Projektabschluss: Die Verkehrsführung wird in den Ausgangszustand zurückgeführt – Anschließend startet die Evaluation
Im Juli 2022 hat die Hansestadt Lübeck den Verkehrsraum in der Fackenburger Allee neu aufgeteilt. Das Ziel: Die viel befahrene Hauptstraße klimafreundlicher, sicherer und für alle Verkehrsteilnehmenden gerechter zu gestalten. Am 31. März 2023 endet der ergebnisoffene Verkehrsversuch.
Mit dem Projektabschluss gelten in der Fackenburger Allee wieder die Regelungen vor der Einführung des Verkehrsversuchs. Das bedeutet:
- Dem motorisierten Individualverkehr stehen vier Fahrspuren zur Verfügung – zwei Fahrspuren pro Richtung.
- Eine Busbeschleunigung ist nur noch stadteinwärts an der Ziegelstraße bis zur anschließenden Bushaltestelle eingerichtet.
- Der Rad- und Fußverkehr wird auf dem Bürgersteig geführt.
- Die Parkregelungen auf dem Seitenstreifen werden aufgehoben.
Weiterhin ist das Linksabbiegen wieder zulässig mit folgenden Ausnahmen:
- Ein-/Ausfahrt Adlerstraße: Hier handelt es sich um einen Unfallhäufungspunkt, weshalb das Linksabbiegen in Folge einer verkehrlichen Anordnung der Lübecker Unfallkommission aus dem Jahr 2019 untersagt bleibt.
- Ein-/Ausfahrt Parkplatz Lidl/Bäckerei Junge in der Krempelsdorfer Allee: Hier wurden wiederholt erhebliche Verkehrsgefährdungen festgestellt, die eine dauerhafte Anpassung erforderlich machten. Das Grundstück ist weiterhin über die Stockelsdorfer Straße zu erreichen.
- Ein-/Ausfahrt Tankstelle Aral: Hier wurden erhebliche Verkehrsgefährdungen bei dem Ausfahren von der Tankstelle in Richtung Innenstadt oder in Richtung Ziegelstraße festgestellt.
Die Carsharing-Stellplätze bleiben auch über die Versuchszeit hinaus bestehen.
„Der Verkehrsversuch war ein wichtiger Auftakt in Richtung Mobilitätswende in unserer Stadt. Wir haben die Zeit genutzt, um verschiedene Maßnahmen zu erproben und neue Erkenntnisse zu gewinnen. Klar ist aber auch: Eine Verkehrswende braucht Zeit und ist nicht von heute auf morgen abgeschlossen“, resümiert Bausenatorin Joanna Hagen. „Die Ergebnisse aus dem Verkehrsversuch werden uns helfen, die Mobilität in Lübeck Stück für Stück zukunftsorientierter zu gestalten.“
Umweltsenator Ludger Hinsen ergänzt: „Verkehrsversuche sind ein unverzichtbares Instrument, um die für den Klimaschutz notwendigen Veränderungsvorschläge auf ihre Praxistauglichkeit hin zu überprüfen. In diesem Sinne danke ich allen Beteiligten für ihre Mitwirkung und ihre Geduld und warte gespannt auf die Ergebnisse der Evaluation.“ Die Evaluation ist voraussichtlich im Sommer 2023 abgeschlossen. Darauf aufbauend erarbeitet die Hansestadt Empfehlungen für eine mögliche dauerhafte Umgestaltung des Versuchsbereichs, die dann der Lübecker Politik vorgestellt werden.
Evaluation
Im Ergebnis „auffällig unauffällig“ – der Verkehrsversuch auf der Fackenburger Allee ist ausgewertet
Lübeck braucht und will eine Verkehrswende: Die Umsetzung der Verkehrswende ist für die Stadtverwaltung spätestens mit den Beschlüssen der Lübecker Bürgerschaft zum Klimanotstand, zum Masterplan Klimaschutz und dem Grundlagenbeschluss zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) klarer Auftrag. Gleichzeitig wirft die Verkehrswende allerdings auch viele Fragestellungen auf – insbesondere dazu, wie mit dem öffentlichen Raum umgegangen werden soll und kann. Welches Verkehrsmittel sollte zukünftig wie viel Platz bekommen? Wie kann ein gerecht aufgeteilter Verkehrsraum aussehen? Wie kann ein Stadtraum durch die Verkehrswende sicherer, komfortabler, aber auch ruhiger und lebenswertet werden? Wie kann garantiert werden, dass alle Menschen sinnvoll und zufriedenstellend nach wie vor ihren Mobilitätsbedürfnissen nachkommen können?
Der Verkehrsversuch „Gute Mobilität für Alle“, der vom Juli 2022 bis März 2023 in der Fackenburger Allee und Krempelsdorfer Allee durchgeführt wurde, konnte selbstredend nicht alle diese Fragestellungen beantworten, jedoch diverse Fragestellungen zu den Themenfeldern Verkehrsverlagerung, Verkehrsfluss, Umwelt- und Lebensqualität, Ruhender Verkehr und Verkehrssicherheit in den Fokus nehmen. Vor allem stand dabei die Frage im Raum, wie und mit welchen Auswirkungen mit der Umverteilung von Flächen weg vom Kfz-Verkehr und hin zum Umweltverbund ein sinnvoller Beitrag zur Verkehrswende geleistet werden kann.
Zentrale Erkenntnis: Der Verkehrsversuch war im Ergebnis „auffällig unauffällig“
Entgegen der allgemeinen Wahrnehmung innerhalb der teils sehr emotional geführten öffentlichen Diskussion im Vorfeld des Verkehrsversuchs, verlief dieser insgesamt sehr ruhig. Im Einzelnen konnten die folgenden wesentlichen Auswirkungen festgestellt werden:
- Die Reduzierung der Fahrstreifen für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) führte zu einer leichten Abnahme der Kfz-Verkehrsstärken auf den betroffenen Straßen, ohne dass eine signifikante Verlagerung auf Ausweichstrecken festgestellt werden konnte.
- Die Ergebnisse der Auswertungen der mittleren Geschwindigkeiten sowie der Reisezeiten des MIV zeigen deutlich, dass sich durch den Verkehrsversuch keine Verschlechterung des Verkehrsablaufs eingestellt hat. Trotz Reduzierung von vier auf zwei Fahrstreifen konnte der Kfz-Verkehr auf dem gesamten Abschnitt des Verkehrsversuchs ohne nennenswerten Zeitverlust den Untersuchungsbereich durchfahren.
- Der ruhende Verkehr und die Parkraumsituation blieben durch den Verkehrsversuch nahezu unverändert. In den Wohnstraßen, die östlich der Fackenburger Allee gelegen sind, übersteigt die Parkraumauslastung das Parkplatzangebot überwiegend – sowohl vor als auch während der Durchführung des Verkehrsversuches. Hintergrund ist dabei, dass eine Vielzahl an Fahrzeugen zum einen widerrechtlich geparkt wird und zum anderen der Abstand der legal geparkten Fahrzeuge relativ eng ist.
- Gleichzeitig zur moderaten Reduktion des Kfz-Verkehrs stiegen die Zahlen des Radverkehrs sowie das Fahrgastaufkommen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) moderat an, was auf eine verbesserte Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel hinweist.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Verkehrsversuch in jeder Hinsicht auffällig unauffällig verlief. Sowohl in Bezug auf die gewünschten positiven Effekte als auch die befürchteten negativen Effekte waren die Auswirkungen letztlich gering. Trotz der nur geringen Auswirkungen auf die Untersuchungsgegenstände lassen sich dennoch wertvolle Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch für den Verkehrsentwicklungsplan ableiten. So sind in Anbetracht der nur in geringem Maße eingetretenen negativen Auswirkungen (kaum Stau, keine Verlagerungseffekte auf Ausweichrouten) Umverteilungen des Straßenraumes auch auf Hauptverkehrsstraßen grundsätzlich möglich.
Da das Kfz-Verkehrsaufkommen in der Fackenburger Allee besonders hoch und deren Funktion im Straßennetz sehr bedeutend ist, sind die Ergebnisse des Verkehrsversuchs aus Sicht der Stadtverwaltung tendenziell auch auf andere Magistralen in Lübeck übertragbar.
Gleichzeitig zieht die Stadtverwaltung aus dem Verkehrsversuch jedoch auch die Lehre, dass die Umverteilung öffentlichen Raums zugunsten des Umweltverbunds nie nur aus Prinzip oder zum Selbstzweck geschehen sollte: Angesichts der nur in geringem Maße eingetretenen positiven Auswirkungen sollten gravierende Umverteilungen des Straßenraumes an Hauptverkehrsachsen in Lübeck nicht ohne gewichtigen Anlass erfolgen.
Evaluationsbericht als PDF
Evaluationsverfahren
Im Anschluss an den Verkehrsversuch werden die gewonnenen Erkenntnisse umfassend evaluiert und von einem externen Planungsbüro ausgewertet. „In der Evaluation beleuchten wir verschiedene Fragestellungen zum Mobilitätsverhalten, zur Verkehrssicherheit und -entwicklung sowie zur Luftqualität und zum Lärmschutz“, erläutert Verkehrswendebeauftragter Michael Stödter.
Um die Ergebnisse des Verkehrsversuchs fundiert auswerten und aufbereiten zu können, hat die Verwaltung ein umfangreiches Evaluationskonzept entwickelt. Folgende Bewertungskriterien gehen in die Evaluationen ein:
- Verkehrsverlagerung: Kommt es zu einer Verkehrsverlagerung zugunsten von ÖPNV und Rad? Kommt es zu einer Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf Ausweichstrecken?
- Verkehrsfluss: Kommt es zu einem besseren oder schlechteren Verkehrsfluss für den Kfz-Verkehr, den Radverkehr und den ÖPNV? Gibt es eine vermehrte Staulage auf den Zu- und Ablaufstrecken?
- Umwelt- und Lebensqualität: Welche Auswirkungen hat der Verkehrsversuch auf Luftqualität und Lärmemissionen?
- Ruhender Verkehr: Kommt es zu einem höheren Parkdruck im Quartier?
- Verkehrssicherheit: Trägt der Versuch zu einer erhöhten Verkehrssicherheit bei?
Als Auswertungsgrundlage dienen zahlreiche quantitative sowie qualitative Daten. Folgende Methoden werden dabei herangezogen:
- Erhebung von Verkehrsdaten: Vor Beginn des Verkehrsversuchs hat die Stadt Lübeck – teilweise in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern – Verkehrsdaten erhoben. Dazu zählen Daten zu Geschwindigkeiten, Verkehrsmengen sowie zum Verkehrsfluss und zur Verkehrszusammensetzung. Weitere Erhebungen werden während des Projektzeitraumes und nach Versuchsende durchgeführt.
- Parkraumerhebungen: Sowohl vor als auch während des Verkehrsversuchs wird an repräsentativen Straßenzügen der Parkraum erhoben.
- Fahrzeiten des ÖPNV: Während des Verkehrsversuchs werden die realen Fahrzeiten und die durchschnittlichen Geschwindigkeiten der Linien 7, 9 und 12 auf dem Abschnitt zwischen Kurzer Weg und Adlerstraße erfasst. Die Daten werden aus dem rechnerbasierten Betriebsleitsystem des Stadtverkehrs entnommen und mit den Zahlen unmittelbar vor dem Verkehrsversuch verglichen. Zusätzlich werden die Fahrtzeiten und durchschnittlichen Geschwindigkeiten des Vorjahres in die Auswertung aufgenommen.
- Fahrgastzählungen im ÖPNV: Auf den Linien 7, 9 und 12 auf dem Abschnitt zwischen Kurzer Weg und Adlerstraße wurden drei Monate vor dem Verkehrsversuch Fahrgastzahlen erhoben. Eine weitere Erhebung findet in den ersten drei Monaten des Versuchs statt.
- Befragungen: Das Fahrpersonal des Lübecker Stadtverkehrs wurde im Vorfeld des Projektes in Form von leitfadengestützten Gruppeninterviews zum Verkehrsversuch befragt. Im Fokus standen die Einstellungen des Personals zu den verkehrlichen Änderungen des Linienbusverkehrs. Die Gruppeninterviews werden während des Verkehrsversuchs wiederholt. Zusätzlich wird – in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendarbeit der Hansestadt Lübeck – eine Befragung von Kindern und Jugendlichen durchgeführt.
- Verkehrssicherheitsaudit: Zur Einschätzung der Verkehrssicherheit wird durch das Planungsbüro ein unabhängiger Sicherheitsauditor bzw. eine unabhängige Sicherheitsauditorin für innerstädtische Verkehre beauftragt.
Die Ergebnisse der Evaluation fließen in einen sogenannten Verkehrsentwicklungsplan ein: „Hierin erarbeiten wir eine Strategie, wie wir den Verkehr in Lübeck zukünftig gestalten möchten. Dieser ‚Zukunftsfahrplan‘ soll die Mobilitätsbedürfnisse aller Lübeckerinnen und Lübecker nachhaltig, sicher und wirtschaftlich abdecken“, betont Bausenatorin Joanna Hagen.
Zum Hintergrund – warum ein Verkehrsversuch?
Die Fackenburger Allee ist eine vierspurige Verkehrsstraße und Haupteinfallstor in die Lübecker Innenstadt. Mit zwei Fahrstreifen für jede Richtung weist sie eine hohe Belastung durch Kfz-Verkehr auf. Mit einem Verkehrsversuch von der Krempelsdorfer Allee/Stockelsdorfer Straße bis hin zur Bahnhofsbrücke wurde der Verkehrsraum neu verteilt und sollte insbesondere dem Rad- und Fußverkehr mehr Sicherheit einräumen. Während der Versuchszeit wurden zwei verschiedene Verkehrsführungen ergebnisoffen erprobt. Der Verkehrsversuch wurde umfassend beobachtet und wird seit seinem Abschluss Ende März 2023 ausgewertet.
Klimaschutz
In Lübeck ist der motorisierte Verkehr die Quelle für gut ein Viertel der Treibhausgasemissionen. Auf dem Weg zur Klimaneutralität Lübecks ist die Verringerung des motorisierten Verkehrs deshalb eine wichtige Stellschraube. Bis 2030 soll der Verbrauch von fossilen Kraftstoffen im Stadtgebiet etwa halbiert werden (Basis ist die Treibhausgasbilanz für 2019). Für viele Fahrten in Lübeck ist das Fahrrad eine klimafreundliche und gesunde Alternative. Deshalb wird die Förderung des Radverkehrs im Masterplan Klimaschutz einen hohen Stellenwert haben. Die Neuverteilung des Straßenraums zu Gunsten des Umweltverbunds ist dabei ein zentrales Instrument, um die Sicherheit für das Radfahren zu erhöhen. Dieses wird mit dem Verkehrsversuch getestet, weshalb dieser eine große Bedeutung für den kommunalen Klimaschutz hat.
Lärmbelastung
Die strategischen Lärmkarten für das Lübecker Stadtgebiet zeigen, dass deutlich über 600 Anwohner:innen der Fackenburger Allee ganztags erhöhten Lärmbelastungen – das heißt über 65 dB(A) – ausgesetzt sind. Eine Übersicht über die belasteten Bereiche und Gebäude können Sie hier herunterladen: [PDF, Lärmaktionsplan zum Download einfügen]
Eine Dauerbelastung mit diesem Lärmpegel (chronischer Lärmstress) kann gesundheitliche Folgeerscheinungen wie z. B. die Risikoerhöhung von Herz- und Kreislauferkrankungen nach sich ziehen. Menschen, die sich nur tagsüber in der Fackenburger Allee aufhalten, wie Arbeitnehmer:innen oder Schulkinder, sind ebenfalls betroffen. Auch Passant:innen im Straßenraum sind durch eine geringe Aufenthaltsqualität gestört. Durch den Rückbau der Fahrspuren wird eine Abnahme der Lärmbelastung erwartet, einerseits durch einen Rückgang des motorisierten Verkehrs, andererseits durch die Vergrößerung des Abstands der Fahrspuren zu den Hausfassaden und Gehwegen. Eine Verstetigung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge könnte auch dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität in der Straße zu erhöhen. Im Rahmen der Evaluation des Verkehrsversuchs wird diese Vermutung überprüft.
Luftqualität
Die Luftqualität wird in Städten durch den Autoverkehr stark beeinträchtigt, insbesondere an vielbefahrenen Straßen. Für den Menschen ergeben sich Gesundheitsgefährdungen, zum Beispiel durch die Schädigung der Atemwege. Stickstoffdioxid ist ein gesundheitsschädlicher Stoff im Abgas, dessen Konzentrationen mit steigender Entfernung von der Fahrbahn schnell abnimmt. Im Rahmen der Luftüberwachung wird auch in der Fackenburger Allee kontinuierlich die Konzentration von Stickoxiden gemessen. In der Vergangenheit wurden hier, im Vergleich zu vielen anderen Straßen unserer Stadt, relativ hohe Werte registriert. Im Rahmen des Verkehrsversuchs wird mit einem Rückgang der Schadstoffbelastung gerechnet.
Die verkehrlichen Änderungen von Juli 2022 bis März 2023 im Überblick
Von Juli 2022 bis März 2023 wurde der Verkehrsraum in der Fackenburger Allee für den Verkehrsversuch neu aufgeteilt. Dabei hat die Hansestadt Lübeck zwei verschiedene Verkehrsführungen erprobt, mit folgenden Regelungen:
Verkehrsführung
Die Versuchsstrecke war für den Kfz-Verkehr während der gesamten Versuchszeit nur noch auf einer Fahrspur pro Richtung befahrbar. Die jeweils rechte Fahrspur durfte von dem motorisierten Individualverkehr nicht genutzt werden.
- Projektphase: Die jeweils rechte Fahrspur war als Radfahrstreifen ausgewiesen, der zusätzlich vom Linienbusverkehr mitgenutzt werden durfte.
- Projektphase: Die jeweils rechte Fahrspur war ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr und Taxis vorgesehen.
Linksabbiegen
Das Linksabbiegen war auf dem gesamten Streckenabschnitt von der Krempelsdorfer Allee/Stockelsdorfer Straße bis zur Bahnhofsbrücke sowie auf einmündenden sogenannten Rippenstraßen untersagt. Ein Linksabbiegen war nur an signalisierten Kreuzungen und an der Dornbreite erlaubt.
Hinweise zum Radverkehr
- Projektphase: Der Radverkehr wurde auf den breiten Radfahrstreifen geführt, auf denen auch Linienbusse fahren durften. Abbiegende Radfahrende konnten vor der jeweiligen Kreuzung bzw. Einmündung an gekennzeichneten Stellen vom Radfahrstreifen auf den Gehweg wechseln. Eine Mitbenutzung des Gehwegs durch Radfahrer:innen war nur an solchen Abschnitten erlaubt, die mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ beschildert waren. Eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h (Schritttempo) durfte dabei nicht überschritten werden.
- Projektphase: Der Radverkehr wurde wieder auf dem ursprünglichen Radweg geführt.
Lieferverkehr und Personennahverkehr
Das Be- und Entladen auf der Fahrbahn oder der Linienbusspur war untersagt und nur auf dem Seitenstreifen möglich.
- Projektphase: Taxis durften nur auf dem Seitenstreifen (außerhalb der Fahrbahn und des Radfahrstreifens) halten. Der Radfahrstreifen durfte von Taxis nicht befahren werden.
- Projektphase: Taxis durften die Fahrbahn für den Personennahverkehr mitbenutzen. Für den weiteren Pkw-Verkehr war eine Nutzung der Linienbusspur weiterhin untersagt, um den Verkehrsfluss des Personennahverkehrs zu verbessern.
Parken
Parken war werktags in der Zeit von 18.00 bis 9.00 Uhr sowie tagsüber an ausgewiesenen Stellen für max. ein oder zwei Stunden erlaubt (vgl. Grafik). Sonntags konnte ganztägig geparkt werden. Für die Parkflächen entlang der Versuchsstrecke galten folgende Parkregelungen:
Archiv
Stadtauswärts werden wieder Radwege eingesetzt
Bereits im Dezember 2022 wurden Radfahrerinnen und Radfahrer stadteinwärts wieder auf die Radwege umgeleitet. Die bis dato geteilte Rad- und Busspur ist seitdem ausschließlich vom öffentlichen Personennahverkehr sowie von Taxis befahrbar. Anfang März werden dieselben Regelungen auch für die andere Fahrtrichtung eingeführt. Zur Vorbereitung finden vom 27. Februar bis voraussichtlich 3. März 2023 stadtauswärts Markierungsarbeiten in der Krempelsdorfer und Fackenburger Allee statt. Insgesamt sind – je nach Wetterlage – fünf Werktage für die Vorbereitungen eingeplant.
Bis zum Abschluss des Verkehrsversuchs Ende März 2023 gelten in der Fackenburger Allee sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts folgende Regelungen:
- Die jeweils rechte Fahrspur ist allein für den Personennahverkehr vorgesehen und darf ausschließlich von Linienbussen und Taxis befahren werden.
- Radfahrende werden in beiden Fahrtrichtungen auf den Radweg geführt.
- Für den motorisierten Individualverkehr bleiben alle Regelungen, die mit dem Beginn des Verkehrsversuchs eingeführt wurden, bestehen.
Pressemeldung vom 24.02.2023
Markierungsarbeiten stadteinwärts abgeschlossen - Stadtauswärts bleiben die aktuellen Regelungen bis auf Weiteres bestehen
Der Umbau des Verkehrsversuchs in der Fackenburger Allee muss witterungsbedingt unterbrochen werden. Nachdem im Dezember die Verkehrsführung stadteinwärts erfolgreich geändert wurde, verhindert das winterliche Wetter den Abschluss der Arbeiten stadtauswärts. Aufgrund der niedrigen Temperaturen lassen sich die Markierungen nicht fachgerecht aufbringen. Somit gelten vorübergehend folgende verkehrlichen Regelungen:
- Stadteinwärts werden Radfahrerinnen und Radfahrer wieder auf dem Radweg geführt. Die rechte Fahrspur ist nur noch für den öffentlichen Personennahverkehr und für Taxis vorgesehen.
- Stadtauswärts bleiben die im Juli 2022 eingeführten Regelungen für den Rad- und Busverkehr bis auf Weiteres bestehen. Radfahrerinnen und Radfahrer nutzen hier weiterhin den eingerichteten Radfahrstreifen, der auch von dem Linienbusverkehr mitgenutzt wird.
- Für den motorisierten Individualverkehr bleiben alle Regelungen, die mit dem Beginn des Verkehrsversuchs eingeführt wurden, bis zum Versuchsende bestehen. Je Fahrtrichtung steht jeweils eine Fahrspur zur Verfügung.
Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt können die ausgeschriebenen und vergebenen Markierungen nicht ordnungsgemäß aufgebracht werden. „Da sich das maßgeblich auf die Verkehrssicherheit auswirkt, haben wir uns aus Sicherheitsgründen dazu entschieden, die stadtauswärtsseitige Umgestaltung zu einem späteren Zeitpunkt fortzuführen“, erklärt Projektleiter Jens Johannsen.
Sobald es die Witterungsverhältnisse wieder zulassen, wird selbstverständlich auch die stadtauswärts führende Fahrtrichtung ummarkiert. Benötigt wird hierfür eine Außentemperatur von mindestens 5 fünf Grad über einen Zeitraum von vier Arbeitstagen sowie ein trockener Untergrund.
Pressemeldung vom 02.12.2022
Zweite Projektphase in der Fackenburger Allee startet im Dezember 2022
Der Verkehrsversuch Fackenburger Allee geht in die nächste Runde: Im Dezember startet das Projekt in die zweite Versuchshälfte. Im Vorfeld finden in der Krempelsdorfer und Fackenburger Allee Markierungsarbeiten statt. Insgesamt sind acht Werktage für die Vorbereitungsmaßnahmen eingeplant – pro Fahrtrichtung vier Tage. Die Arbeiten beginnen am 5. Dezember und sind voraussichtlich am 18. Dezember abgeschlossen. Sie können sich jedoch witterungsbedingt verzögern. Um die Verkehrssicherheit auch während der Arbeiten zu gewährleisten, kann es punktuell zu kleineren Einschränkungen kommen. Die neuen Regelungen gelten sukzessive je nach Baufortschritt und werden deutlich erkennbar sein.
Das ändert sich in der zweiten Versuchshälfte
Die jeweils rechte Fahrspur ist während der zweiten Projektphase allein für den Personennahverkehr vorgesehen und darf somit ausschließlich von Linienbussen und Taxis genutzt werden. Anders als in der ersten Phase ist es Radfahrenden dann nicht mehr erlaubt, die Spur zu befahren. Stattdessen werden sie wieder über den ursprünglichen Radweg geführt. Zum Schutz der Radfahrerinnen und Radfahrer wird bisherigen Ausleitungen der Radweg mit Zaunelementen abgesichert. Alle weiteren Regelungen für den motorisierten Individualverkehr, wie das Verbot des Linksabbiegens, bleiben auch in der zweiten Versuchshälfte bestehen.
„Bereits durch die erste Projekthälfte konnten wir viele Daten und Erkenntnisse zur Verkehrssituation in der Fackenburger Allee sammeln“, sagt Bausenatorin Joanna Hagen. „Diesen Kenntnisstand wollen wir mit der zweiten Versuchsphase erweitern. Durch den direkten Vergleich beider Zeiträume erhoffen wir uns aussagekräftige Ergebnisse darüber, wie wir die Strecke auch dauerhaft sicherer und klimafreundlicher gestalten können“, so Hagen.
Pressemeldung vom 02.12.2022
Patenschaft für blühende Pflanzkisten
Zehn lokale Unternehmen haben mit Unterstützung des Lübeck Managements die Patenschaft für blühende und grünende Pflanzkisten übernommen. „Ziel des ergebnisoffenen Verkehrsversuchs ist es ja, die Fackenburger und die Krempelsdorfer Allee sicherer, leiser, grüner und klimafreundlicher zu machen - die Pflanzkisten unterstützen dies auf ihre ganz eigene Art und Weise“, sagt Olivia Kempke. Die Geschäftsführerin des Lübeck Managements hat bei den Gewerbetreibenden nach potenziellen Paten für die liebevoll bepflanzten Kästen gesucht. „Das Tolle ist, dass selbst Unternehmen mitziehen, die den Verkehrsversuch zunächst mit eher verhaltener Skepsis bewerten“, betont Kempke.
Finanziert wurden die zehn 80 mal 120 cm großen Kästen von der Hansestadt Lübeck. Bepflanzt wurden sie nach Vorbild der Blühkisten im Kulturgarten auf dem Koberg von der Gärtnerei Köhler. „Die Kästen sind an neuralgisch wichtigen Punkten aufgestellt worden, auch dort, wo Radfahrer vom bisherigen Weg auf die neue Spur geleitet werden sollen“, erläutert Kempke.
Olivia Kempke vom Lübeck Management freut sich über das Interesse der Gewerbetreibenden an den Patenschaften für die Pflanzkisten: „Wir wollen den Charme des Kulturgartens auch hier aufblühen lassen, daher haben wir die Kisten mit kleinen Schildern mit netten Komplimenten und Hinweisen auf die Paten zusätzlich bestückt.“ Gestaltet wurden die Schilder von Babett Büttner von „Mailings Schilderkunst“. Als Dank für das Mitwirken erhält jedes Paten-Unternehmen eine Gießkanne, gesponsert vom hagebaumarkt Lübeck.
Eine der Patenschaften haben Lisa Kalmeier und ihre Kollegen von „neue impulse“ übernommen. „Als Unternehmensberatung sind wir von Natur aus offen für Veränderungen - und freuen uns, Teil dieser Aktion zu sein“, sagt die 30-Jährige. Stefan Crantz, Inhaber des MC Studios, zieht ebenfalls mit. „Ob das jetzige Modell die beste Lösung sein wird, wird sich zeigen. Aber wir halten uns an das Motto: Lieber kleine Schritte machen als keine Schritte.“
Kai Patrick Szyszka, Direktor des Ibis-Hotels, bezeichnet den Verkehrsversuch als „mutig und gut“. Für seine Hotelgäste sei es durch die neue Verkehrsführung allerdings schwieriger, ans Ziel zu gelangen. „Hier müssen wir die Entwicklungen beobachten und analysieren“, so der 43-Jährige, der die Pflanzkisten als schöne Idee lobt und gleich zwei Patenschaften übernommen hat. „Da sind wir sehr sehr gern dabei.“
Weitere Paten der Blühkästen sind Mercedes Benz Niederlassung Lübeck, Body Shop, das Restaurant Zelda, Fotofactum Hunzinger und Hunzinger Ganzheitskosmetik, SK Sonnenschutz Konzept, Haarwerkstatt.
Verkehrsversuch Fackenburger Allee geht in die erste Projektphase
Am Freitag, den 22. Juli 2022, startet in der Fackenburger Allee der ergebnisoffene Verkehrsversuch in die erste Projektphase. Ab diesem Tag gelten in der Fackenburger und Krempelsdorfer Allee bis voraussichtlich Dezember 2022 neue Verkehrsregeln.
Mit dem Verkehrsversuch reagiert die Stadt Lübeck auf zahlreiche Forderungen für mehr Klimaschutz und mehr Lebensqualität in der Hansestadt. „Das Projekt ist eine große Chance und ein wichtiger Auftakt für die Mobilitätswende in Lübeck. In den kommenden Monaten werden wir viele aussagekräftige Erkenntnisse gewinnen können, um auch langfristig zukunftsfähige und faire Verkehrskonzepte zu entwickeln“, betont Bausenatorin Joanna Hagen. Projektleiter Jens Johannsen ergänzt: „Es ist an der Zeit, dass die Fackenburger Allee sicherer, grüner, leiser und klimafreundlicher wird. Gemeinsam mit den Lübecker:innen gehen wir das jetzt an.“
Pressemeldung vom 21.07.2022
Digitale Informationsveranstaltung mit rund 60 Interessierten
Die Hansestadt Lübeck hat am Abend des 5. Mai 2022 in einer digitalen Informationsveranstaltung Anwohner:innen und Interessierten den aktuellen Planungsstand des Verkehrsversuch Fackenburger Allee vorgestellt. Rund 60 Bürger:innen haben sich zu der Videokonferenz eingeschalten, um sich aus erster Hand über die Ziele und Maßnahmen des Verkehrsversuchs zu informieren. Nach einer kurzen Projektvorstellung ging es bei dem Zusammentreffen auch um das Thema Evaluation: Welche Daten werden wo erhoben und wie läuft die Auswertung des Verkehrsversuchs ab? Im Anschluss hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Fragen und Hinweise an die Projektverantwortlichen zu stellen. Eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung ist nach dem Start des Verkehrsversuchs, voraussichtlich im September, geplant.
Das Protokoll der Veranstaltung können Sie hier herunterladen.
Vorbereitung für den Verkehrsversuch Fackenburger Allee: Radweg wird abschnittsweise gesperrt
Für den Start des ergebnisoffenen Verkehrsversuchs in der Fackenburger Allee am 1. Juli 2022, beginnen nun bauliche Vorbereitungsarbeiten. Auf dem Abschnitt der Fackenburger Allee zwischen den Hausnummern 10 und 18a wird ab dieser Woche die Aufkantung zwischen Geh- und Radweg rückgebaut.
„Mit dem Rückbau beseitigen wir ein erhebliches Unfallrisiko für alle Radfahrer:innen, die sonst häufig an die Aufkantung stoßen, wenn Autotüren auf dem Parkstreifen geöffnet werden“, erklärt Jens Johannsen, Projektleiter des Verkehrsversuchs Fackenburger Allee. Der Radweg soll über die betroffene Strecke auch während des Verkehrsversuch von Radfahrenden genutzt werden.
Radverkehr wird umgeleitet
Von den Bauarbeiten betroffen ist lediglich der stadtauswärtige Radverkehr. „Während der Arbeiten werden wir den Radverkehr von der Bahnhofsbrücke bis zur Ziegelstraße auf die gegenüberliegende, stadteinwärtige Straßenseite umleiten, um Radfahrenden eine sichere Fahrstrecke zu bieten. Der Radweg ist entsprechend beschildert“, so Ulrike Schölkopf, Projektleiterin für den Neubau der Bahnhofsbrücke. Radfahrende, die stadtauswärts fahren, sollen an der Fackenburger Allee Ecke Ziegelstraße über die Ampel die Seite wechseln. Ab dort kann der stadtauswärtige Radweg wieder normal befahren werden.
Die Bauarbeiten über eine Länge von 150 Metern beginnen am 27. April und dauern voraussichtlich bis zum Start des Verkehrsversuchs am 1. Juli an. Sowohl der Fußweg als auch die Fahrbahn können über die gesamte Dauer der Arbeiten uneingeschränkt genutzt werden.
Neuer Zeitplan für den Verkehrsversuch Fackenburger Allee
Phase I beginnt mit eigener Richtungsspur für Rad- und Linienbusverkehr
Der im Januar angekündigte ergebnisoffene Verkehrsversuch in der Fackenburger und Krempelsdorfer Allee in Lübeck wird um zwei Monate verschoben. Neuer Beginn ist im Juli 2022. Nach dem Beschluss in der Lübecker Bürgerschaft zu den Voraussetzungen und zur Ausgestaltung des Versuchs sind nun auch politisch alle Weichen gestellt.
„Der Verkehrsversuch Fackenburger Allee setzt ein bedeutsames Signal für die Mobilitätswende in unserer Stadt“, bekräftigt Bausenatorin Joanna Hagen. „Mit dem Rückhalt von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung vertiefen wir nun unsere Planungen, den Verkehr in Lübeck neu und fair zu ordnen und im Zuge eines Verkehrsversuchs für die Zukunft zu rüsten.“
Veränderte Maßgaben für den Verkehrsversuch
Zur erfolgreichen Umsetzung werden die Maßnahmen des Verkehrsversuchs geringfügig angepasst. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 31. März 2022 zusätzlich festgelegt, dass der Verkehrsversuch am 31. März 2023 enden wird. In einer ersten Phase soll die jeweils rechte Fahrspur ausschließlich für den Radverkehr sowie für den öffentlichen Personennahverkehr nutzbar sein und entsprechend ausgeschildert werden. Das Linksabbiegen in sogenannte Rippenstraßen ist zugunsten der Sicherheit und des Verkehrsflusses nicht zulässig. Durch den Wegfall der ursprünglichen beidseitigen Radwege entsteht vor den Häusern deutlich mehr Platz, zum Beispiel für Fußgänger:innen. Mehr Grün und eine tagsüber beruhigte Parksituation steigern die Aufenthaltsqualität in der Straße. In einer zweiten Phase des Verkehrsversuchs soll die jeweils rechte Fahrspur als Linienbusspur ausgewiesen werden. Der Ordnungsdienst und Verkehrsexpert:innen beobachten den Versuchsbereich und die Verkehrsentwicklung. Diese Beobachtungen finden sowohl vor dem Versuch als auch währenddessen statt. Am Ende werden die Ergebnisse ausgewertet.
Einbindung der Lübecker:innen
„Das Verständnis der Lübecker:innen für diesen Schritt ist uns wirklich wichtig“, so Umweltsenator Ludger Hinsen. „Wir wollen die Menschen in Lübeck bestmöglich in den Versuch einbinden.“ In zwei digitalen Veranstaltungen für Gewerbetreibende wurden bereits mehrere Hinweise geliefert, die zu Anpassungen des Versuchs führten. Eine ähnliche Veranstaltung hat am 5. Mai für Anwohnende stattgefunden.
Fragen und Antworten
Hinweis: Der Verkehrsversuch ist seit dem 31. März 2023 abgeschlossen – die Verkehrsführung wurde in den Ausgangszustand zurückversetzt. Mit Projektabschluss gelten in der Fackenburger und Krempelsdorfer Allee wieder die Regelungen vor Einführung des Verkehrsversuchs.
Grundlegendes
Was ist der Grund für den Versuch?
In zahlreichen Beschlüssen der Bürgerschaft und Aufträgen aus dem Bauausschuss hat sich die Hansestadt Lübeck dazu verpflichtet, die Verkehrswende zu befördern.
Was ist das Ziel des Versuches?
Mit diesem Versuch soll die Verkehrswende befördert werden, indem die Flächen neu aufgeteilt werden, so dass der Verkehrsverbund gestärkt wird und dem Fußverkehr mehr Platz zur Verfügung steht. Daneben soll beurteilt werden, ob sich der Lärm verringert und die Luft tatsächlich besser wird.
Kann der Versuch zu einer dauerhaften Lösung werden?
Wird der Versuch insgesamt positiv bewertet, ist eine Überführung in eine dauerhafte Lösung mit entsprechenden baulichen Maßnahmen einzuplanen.
Warum nur ein Versuch und nicht gleich eine dauerhafte Lösung?
Die Freigabe eines Radstreifens für den Linienbusverkehr ist keine gängige in der StVO vorgesehene Verkehrsführung. Um diese zu testen, ist ein Versuch erforderlich.
Wie hoch sind die Kosten für den Verkehrsversuch Fackenburger Allee und wer trägt diese?
Die Kosten belaufen sich auf rund 475.000 Euro (inkl. Rückbaukosten). Es werden keine investiven Gelder, die z. B. zur Sanierung von Radwegen zur Verfügung stehen, genutzt. Die Mittel stammen aus dem konsumtiven Bereich, einen Teil des Geldes hat die Bürgerschaft zur Verfügung gestellt.
Welche Auswirkungen hat der Versuch auf Lärm, Klima, CO2 etc.?
Es ist von einer Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus auszugehen. Dadurch ist mit weniger Verkehrslärm und CO2-Ausstoß zu rechnen. Durch die Vergrößerung des Abstandes der Hauptfahrbahn ist die Lärmbelastung für die dort Wohnenden geringer.
Warum wird ein solcher Versuch in der Fackenburger Allee durchgeführt (Hauptzufahrt zur Innenstadt) und nicht in einer anderen Straße, die z.B. ein höheres Radverkehrsaufkommen hat?
Auch der Straßenzug, in dem der Versuch durchgeführt wird, hat ein hohes Radverkehrsaufkommen. Alternativ waren auch die Schwartauer Allee oder Ratzeburger Allee angedacht worden. Die Schwartauer Allee/ Landstraße war allerdings schon bei einer früheren Prüfung wegen ihrer durchgehenden Ausweisung als BAB-Bedarfsumleitung abgelehnt worden. Die Ratzeburger Allee ist als erster Bauabschnitt für den Radschnellweg vorgesehen.
Warum wird der Versuch während der Baustelle Bahnhofsbrücke durchgeführt und nicht unter realen/normalen Bedingungen?
Der Versuch zu dieser Zeit bietet die Chance, ihn bei bereits reduziertem Verkehrsaufkommen durchzuführen. Die dann anzutreffenden Verkehrsverhältnisse könnten dann die „normalen“ werden.
Welchen Einfluss hat der Verkehrsversuch auf das übrige Verkehrsnetz?
Ziel des Verkehrsversuchs ist es, langfristige Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Lübecker:innen zu erwirken. Diese mögen kurzfristig das Verkehrsaufkommen erhöhen. Es wird jedoch angenommen, dass sich dies im Laufe des Verkehrsversuchs verändert. Für das umliegende Verkehrsnetz kann es dennoch – insbesondere in den Hauptverkehrszeiten – zu Verkehrsverlagerungen kommen. Inwieweit sich die Maßnahmen des Verkehrsversuchs aber tatsächlich auf das Verkehrsaufkommen in den umliegenden Straßen auswirken, kann erst im Rahmen der Evaluation abschließend ausgewertet werden.
Kann der Versuch vorzeitig beendet werden? Wenn ja, wodurch?
Liegen klare Sicherheitsbedenken vor, ist ein vorzeitiger Abbruch des Versuchs denkbar.
Verkehrsabwicklung
Inwiefern unterscheiden sich die erste und die zweite Projektphase des Verkehrsversuchs?
In der ersten Projektphase ist die jeweils rechte Fahrspur ausschließlich für den Radverkehr sowie für den öffentlichen Linienbusverkehr vorgesehen. In der zweiten Projektphase ist die jeweils rechte Fahrspur als Linienbusspur ausgewiesen, die ausschließlich von Taxis mitgenutzt werden darf. Radfahrende werden während der zweiten Projektphase auf dem Radweg geführt, der selbstverständlich dann auch als solcher gekennzeichnet und allein für den Radverkehr reserviert ist. Alle weiteren Regelungen für den motorisierten Verkehr, wie das Verbot des Linksabbiegens, gelten für die gesamte Versuchszeit, also sowohl für die erste als auch für die zweite Versuchshälfte.
Wie erfolgt die Trennung der Fahrspuren? Werden die Spuren baulich voneinander getrennt?
Bei den verkehrlichen Anpassungen an der Fackenburger Allee handelt es sich um einen „Verkehrsversuch“, der ein definiertes Ende hat. Die Auflage für diesen Verkehrsversuch ist, dass alle Elemente wieder reversibel sein müssen, um rückgebaut werden zu können. Aus diesem Grund wird der Verkehr in der Fackenburger Allee während der Versuchszeit ausschließlich durch Markierungen sowie Piktogramme und Verkehrsschilder geführt. Weiterhin stehen für den Verkehrsversuch nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung, die durch bauliche Maßnahmen weit überschritten werden würden. Eine bauliche Trennung von Fahrspuren ist daher nicht umsetzbar.
Wie und wo kann ich mit dem Kfz/Fahrrad links abbiegen?
Wegen der durchgezogenen Mittellinie ist ein Linksabbiegen nur an den signalisierten Kreuzungen und Fußgängersignalanlagen (Radverkehr) möglich.
Wie komme ich in die angrenzenden Quartiere, wenn ich nicht mehr links abbiegen kann?
Das Anfahren zu den angrenzenden Gebieten wird sich sicherlich anders als gewohnt darstellen. Es ist durchaus denkbar, dass auf besonders belasteten neuen Strecken über Nachbesserungen zu befinden ist.
Ändert sich die maximal zulässige Geschwindigkeit?
Nein, es gilt weiterhin die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Gibt es Alternativstrecken für Rad- und Kfz-Verkehr?
Im Rahmen des Neubaus der Bahnhofsbrücke sind Alternativstrecken ausgewiesen. Dem Radverkehr steht das gesamte nachgeordnete Straßennetz zur Verfügung. Eine Notwendigkeit einer Ausweisung dieser wird nicht für erforderlich gehalten.
Welche alternativen Strecken gibt es, um mit dem Auto in die Innenstadt und den dortigen Parkhäusern zu kommen bzw. aus ihr heraus?
Die alternativen Strecken für den motorisierten Individualverkehr werden derzeit durch die Ausweichstrecken für den Neubau der Bahnhofsbrücke ausgeschildert.
Eine Alternativstrecke ist ggf. die Nordtangente. Werden die Öffnungszeiten der Brücke an die Hauptverkehrszeiten angepasst?
Die planmäßigen Öffnungszeiten der Eric-Warburg-Brücke sind bereits entsprechend angepasst. Schiffe im Berufsverkehr haben allerdings ein Recht auf Sonderöffnungen.
Was passiert, wenn die eine verbleibende Fahrspur blockiert ist (z.B. durch Unfall)? Darf ich dann auf die Busspur ausweichen?
Im Falle eines Unfalls wird der Verkehr von der Polizei an der Unfallstelle vorbeigeleitet. Sofern die Fahrspur für den Personennahverkehr selbst nicht betroffen ist, ist auch eine Umleitung hierüber denkbar. Ansonsten ist eine Nutzung der Busspur durch den Kfz-Verkehr nicht zulässig. Eine Ausnahme gibt es ausschließlich für Taxis, die in der zweiten Projektphase die Busspur mitnutzen dürfen.
Parken und Lieferverkehr
Wo kann ich als Anwohner:in mit dem Kfz parken, wenn Parkplätze wegfallen?
In Summe werden von den ca. 175 Abstellmöglichkeiten, die heute in der Krempelsdorfer Allee und Fackenburger Allee vorhanden sind, ca. 145 erhalten bleiben. Die Veränderungen stellen zwar Beschränkungen, jedoch keinen Wegfall dar. Insgesamt entfallen also nur maximal 30 Parkplätze. Allerdings wird der Seitenstreifen in seiner Funktion am Tag zwischen 09 bis 18 Uhr dem Lieferverkehr und nachts (18 bis 9 Uhr) dem Parken für Pkw zugeordnet.
Selbstverständlich bleiben eingerichtete Schwerbehindertenparkplätze erhalten. Inhaber:innen von Parkerleichterungen haben darüber hinaus auch auf dem Lieferstreifen weitergehende Rechte, wie auf der Seite des Sozialverbands Deutschland erläutert wird (Link).
Mittlerweile ist in vielen Lübecker Quartieren und insbesondere Wohnvierteln – wie auch im Bereich der Fackenburger Allee – ein adäquates Stellplatzangebot nicht mehr zu gewährleisten. Allein in den letzten zehn Jahren ist der Bestand an Pkw in Lübeck von 86.600 (2010) auf 100.600 Pkw (2021) gestiegen. Umgekehrt lassen sich die gegebenen städtebaulichen Rahmenbedingungen nicht ohne weiteres ändern. Die Straßen können nicht verbreitert oder die Gebäude verschoben werden. In vielen Quartieren kann die Zahl der Parkplätze im öffentlichen Raum nicht weiter erhöht werden. Zugleich ist die Hansestadt Lübeck nicht in der Verantwortung, für mehr Parkraum zu sorgen. Dies trifft auch im Bereich des Verkehrsversuchs Fackenburger Allee zu. Das Parkverbot gilt dabei lediglich werktags (montags bis samstags) im Zeitraum von 9.00 bis 18.00 Uhr. In der Zeit von 18.00 Uhr bis 09.00 Uhr können Pkw`s werktags weiterhin parken, darüber hinaus ist sonntags ein Parken ganztägig möglich.
Wie erreiche ich mein Grundstück, wenn die durchgezogene Linie von der Busspur nicht überfahren werden darf?
Grundsätzlich gilt: Ein Überfahren der durchgezogenen Linie als Begrenzung der Fahrspur für den Personennahverkehr ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme dieser Regelung stellt jedoch das Einfahren in Parkbuchten sowie Grundstückszufahrten dar, die auf anderen Wegen nicht erreicht werden können.
Wie kann ich mit dem Kfz liefern?
Im Zuge des Verkehrsversuchs ist vorgesehen, den Seitenstreifen mit Verkehrszeichen 286 "Eingeschränktes Haltverbot" werktags in der Zeit von 09.00 – 18.00 Uhr zu beschildern. Autofahrer:innen dürfen also nicht länger als drei Minuten auf dem Seitenstreifen halten bzw. nur so lange, wie das ein Ein- oder Aussteigen oder das Be- oder Entladen andauert. So wird voraussichtlich regelmäßig mehr Raum als heute auf dem Seitenstreifen für das Be- und Entladen zur Verfügung stehen. Ein Be- und Entladen auf dem Radfahrstreifen oder auf der verbleibenden Fahrbahn ist dagegen unzulässig.
Können Handwerksbetriebe den Seitenstreifen nutzen?
Handwerker:innen können den Seitenstreifen zum Be- und Entladen sowie während des Zeitraums von nötigen Reparaturarbeiten nutzen. Hierzu gibt es im Bereich der Hansestadt Lübeck besondere Regelungen (Link).
Kann ich vor der Praxis meines Arztes noch parken?
Geparkt werden darf nur da, wo eine legale Möglichkeit dafür besteht.
Radverkehr
Wo wird der Radverkehr während des Verkehrsversuches geführt?
In der ersten Projektphase werden Radfahrende über die jeweils rechte Fahrspur geführt. Der breite Radfahrstreifen ist in diesem Zeitraum zudem von Linienbussen befahrbar. Im Bereich von Haltestellen am Fahrbahnrand können Radfahrende auf dem vorhandenen Fußweg rechts an dem Bus vorbeifahren und anschließend wieder auf dem Radfahrstreifen fahren. In der zweiten Versuchshälfte wird der Radverkehr wieder auf dem alten Radweg geführt.
Darf ich auf den vorhandenen Radwegen fahren? Was passiert mit dem alten Radweg?
Die Fläche des Radweges wird dem Gehweg zugeschlagen und wird – im Falle einer dauerhaften Lösung nach dem Versuch – entsprechend umgebaut. Während der ersten Versuchshälfte ist das Fahren auf dem alten Radweg nicht erlaubt. Im Rahmen der zweiten Versuchshälfte, ab Dezember 2022, wird er für Radfahrende wieder freigegeben.
Müssen meine Kinder den Radfahrstreifen benutzen?
Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen mit dem Rad den Gehweg benutzen.
Was passiert mit dem alten Radweg?
Die Fläche des Radweges wird dem Gehweg zugeschlagen und bei einer dauerhaften Lösung entsprechend umgebaut.
Darf ich auf den vorhandenen Radwegen fahren? Was passiert mit dem alten Radweg?
Die Fläche des Radweges wird dem Gehweg zugeschlagen und wird – im Falle einer dauerhaften Lösung nach dem Versuch – entsprechend umgebaut. Während der ersten Versuchshälfte ist das Fahren auf dem alten Radweg nicht erlaubt. Im Rahmen der zweiten Versuchshälfte, ab Dezember 2022, wird er für Radfahrende wieder freigegeben.
Ich fühle mich auf dem alten Radweg sicherer? Kann ich diesen trotzdem benutzen?
Ja, im Rahmen der zweiten Projektphase werden Radfahrerinnen und Radfahrer wieder auf dem alten Radweg geführt. Während der ersten Versuchshälfte war der Radweg hingegen nur als Kind bzw. als Begleitung eines Kindes befahrbar.
Dürfen Radfahrende nebeneinander fahren?
Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist erlaubt.
Ist der Radstreifen beim Winterdienst der Fahrbahn zumindest gleichgestellt?
Der Radverkehr ist in den letzten Jahren vom Winterdienst stärker priorisiert worden. Auch für den ÖPNV gilt hier klare Regelung, so dass von einer hohen Priorität auszugehen ist.
ÖPNV
Dürfen Taxis die jeweils rechte Fahrspur mitbenutzen?
Während der zweiten Projektphase dürfen Taxis die Fahrspur für den Personennahverkehr mitbenutzen. Da die Radfahrenden während dieser Zeit auf dem alten Radweg geführt werden, kann eine Gefährdung durch ein mögliches Überholen – anders als in der ersten Projekthälfte – ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der ersten Projektphase war die Nutzung der Bus- und Radspur für den Pkw-Verkehr und auch für Taxis untersagt: Da das Befahren eines Radfahrstreifens nur in Ausnahmefällen mit einer definierten Verkehrsart zulässig ist und sich die Verkehre dem Radverkehr unterordnen müssen, ist das Unfallrisiko zu groß. Durch die bauliche Breite von ca. 3,25 m und der Breite eines Linienbusses von 2,55 m ist ein Überholen auf dem Radfahrstreifen gar nicht möglich, während ein Pkw mit einer Breite von ca. 1,90 m Radfahrende theoretisch überholen könnte. Diese Gefährdung sollte ausgeschlossen werden.
Müssen Busse des Linienverkehrs auf dem rechten Fahrstreifen fahren?
Linienbusse dürfen den rechten Fahrstreifen benutzen, können aber auch auf die allgemeine Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr wechseln.
Dürfen alle Busse auf dem Radfahrstreifen fahren?
Nur dem Linienbusverkehr ist das Befahren des Radstreifens erlaubt.
Steht die Nutzung des Radfahrstreifens durch den Busverkehr in der ersten Projektphase nicht im Widerspruch zur Beschleunigung des Busverkehrs?
Da sich der Linienbus im Bedarfsfall die Fahrspur auswählen kann, wird das nicht so gesehen.
Welche Vorteile entstehen für den Umweltverbund?
Dem ÖPNV steht die Wahl zwischen der Nutzung des rechten Fahrstreifens und der Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr frei. Insofern ist ein Vorankommen gesichert, da bei Staulage des Kfz-Verkehrs ausgewichen werden kann. Darüber hinaus wird während der ersten Versuchshälfte an einer Haltestelle die Führung des Radverkehrs hinter der Haltestelle getestet, um auf diese Weise das Halten des Busses am Fahrbahnrand zu ermöglichen, ohne den Radverkehr zu behindern.