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Finanzielle Hilfen, Arbeit, Ausbildung
Beratung und Information zu Arbeit/Ausbildung, Jobsuche, finanziellen Leistungen
Angebote zu allgemeiner Hilfe und zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie
Beratung und Information zu Ausbildung/Studium, Beruf und Arbeit
Ausbildung und Studium
Weiterbildungsberatung
Berufscoaching erhalten Sie bei der Weiterbildungsberatung an der VHS: 0451/1224037 oder anke.bruns@luebeck.de
Finanzielle Hilfen
- Finanzielle Unterstützung und Informationsübersicht des Bundes (BMFSFJ): Grundsicherung, Kurzarbeitergeld, Notfall-Kinderzuschlag, Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung, BaföG
- Informationen zu finanziellen Unterstützungsangeboten finden Sie auch auf der Seite Luebeck.de unter FAQ / Gewerbe und Handel
- oder bei der Wirtschaftsakademie
- Handwerkskammer Lübeck
- IHK Lübeck
- Informationen für Unternehmen - IHK Schleswig-Holstein
- Informationen des Landes Schleswig-Holstein
- Jobcenter
- Familienhilfen / Jugendhilfe / Jugendamt / Unterhaltsvorschuss / wirtschaftliche Jugendhilfe
- Die Arbeitsagentur informiert zur Erreichbarkeit der Arbeitsagenturen, Jobcenter und Familienkassen sowie zu Grundsicherung, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosmeldung, Notfall-Kinderzuschlag und anderen Themen im Rahmen der Corona-Pandemie.
- Der Careleaver e.V. ist eine bundesweite Selbsthilfeorganisation, die sich für die Belange von jungen Menschen einsetzt, die in der stationären Jugendhilfe aufgewachsen sind. Careleaver e.V. hat einen Notfallfonds eingerichtet, um in akuten finanziellen Notlagen schnelle Unterstützung anbieten zu können.
- Notfallzuschuss für Studierenden: Seit dem 16. Juni 2020 können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studierendenwerk beantragen. Alle Studierenden aus dem In- und Ausland an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.
Soforthilfen in der Corona-Krise: Die Seite enthält die Webseiten zu allen Bundesländern, die bereits Antragsformulare und Informationen zur Soforthilfe in der Corona-Krise bereitstellen bzw. die Antragsstellung in Kürze möglich sein sollte.
Corona-Nothilfe-Pakete des Deutschen Kinderhilfswerks: Um Familien schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, hat das Deutsche Kinderhilfswerk Kindernothilfe-Pakete geschnürt.
Hilfe für erwerbstätige Sorgeberechtige, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können
Für Sorgeberechtigte, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, gibt es einen Entschädigungsanspruch. In das Infektionsschutzgesetz ist auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas zur Eindämmung der gegenwärtigen Pandemie aufgenommen worden. Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist, dass Sorgeberechtigte einen Verdienstausfall erleiden, der allein auf dem Umstand beruht, dass sie infolge der Schließung der Kita oder Schule ihre betreuungsbedürftigen Kinder selbst betreuen und ihrer Erwerbstätigkeit deswegen nicht nachgehen können. Kinder sind dann betreuungsbedürftig, wenn sie das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt es keine Altersgrenze. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.