Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

36. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 17:49 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden verpflichtet alle ordentlichen und stellvertr. bürger-lichen Ausschussmitglieder (siehe auch Anwesenheitsliste) mit den Worten: "Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein" und macht da-rauf aufmerksam, dass Personen die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Aus-schuss.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlage zu Pkt. 5.1. (Bericht zur kommunalen Kooperation mit Albanien) noch eingereicht wurde.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein geson-derter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorla-gen erforderlich ist.

 

Er lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOPs 11 - 15 en bloc abstimmen. Die Beschlussfassung ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

 

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass gem. § 39 Abs. 3 der GO der Bürgerschaft über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor Eintritt abzustimmen ist und lässt die Teilnahme vor Ort von Frau Poltrock und Herrn Piechocki und per Videozu-schaltung von Herrn Wulf, Frau Tews, Herrn Rehberg, Frau Vielhaus, Herrn Thyen, Herrn Adler und Herrn Schmedemann bestimmen. Es gibt keine Einwände des Ausschusses, der Ausschuss hat zugestimmt, dass die Mitarbeiter der EBL vor Ort und per Videozuschaltung auch im nichtöffentlichen Teil teilnehmen dürfen.

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.