Wahlen

Aktuelle Infos

Neuwahl des Bundestages voraussichtlich am 23. Februar 2025

Im kommenden Jahr findet die Wahl zum 21. Deutsche Bundestag statt. Ursprünglich war als Termin der 28. September vorgesehen. Nach dem Bruch der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, am 11. Dezember die Vertrauensfrage zu beantragen. Über diesen Antrag wird das Parlament am 16. Dezember entscheiden.  

Sollten ihm die Abgeordneten nicht das Vertrauen aussprechen, kann Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier innerhalb von 21 Tagen das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen. Als Termin dafür ist der 23. Februar 2025 im Gespräch. Den Wahltag legt der Bundespräsident fest. Er hat erklärt, dass er dieses Datum als Neuwahl-Termin für realistisch halte.
Quelle: Deutscher Bundestag - bundestag.de

Der Wahlkreis Lübeck (Wahlkreis 11) ist ein Bundestagswahlkreis in Schleswig-Holstein. Er umfasst die Hansestadt Lübeck sowie vom Kreis Herzogtum Lauenburg das Amt Berkenthin und die Gemeinden Grinau, Groß Boden, Groß Schenkenberg, Klinkrade, Labenz, Linau, Lüchow, Sandesneben, Schiphorst, Schönberg, Schürensöhlen, Siebenbäumen, Sirksfelde, Steinhorst, Stubben und Wentorf aus dem Amt Sandesneben-Nusse.

Mehr Informationen zum Thema "Wahlen" finden Sie hier.

Unsere FAQs zum Thema Wahlen:

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können auf Antrag in der Regel mitwählen.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist jedoch gem. § 13 Bundeswahlgesetzt nur, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

 

 

Wahlbenachrichtigungen

Voraussichtlich bis zum 1. Februar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen als Information für die Wähler:innen zugestellt. Für die Ausübung des Wahlrechtes ist die Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nicht erforderlich, die Vorlage des Personalausweises ist ausreichend.

 

 

Briefwahl

Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen. Wer die Unterlagen persönlich in der Wahl-Zentrale im Rathaus in der Großen Börse abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab 3. Februar 2025 bis zum Freitag vor der Wahl, 15 Uhr, ausgehändigt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich nach dem 12. Januar 2025 online beantragt werden.

Oder Sie beantragen die Briefwahlunterlagen schriftlich und nutzen hierfür die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens. Oder Sie schicken unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine E-Mail an wahlen@luebeck.de .

In den Bürgerservicebüros Innenstadt (Lichthof), St. Gertrud (Meesenring) und Kücknitz (Kirchplatz) sind die Briefwahlunterlagen während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung an den Ticketschaltern erhältlich.

 

 

Öffnungszeiten

Voraussichtliche Öffnungszeiten der Wahl-Zentrale in der Großen Börse im Lübecker Rathaus:

  • Vom 3. Februar bis 21. Februar von Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr
  • Sonderservice: Am Samstag, 15. Februar ist die Wahl-Zentrale ebenfalls von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
  • Hinweis: am Freitag, 21. Februar 2025, ist die Wahl-Zentrale von 9 bis 15 Uhr geöffnet.

 

 

Wie kann ich am Wahltag wählen und was muss ich mitbringen?

Voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025 sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie zur Stimmenabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen.

Sollten Sie nicht im Besitz Ihrer Wahlbenachrichtigung sein, können Sie unter Vorlage eines gültigen Ausweises trotzdem wählen.

Wenn Sie einen Wahlschein beantragt und vorliegen haben, können sie am Wahltag unter Vorlage Ihres Wahlscheines auch in einem anderen Wahlbezirk wählen.

 

 

Wie wird gewählt?

Auf dem Stimmzettel (erhalten Sie vom Wahlvorstand im Wahllokal) kreuzen Sie in der dafür vorgesehenen Wahlkabine die Partei Ihrer Wahl an (Nutzen Sie hierfür bitte die in den Wahlkabinen vorhandenen Kugelschreiber). Muster-Stimmzettel (altes Muster) (PDF)

Im Anschluss falten Sie den Zettel noch in der Kabine, bevor Sie ihn in die gekennzeichnete Wahlurne einwerfen.

Hinweis: In die Wahlkabine dürfen nur Sie alleine (Ausnahme: Babys). Den Aufforderungen des Wahlvorstandes ist Folge zu leisten.

 

 

Wo befindet sich mein Wahllokal?

Die Wahlräume sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie Ihren Wahlraum im Internet in dem Wahllokalfinder  nachsehen oder beim Bereich Wahlen unter der Telefonnummer (0451) 122-4040 voraussichtlich ab dem 3. Februar erfragen. (Ausschlaggebend ist Ihre Meldeadresse)

 

 

Ist mein Wahllokal barrierefrei?

Ob ihr Wahllokal barrierefrei ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung bzw. Sie finden einen Hinweis darauf im Wahllokalfinder .

 

 

Stehe ich im Wählerverzeichnis?

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Im Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Hansestadt Lübeck kann jede wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis aufgeführten Daten prüfen.

Dazu wird das Wählerverzeichnis in der Wahlzentrale der Hansestadt Lübeck vom voraussichtlich 20. - 24. Januar 2025 zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis müssen spätestens bis zum 24. Januar 2025, innerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses, eingelegt werden.

Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Hansestadt Lübeck aufhalten, werden erst auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

 

 

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie voraussichtlich bis spätestens zum 1. Februar 2025. Hier sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten. Auch einen Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahlraumes ist hier mit angegeben. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Voraussetzungen zur Wahlberechtigung erfüllen, wenden Sie sich bitte an das

Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck
Rathaus, Große Börse, Breite Straße 62
Tel.: (0451) 122-4040
E-Mail: wahlen@luebeck.de

Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis müssen spätestens bis zum 20. Januar 2025, innerhalb der Öffnungszeiten, beim Bereich Wahlen der Hansestadt Lübeck erhoben werden.

 

 

Was ist, wenn ich umgezogen bin?

Bei An- oder Ummeldung in Lübeck erhalten Sie von der Meldebehörde entsprechende Informationen.

 

 

Was ist, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?

Verloren gegangene Wahlbenachrichtigungen werden nicht ersetzt. Sie können aber in Ihrem zuständigen Wahlbezirk trotzdem wählen, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

 

 

Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?

Bei einer kurzfristig auftretenden Erkrankung, kann eine Person schriftlich bevollmächtigt werden, die Briefwahlunterlagen in der Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck, Große Börse, Breite Straße 62 abzuholen. Die Abholung der Unterlagen muss bis spätestens 15 Uhr am Wahltag erfolgen. Die Unterlagen müssen bis 18 Uhr am Wahltag in der Wahl-Zentrale abgegeben werden.

 

 

Gibt es Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen?

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist die rechte obere Ecke des Stimmzettels abgeschnitten. Über den Stimmzettel kann dann eine Schablone gelegt werden, die bei der Stimmabgabe unterstützt. Diese Schablone wird vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein ausgegeben. Somit können blinde und sehbehinderte Menschen eigenständig an der Wahl teilnehmen.

 

 

Wo sehe ich die Wahlergebnisse?

Um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen in den Wahl- und Briefwahlbezirken. Die Einzelergebnisse aus Lübeck sehen Sie fortlaufend am Wahlabend in der Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck, Breite Straße 62, Große Börse (ab 18 Uhr).

Den statistischen Wahlbericht finden Sie später hier.

Eine Übersicht zu den aktuellen Wahlergebnissen finden Sie am Wahlabend in der Wahlstatistik-App. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail an wahlen@luebeck.de oder telefonisch unter der Rufnummer (0451) 1224040.

 

Melden Sie sich gern als Wahlhelfer:in unter: wahlhelfende@luebeck.de oder alternativ online über dasAnmeldeformular für Wahlhelfer

Foto: Levgen Skrypko / stock.adobe.com

 

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