Die Lübecker Bürgerschaft hat im Juni 2024 die Einführung eines vergünstigten Tickets für Schüler: innen aus Lübeck beschlossen. Bei dem Deutschland-Schulticket handelt es sich um ein reguläres Deutschlandticket, dass zu einem vergünstigen Preis von 29 Euro verkauft wird.
Der Verkauf des Deutschland-Schultickets erfolgt über die Online-Plattform der Stadtwerke Lübeck Mobil. Das Deutschland-Schulticket kann als Chipkarte oder als Handyticket erworben werden. Um bereits für den August eine Chipkarte erhalten zu können, muss das Deutschland-Schulticket bis zum 18. Juli 2024 bestellt sein. Das Handyticket kann allerdings auch noch im August für den gleichen Monat bezogen werden. Schüler:innen mit Wohnsitz im Umland können keine Fahrkarte erwerben. Hierzu wird es in den jeweiligen Kreisen eigene Angebote geben.
Ausführliche Informationen sind unter mobil.swhl.de abrufbar, Tickets können online bestellt werden.
Unsere FAQs zum Deutschland-Schulticket:
Was ist das Deutschland-Schulticket?
Das Deutschland-Schulticket bietet alle Vorteile des regulären Deutschlandtickets – kostet die Nutzer:innen jedoch nur 38 Euro monatlich.
Wer kann das Deutschland-Schulticket erwerben?
Es ist erhältlich für alle Schüler:innen an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe), an Förderzentren, an anerkannten Ersatzschulen, für Vollzeitschüler:innen an berufsbildenden Schulen (ohne Arbeitgeber) sowie für Schüler:innen in einer rein schulischen Ausbildung.
Voraussetzung ist der Erstwohnsitz in Lübeck. Wenn Sie Ihren Erstwohnsitz außerhalb Lübecks und innerhalb Schleswig-Holsteins haben, informieren Sie sich bei Ihrem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt nach entsprechenden Angeboten.
Was kostet das Deutschland-Schulticket?
Das Deutschland-Schulticket kostet 38 Euro monatlich.
Wo gilt das Deutschland-Schulticket?
Das Deutschland-Schulticket gilt wie das reguläre Deutschlandticket im gesamten Bundesgebiet.
Wo bekomme ich das Deutschland-Schulticket?
Das Deutschland-Schulticket ist nur online, z.B. auf der mobil.swhl.de erhältlich.
Benötige ich einen Lichtbildausweis zur Nutzung des Tickets?
Bei dem Deutschland-Schulticket handelt es sich um ein subventioniertes handelsübliches Deutschlandticket. Daher gilt auch generell die Regelung, dass ein amtliches Lichtbilddokument (z.B. Personalausweis) mitzuführen und bei Kontrolle vorzuzeigen ist.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres genügt als Lichtbilddokument ein Schülerausweis. Wird ein solcher nicht ausgestellt, entfällt die Ausweispflicht.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen? Brauche ich eine Schulbescheinigung?
Das Ticket kann online bei SWL Mobil bestellt werden. Eine Schulbescheinigung ist nicht notwendig. Die Berechtigung zum Kauf wird durch die Schule bestätigt.
Ich habe bereits ein bestehendes Deutschlandticket, muss ich dieses abbestellen?
Ja. Mögliche bestehende Verträge werden durch den Antrag des Deutschland-Schultickets nicht automatisch beendet, d.h. diese müssen bei Bedarf selbstständig gekündigt werden.
Kann ich das Deutschland-Schulticket auch später im laufenden Schuljahr erwerben?
Ja. Das Angebot des Deutschland-Schultickets gilt bis auf Weiteres.
Ist ein Sofortkauf möglich? Bis wann muss ich das Deutschland-Schulticket bestellen, damit ich es rechtzeitig zum Schulbeginn erhalte?
Die Bestellung ist bis zum 15. eines Monats für den Folgemonat möglich. Das gilt auch, wenn ein Abo nach einer Pause wieder reaktiviert wird. Die Bestellung eines Handy-Tickets ist bis zum 25. eines Monats rückwirkend für den laufenden Monat möglich.
Danach gelten folgende Fristen:
Chipkarte: bis zum 15. eines Monats für den Folgemonat
Handy-Ticket: bis zum 25. eines Monats für den Folgemonat
Ich bin Student/ Berufsschüler/ Azubi/ Freiwilligendienstleistender, kann auch ich das Deutschland-Schulticket bestellen?
Als Vollzeitschüler:in an einer berufsbildenden Schule (ohne Arbeitgeber) können Sie das Deutschland-Schulticket bestellen.
Studenten, Berufsschüler mit Arbeitgeber, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende nutzen gesonderte Angebote, z.B. das Deutschland-Jobticket.
Wann endet das Ticket? Ist eine jährliche Neubeantragung notwendig? Muss ich es abbestellen, sobald ich meinen Abschluss habe? Bis wann müsste ich es abbestellen?
Bei dem Deutschland-Schulticket handelt es sich um ein Deutschlandticket. Eine Kündigung muss zum 10. eines Monats ausgesprochen werden, ansonsten verlängert es sich um einen Monat. Eine automatische Kündigung zum Schuljahresende ist nicht vorgesehen.
Sollten Sie die Schule wechseln, müssen Sie den Wechsel über das Onlineportal von SWL Mobil mitteilen. Wenn Sie zum Schuljahresende die Schule verlassen und damit nicht mehr berechtigt zum Kauf eines vergünstigten Tickets sind, müssen Sie Ihr Ticket eigenständig kündigen. Sollten Sie dieses vergessen, müssen Sie den Zuschuss der HL in Höhe von mtl. 20 EUR erstatten.
Gibt es zeitliche Einschränkungen in der Gültigkeit des Deutschland-Schultickets? Ist das Ticket auch in den Ferien gültig?
Es gibt keine zeitlichen Einschränkungen. Ja, das Ticket ist auch während der Ferien gültig.
Was muss ich tun, wenn ich die Schule wechsle?
Ein Schulwechsel muss aktuell per E-Mail über infoabo@swhl.de angezeigt werden. Ab 2025 soll dies auch direkt im Online-Portal unter https://abo.sv-lübeck.de/Abo/möglich sein.
Was muss ich tun, wenn ich den Wohnort wechsle?
Liegt der Wohnort...
- weiterhin in der Hansestadt Lübeck, dann bitte die Adressänderung im Online-Portal unter abo.swhl.de vornehmen.
- außerhalb der Hansestadt Lübeck, jedoch innerhalb Schleswig-Holsteins, dann informieren Sie sich bei Ihrem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt nach entsprechenden Angeboten und beachten Sie die Kündigungsfristen, um das bei der SWL Mobil abgeschlossene Abonnement rechtzeitig zu kündigen.
Was muss ich tun, wenn sich meine Bankverbindung ändert?
Änderungen sind direkt im Online-Portal unter abo.swhl.de vorzunehmen.
Ich gehe in Lübeck zur Schule, wohne hier aber nur mit Zweitwohnsitz, kann ich das Ticket auch erhalten?
Nein, da die Voraussetzung des Erstwohnsitzes in Lübeck nicht erfüllt ist. Wenn Sie Ihren Erstwohnsitz außerhalb Lübecks und innerhalb Schleswig-Holsteins haben, informieren Sie sich bei Ihrem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt nach entsprechenden Angeboten.
Was passiert, wenn ich meine Chipkarte verliere?
Bei Verlust der Chipkarte wird in den ServiceCentren der SWL Mobil gegen eine Gebühr von 36,00 € eine Ersatzfahrkarte ausgestellt.
Was passiert, wenn ich das Deutschland-Schulticket bei einer Fahrkartenkontrolle nicht dabeihabe?
Bitte teilen Sie dem Prüfpersonal mit, dass Sie ein Deutschlandticket besitzen. Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung über ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 Euro.
Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 Euro, wenn Sie sich innerhalb eine Woche in einem der ServiceCentren der SWL Mobil melden und Ihr persönliches Deutschlandticket vorzeigen.
Ist das Deutschland-Schulticket auf eine andere Person übertragbar?
Nein, das Deutschland-Schulticket ist personalisiert und nicht übertragbar.
Kann ich eine weitere Person auf meinem Deutschland-Schulticket mitnehmen?
Nein, mit einem Deutschland-Schulticket können Sie keine weiteren Personen mitnehmen. Ihre Mitreisenden benötigen eine eigene Fahrkarte.
Kann ich ein Fahrrad/E-Roller kostenfrei mitnehmen?
Nein, mit einem Deutschland-Schulticket können Sie kein Fahrrad/E-Roller mitnehmen. Für das Fahrrad benötigen Sie eine gesonderte Fahrkarte. Die Mitnahme von elektrisch betriebenen Tretrollern ist aufgrund der Gefährdung durch Akku-Brände vorerst nicht mehr möglich.
Meine Frage ist hier nicht aufgelistet, an wen kann ich mich wenden?
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Hansestadt Lübeck
Aufgabenträgerschaft ÖPNV
Mühlendamm 10-12
23552 Lübeck
Telefon: (0451) 122 6166
oepnv@luebeck.de