Hunde: Hundesteuer

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die An- und Abmeldung ist auf mehreren Wegen möglich:

  • Entweder Sie kommen als Hundehalter persönlich während der Öffnungszeiten in die Mengstraße 16 oder
  • die entsprechenden Formulare werden postalisch an die Mengstraße 16 übersendet oder
  • die entsprechenden Formulare werden per Email (mit eingescannter Unterschrift) an steuern@luebeck.de übersendet

Das entsprechende Formular finden Sie unter: Hund an- und abmelden

Bei Umzug innerhalb Lübeck bitte eine Mitteilung (telefonisch, per Mail oder schriftlich) mit neuer Anschrift, sofern die Ummeldung ordnungsbehördlich vorgenommen wurde. Bei Wegzug aus Lübeck ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich inklusive Übersendung der Lübecker Hundesteuermarke.

Die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer, finden Sie hier.
 

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wer seine Hundesteuermarke verloren hat, wendet sich an die Stadtkasse Lübeck in der Fleischhauerstr. 20. Dies kann entweder persönlich oder schriftlich gegen Zahlung einer Gebühr von 5,00 € erfolgen. Bei Überweisung bitte entsprechendes Kassenzeichen laut Bescheid für Hundesteuern angeben.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Hundesteuer ist eine Jahressteuer für ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und wird in Lübeck zum 1. Juli eines Jahres fällig. Hundehalter können zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni mehrere Teilbeträge einzahlen, beispielsweise zwei Hälften im Januar und im Juni oder auch sechs Sechstel in jedem der ersten sechs Kalendermonate, in jedem Fall wird am 1. Juli (Fälligkeitstermin) der Zahlungseingang der vollständigen Jahressteuer geprüft.

Der jährliche Steuersatz beträgt pro Hund 144 Euro​    

Ist der Hund als gefährlich eingestuft beträgt der Steuesatz 618 Euro pro Jahr. Ein Hund gilt dann als gefährlich, wenn die Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit feststellt. 

Die Zahlung der Hundesteuer kann per Banküberweisung (auf jedes städtische Konto), Bankeinzug oder Bareinzahlung bei der Stadtkasse erfolgen.

Stadtkasse Lübeck
Fleischhauerstraße 20
23552 Lübeck

Öffnungszeiten:
Mo. 08:30 - 14:00 Uhr
Di. 08:30 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Ein Hund muss innerhalb von 14 Tagen beim Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck angemeldet werden.

Das entsprechende Formular finden Sie unter: Hund an- und abmelden

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Hundesteuermarke für 2024 wird im Laufe des Monats Januar 2024 an die Hundehalter verschickt.

Zuständige Stelle:

Haushalt und Steuerung; Hundesteuer

Anschrift

Mengstraße 16 (Eingang Fünfhausen)
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Breite Straße
Bus(Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
Anzahl Parkplätze: 347
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer