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FAQ

Frage: Was brauche ich um einen Antrag auf Bodeneigriffe zu stellen bzw. eine denkmalrechtliche Genehmigung hierfür zu beantragen?

Antwort: Wir benötigen folgende Angaben zur formlosen Antragstellung eines 

„Antrags auf Genehmigung von Bodeneingriffen“

(gem. §§ 2 und 3 LVO über die Grabungsschutzgebiete „Innere Stadt“ HL)

  1. Projekt benennen (Anlass, Lage)
  2. Vorhaben kurz beschreiben, also Darstellung des Umfangs aller geplanten Bodeneingriffe bzgl. der Fläche und der Eingriffstiefen (Baubeschreibung).
  3. Geplanter Durchführungszeitraum der Bodeneingriffe/Erdarbeiten
  4. Aussagefähige Planunterlagen für alle geplanten Eingriffe beifügen, neben den Plänen u. Schnitten für EG und UG des Neubaus auch entsprechende Unterlagen zu Ausführung der Gründung, der evtl. herzustellenden Medienkanäle, ggf. Baugrubenaussteifung, u. Ä.) in einem gängigen Maßstab (z. B. 1:100 o. 1:200).

Rechtsgrundlage: Landesverordnung über die Grabungsschutzgebiete "Innere Stadt" der Hansestadt Lübeck vom 8. April 1992 GVOBl. SH 1992, S. 320 Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DschG) in der Fassung des Gesetzes vom 30. Dezember 2014; GVOBl. Schl.-H. Nr. 1, 2015, S. 2-9.

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