Der/Die Anmeldende ist damit einverstanden, dass alle mit dieser Anmeldung mitgeteilten Daten im Rahmen der Kindertagesbetreuung verarbeitet werden dürfen. Unter den Begriff "verarbeiten" fallen alle Verwendungen, die in § 67 Abs. 6 und 7 des zehnten Sozialgesetzbuches vorgesehen sind. Insbesondere gehört dazu die Befugnis der Weitergabe der Daten an die Hansestadt Lübeck als öffentlicher Jugendhilfeträger, an andere Kindertageseinrichtungen oder Stellen der Kindertagespflege sowie der Abgleich der Daten mit diesen Stellen. Der Einsatz von elektonischer Datenverarbeitung ist zulässig.