich. Die Standesämter sollen in diesen Fällen auf die Vorlage von Nachweisen verzichten und die Nachweise im Wege des Datenabrufs besorgen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Eheschließungen im Standesamt Lübeck werden im Rahmen der Verfügbarkeit zu folgenden Zeiten angeboten:

Montag: 9.00 – 13.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr (von April bis September sowie im Dezember mit 100,- EUR Zusatzgebühr von 12.20 – 13.20 Uhr)

Weiter finden jährlich an ausgewählten Samstagen Eheschließungen mit 100,- EUR Zusatzgebühr von 10.00 – 13.20 Uhr statt.

Verbot von Konfetti
Innerhalb des Standesamtes ist das Werfen von Blütenblättern, Reis etc. untersagt.
Weiter sind auf dem Gelände des Standesamtes das werfen von Konfetti aus Papier oder Kunststoff sowie die Benutzung von „Konfettikanonen“ untersagt.
Im Falle der Nichtbeachtung wird Ihnen die Reinigung in Rechnung gestellt.

Fotos und Filmaufnahmen
Video- und Tonaufnahmen sind nur für private Zwecke und mit ausdrücklicher Zustimmung der Standesbeamtin / des Standesbeamten zulässig.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Kontaktaufnahme über standesamt@luebeck.de

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
     

Zuständige Stelle


Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Zuständige Stelle:

Standesamt - Eheschließungen / Ehefähigkeitszeugnisse

Anschrift

Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen  

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wasserkunst
Bus (Linie 1, 4, 6, 9)

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: 
Anzahl: 1, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl: 10, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer