Istanbul-Konvention
Sicher leben – Gewalt gegen Frauen und Kinder verhindern

Istanbul-Konvention – Was ist das?
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das als völkerrechtlicher Vertrag vom Europarat 2011 in Istanbul beschlossen wurde.
Die Istanbul-Konvention versteht Gewalt gegen Frauen als eine Menschenrechtsverletzung. Gewalt gegen Frauen ist keine individuelle Angelegenheit, sondern ein gesellschaftliches, strukturelles Problem, das auf den historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnissen zwischen den Geschlechtern fußt. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten:
- Frauen und Mädchen vor allen Formen von Gewalt gegen Frauen zu schützen,
- geschlechtsspezifische Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen,
- Diskriminierung und Ungleichheit zu beseitigen,
- Frauen zu stärken.
Die vier Säulen der Istanbul Konvention umfassen:
- Prävention,
- Schutz und Unterstützung,
- Strafverfolgung,
- Ineinandergreifende politische Maßnahmen.
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung im Jahr 2017 verpflichtet, die Istanbul Konvention auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in allen Artikeln umzusetzen.
Istanbul-Konvention in Lübeck
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine langfristige Aufgabe, die nur gemeinsam mit Fachexpert:innen und behördlichen Einrichtungen erfolgen kann. Gesteuert wird dieser Prozess vom Frauenbüro der Hansestadt Lübeck.
Wir planen hierfür ein mehrstufiges Verfahren:
- Das Frauenbüro hat in 2024 zusammen mit regionalen Akteur:innen eine Bestandsaufnahme zum Lübecker Hilfesystem erstellt, in der sowohl der Status quo als auch Bedarfe erfasst wurden. Diese Bestandsaufnahme kann Grundlage sein für die Entwicklung von konkreten Handlungsfeldern und -ansätzen in Lübeck.
- Aufbauend auf dem Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom Mai 2024, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck sowie ein Präventionskonzept zu entwickeln, werden in 2025 erste Fachgespräche mit den Expert:innen der verschiedenen Institutionen geführt, um Maßnahmen, Handlungsfelder und Akteur:innen zu identifizieren.
- Vorlage des Aktionsplanes Istanbul-Konvention für Lübeck mit ersten Maßnahmen im Sommer 2025.
- Entwicklung eines Präventionskonzeptes beginnend in der 2. Jahreshälfte 2025 in Zusammenarbeit mit Expert:innen aus Lübeck und darüber hinaus
- Begleitung, Unterstützung und laufende Weiterentwicklung des Aktionsplans.