Vorlage - VO/2018/06346
|
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt,
- für die Lübecker Altstadt wird die bestehende Milieuschutzsatzung von 1979 überarbeitet und für den Stadtteil St. Lorenz Süd ist, unter Berücksichtigung der bestehenden Teilmilieusatzung, eine Gesamtmilieuschutzsatzung neu für die jeweiligen Stadtteile einzuleiten.
Ziel ist es die Bevölkerungsstruktur in den Gebieten vor Verdrängungen, z.B. durch gewerbliche Nutzungen, wie Ferienwohnungen oder zahlungskräftigere Mieter, geschützt werden.
Bis zur Schaffung dieser Satzung gilt:
- Darüber hinaus wird der Bürgermeister gebeten, für nicht genehmigte Ferienwohnungen in der Altstadt eine Nutzungsuntersagung - spätestens wirksam ab 01.01.2019 – auszusprechen. (Aus dem SPD-Fraktion Antrag VO/2018/05894)
Begründung
Anlagen