Tourismuskodex

für die Ostseeküste Schleswig-Holstein und die Holsteinische Schweiz

Freiwillige Selbstverpflichtung zu gemeinsamen Maßnahmen zum Schutz der Gäste, Beschäftigten und Einheimischen / Vertrauen und Sicherheit durch Gemeinsamkeiten

Der Ostsee-Holstein-Tourismus e. V. (OHT) hat mit einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern einen einheitlichen Tourismuskodex ausgearbeitet. Dieser ist ein freiwilliges Angebot an alle Tourismusakteure, von Hoteliers über Leistungsträger bis hin zur Destination und deren Verwaltung, um die Vielstimmigkeit der Region zu reduzieren und so Klarheit für Gäste und Einheimische zu schaffen. Der Kodex gilt als Diskussionsgrundlage, die mit den jeweiligen Teilnehmern gemeinsam in die Praxis gehoben wird.
Dazu arbeitet der OHT derzeit ein Handbuch mit Hilfestellungen aus.

Mit dem Kodex soll die Region gestärkt werden, denn Corona kann nur gemeinsam bewältigt werden. Deshalb sollen Alleingänge im Interesse des Tourismus in der Region vermieden und alle Teilnehmer noch besser vernetzt werden. Herzstück ist deswegen ein regelmäßiger Austausch mit allen Beteiligten aus Tourismus und Politik in der OHT-Region sowie ein Konzept zur gemeinsamen Information von Gästen und Einheimischen. 

Jeder Akteur, der sich beteiligen möchte, kann den Kodex beim OHT unter www.ostsee-schleswig-holstein.deherunterladen und als Selbstverpflichtung auf seine eigene Webseite stellen.

Mehr Informationen unter:
Ostsee-Holstein-Tourismus e.V.
Julia Prange
Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz
Tel.: 04503 / 88 85-13
E-Mail: presse@ostsee-sh.de
Internet: www.ostsee-schleswig-holstein.de

 

Tourismuskodex für die Ostseeküste Schleswig-Holstein und die Holsteinische Schweiz während der Corona-Pandemie 2020/21

Präambel
Die Corona-Pandemie stellt die Tourismusregion Ostsee Schleswig-Holstein seit Jahresbeginn 2020 vor außergewöhnliche Herausforderungen. Zum einen haben die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung dazu geführt, dass Gäste (m/w/d) bei der Erholung an der Ostseeküste und in der Holsteinischen Schweiz Einschränkungen hinnehmen müssen. Dies betrifft  die Lockdown-Phase ebenso wie auch die reguläre Öffnung unter Pandemiebedingungen. Zum anderen ist der Tourismus weiterhin ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für die Region und damit für alle Menschen, die hier leben. Auch nicht im Tourismus beschäftigte Einheimische (m/w/d) profitieren insbesondere von der gut ausgebauten Infrastruktur und den vielfältigen Naherholungsangeboten.

Im Bewusstsein, dass auch das Jahr 2021 noch nachhaltig von der Corona-Pandemie bestimmt sein wird, planen die Tourismusakteure (m/w/d) unter Federführung des Ostsee-Holstein-Tourismus e.V. (OHT) den vorliegenden Tourismuskodex zu vereinbaren. Dieser soll die Interessen der Einheimischen, Gäste und Tourismusakteure gleichermaßen berücksichtigen und im Schulterschluss mit den Entscheidungsträgern (m/w/d) auf Gemeinde- und Kreisebene eine möglichst widerspruchsfreie und zielführende Maßnahmenplanung und -umsetzung sowie Kommunikation ermöglichen. Durch ein klares Bekenntnis zu den Zielen und Maßnahmen dieses Kodex soll nicht zuletzt das Vertrauen in die betreffenden Institutionen gestärkt werden.

Insgesamt setzen die Beteiligten an diesem Kodex auf eine gesunde Mischung aus Eigenverantwortung und Fremdverantwortung. Die Akteure verstehen einen erholsamen, unbeschwerten und sicheren Urlaub an der Schleswigholsteinischen Ostseeküste als Teamleistung. Durch den gemeinsamen Schulterschluss aller Akteure können Kräfte und Maßnahmen gebündelt werden. Eine koordinierte und abgestimmte Strategie und Kommunikation sorgen dafür, dass die Region auch wirtschaftlich gestärkt wird und die Interessen der einheimischen Bevölkerung gewahrt bleiben.

Leitlinien
Die am Kodex Beteiligten verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohlbefinden und die
Gesundheit der Gäste, Beschäftigten (m/w/d) und Einheimischen gleichermaßen zu schützen. Da die Gesundheit nicht
verhandelbar ist, sind bei allen touristischen Maßnahmen die Interessen der Tourismusakteure, Gäste, Einheimischen
sowie der politischen Vertretung in Einklang zu bringen. Geleitet von diesem gemeinsamen Interesse werden im Detail
die folgenden Einzelmaßnahmen vereinbart:

Gastgeber (m/w/d)

  • Information der Gäste über die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen vor Ort
  • Benennung eines Corona-Beauftragten (m/w/d) im Betrieb als Ansprechpartner für die Gäste, Beschäftigten und Behördenvertreter(m/w/d) (z.B. auf der Internetseite)
  • Einhaltung und kontinuierliche Optimierung der bewährten Sicherheits- und Hygienekonzepte mit möglichst einheitlicher digitaler Kontaktdatenerfassung (z.B. durch eine einheitliche App)
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen und konsequenten betrieblichen Eigenkontrollen
  • Nach Möglichkeit: Kulanter Umgang mit kurzfristigen Buchungsänderungen der Gäste aufgrund der Pandemielage (z.B. Gutscheine, großzügige Stornobedingungen)
  • Vorabinformation über die aktuell geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen (Mund-Nase-Schutz, Abstandsregeln etc.)
  • Sensibilisierung für die Eigenverantwortung, Aufforderung zur Rücksichtnahme und Einhaltung der Maßnahmen am Urlaubsort (z.B. „Mund-Nase-Schutz tragen“)
  • Nutzen des zentralen Ansprechpartners (m/w/d) im Beherbergungsbetrieb oder in der lokalen Tourismusorganisation bei Beschwerden und Hinweisen
  • Nach Möglichkeit: Nutzung von Angeboten zur kontaktlosen Messung der Körpertemperatur und
    Schnelltestung im Verdachtsfall

Destination vor Ort

  • Benennung eines zentralen Ansprechpartners (m/w/d) für Beschwerden und Hinweise in der lokalen  Tourismusorganisation (z.B. auf der Internetseite)
  • Sensibilisierung aller Betriebe und Beschäftigten für die jeweiligen Maßnahmenpakete und die Dynamik der Pandemiesituation
  • Konsequente Überwachung der Einhaltung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen und Sanktionierung von Verstößen durch das lokale Ordnungsamt bzw. den kommunalen Sicherheitsdienst
  • Kontinuierliche Abstimmung und Koordination der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie
    Veranstaltungsplanung zwischen der Gemeinde-, Kreis- und Landesebene sowie den Tourismusakteuren (Videokonferenz, Runder Tisch etc.)
  • Koordination der Sondermaßnahmen bei hohem Gästeaufkommen durch den OHT (z.B. Verweis auf den Strandfinder)
  • Bereitstellung einer Meldekette und Koordination von Sofortmaßnahmen im Ereignisfall durch eine Arbeitsgruppe

Einheimische

  • Berücksichtigung der Nutzungsinteressen von Einheimischen insbesondere bei hohem Gästeaufkommen (z.B. Strand, Gastronomie)
  • Benennung eines zentralen touristischen Ansprechpartners in der Gemeinde und Bereitstellung einer Meldekette für Beschwerden und Hinweise
  • Sensibilisierung der Einheimischen für die strukturelle Bedeutung und den Nutzen des Tourismus für die Region und die Breite der Angebote vor Ort

Scharbeutz am 2. Februar 2021

 

Das könnte Sie auch interessieren