| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.02.2025 |
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SI/2025/829 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.03.2025 |
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SI/2025/830 |
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| Ö 2.3 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.03.2025 |
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SI/2025/831 |
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| Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum |
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VO/2025/13975 |
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| Ö 3.1.1 |
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Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zu VO/2025/13975 Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum |
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VO/2025/13975-01 |
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| Ö 3.1.2 |
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Austauschvorlage zu VO/2025/13975: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Unterlagen werden nachgereicht) |
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VO/2025/14144 |
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| Ö 3.2 |
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Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung |
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VO/2025/13939 |
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| Ö 3.3 |
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Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 02.14.00 - Geniner Ufer/Welsbachstraße |
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VO/2025/14042 |
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| Ö 3.4 |
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BW 180 Gehwegbrücke Morier Hof, Ersatzneubau - Projektfreigabe
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VO/2025/14044 |
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| Ö 3.5 |
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Bebauungsplan 02.65.00 - Kronsforder Allee 71 - 73 / Klinikgelände - Aufstellungsbeschluss
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VO/2025/14075 |
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| Ö 3.6 |
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Bebauungsplan 29.07.00 - Rehsprung / Farnstieg - und zugehörige 154. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellungsbeschlüsse
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VO/2025/14113 |
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| Ö 3.7 |
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Bebauungsplan 31.09.00 - Ivendorfer Landstraße / Solarpark - und zugehörige 148. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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VO/2025/14126 |
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| Ö 4 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 4.1 |
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BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium (Überwiesen in den Bauausschuss, Sozialausschuss und Hauptausschuss (federf.) mit der Maßgabe der erneuten Behandlung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13741-01 |
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| Ö 4.1.1 |
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BM Tim Stüttgen: Änderungsantrag zu - AT: Abriss-Moratorium |
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2024/13741-01-02 |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 5.1 |
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Zwischenbericht Raumplanung IV |
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VO/2025/14014 |
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| Ö 5.2 |
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Verwaltungszentrum Mühlentor - Zwischenbericht zur Verkehrssicherung und Grundinstandsetzung |
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VO/2025/14016 |
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| Ö 5.3 |
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Bericht zum Beschluss der Bürgerschaft vom 30.05.2024 (VO/2024/13024-02-01-01) bzgl. Statusbericht - Erstellung "Masterplan Schulimmobilien" |
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VO/2025/14032 |
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| Ö 5.4 |
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Sachstand Generalsanierung Hochleistungskorridor Hamburg - Lübeck und erforderliche Maßnahmen seitens der Hansestadt Lübeck (Unterlagen werden nachgereicht) |
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VO/2025/14146 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag
Im Zuge der Planungen zur Generalsanierung der Hochleistungskorridore im deutschen Schienennetz[1] hat die DB InfraGO AG 40 Trassen in Deutschland als vorrangig zu ertüchtigende Korridore identifiziert. Hierzu zählt auch die Strecke Hamburg – Lübeck (Streckennummer 1120). Eine Generalsanierung bedeutet dabei Vollsperrung der Strecke über den vorgesehenen Zeitraum und vollständige Auswechselung und Ertüchtigung von Gleisen, Oberbau, Fahrdraht sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST). Durch die Vollsperrung verspricht sich die DB nach unseren Kenntnissen eine Beschleunigung der Maßnahmendurchführung im Vergleich zu einer Sanierung unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs. In einigen Korridoren, wie z.B. Hamburg – Lübeck, war darüber hinaus auch die Ausrüstung der Strecken mit European Train Control System (ETCS) vorgesehen. ETCS ist eine wesentliche Voraussetzung für die Digitalisierung des Zugverkehrs bis hin zur signalfreien Zugablaufsteuerung. Pilotstrecke bzw. die 1. Korridorsanierung war die mittlerweile sanierte Riedbahn. Im November 2023 erfuhr die Hansestadt Lübeck in Gesprächen mit DB InfraGO AG auf Arbeitsebene von den Planungen, die Generalsanierung der Strecke Hamburg – Lübeck auf den Zeitraum August bis Dezember 2027 vorzuverlegen, um dadurch Synergien bei der Umsetzung der S4-Planungen ausnutzen zu wollen. Bis zu dem Zeitpunkt waren in Lübeck ausschließlich Planungen bekannt, die vorsahen, die Strecke 1120 erst nach dem Ausbau und der Elektrifizierung der Strecke Lübeck – Bad Kleinen, inklusive der Schaffung der südgehenden Verbindungskurve in Bad Kleinen, zu sanieren. Die im November 2023 artikulierte Planung sieht nun vor, dass Lübeck in der Zeit August bis Dezember 2027 nur über die eingleisige, nicht elektrifizierte Strecke Büchen – Lübeck (Streckennummer 1121) erreichbar wäre. Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Planung hat die Hansestadt Lübeck in Schreiben an das BMDV, das MWVATT in Kiel sowie an DB InfraGO AG ihre Sorgen und Bedenken geäußert und um eine enge Abstimmung zur Sicherstellung einer ausreichenden schienentechnischen Erreichbarkeit Lübecks gebeten. In gemeinsamer Abstimmung zwischen der Hansestadt Lübeck, der IHK und der Transportwirtschaft ist dann ein Prozess gestartet worden, der zum Ziel hatte die Planungen zu verfeinern und die möglichen Betriebsabläufe zur Sicherstellung dieser ausreichenden Erreichbarkeit Lübecks sowohl im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als auch im Schienengüterverkehr (SGV) zu ermitteln. Bei der Aufstellung der Betriebsszenarien ist dabei Grundlage das die geringeren zur Verfügung stehenden Schienenkapazitäten verträglich auf beide Verkehrsarten verteilt werden. Damit ist automatisch verbunden, dass im Maßnahmenfall nicht die heuten vorhandenen Kapazitäten sichergestellt werden können. Aus Sicht der Hansestadt ist damit automatisch verbunden, dass die heutigen Bedarfe beider Verkehrsarten nicht sichergestellt sind. Am 30.10.2024 hat die Verwaltung gemeinsam mit der IHK, der Hafenwirtschaft und externen Gutachtern über die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse sowie das bisherige Vorgehen geladene Vertreter der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik informiert. Aus Sicht der Hansestadt Lübeck zeigen die Ergebnisse, dass die Abwicklung der im Fahrplan verkehrenden KV-Züge sowie des SPNV während der Generalsanierung als kritisch anzusehen ist. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass der motorisierte Individualverkehr zu dem Zeitpunkt signifikant steigen wird sowie dass die SGV Verkehre auf die Straße und/oder andere Ostseehäfen ausweichen. Hierbei wird ein Ausweichen der aus Westdeutschland kommenden Verkehre auf den Hafen Rostock aufgrund der parallel stattfindenden Sanierung der Strecke Lehrte – Berlin als kaum realistisch angesehen. Damit ist hier eine generelle Verlagerung auf die Straße wahrscheinlich. Am 12.12.2024 fand dann auf Einladung des MWVATT in der IHK Lübeck eine weitere Veranstaltung unter Beteiligung der Stadt, der IHK sowie der Transport- und Hafenwirtschaft statt, bei der die Ergebnisse der Betriebsablaufplanung der DB InfraGO AG dargestellt wurden. Die zusammenfassenden Ergebnisse lauten wie folgt … - Die Anwesenden sind sich einig, dass die Generalsanierung der Strecke Hamburg – Lübeck nur erfolgreich verlaufen wird, wenn der Hafen Lübeck während des gesamten Sanierungszeitraumes per Schiene vollumfänglich erreichbar bleibt. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist neben der Umleitungsstrecke Lübeck - Büchen die weitere Strecke Lübeck – Bad Kleinen zwingende Voraussetzung.
- DBInfraGO erstellt eine Synopse, in welcher die beiden Szenarien 1. GSH mit Vollsperrung der Strecke Lübeck – Bad Kleinen und 2. GSH ohne Vollsperrung der Strecke Lübeck – Bad Kleinen gegenübergestellt werden sollen.
- Mit Hilfe der Synopse wird die DBInfraGO unter Einbeziehung der Länder SH und MV Gespräche mit dem Bund wegen einer mögl. Unterbrechung des Ausbaus der ABS Lübeck – Bad Kleinen in der 2. JH 2027 führen.
Aus Sicht der Verwaltung erfordert eine vollumfängliche Erreichbarkeit auch die Sicherstellung einer Mindest-Leistungsfähigkeit. Diese definiert sich aus der aktuellen Fahrplanlage im SGV. Dabei ist ein wesentliches Kernelement der im Fahrplan verkehrende und auf die Fährabfahrten getaktete KV-Verkehr, der vom Markt in der jetzigen Struktur genutzt wird und in den letzten Jahren und in der Prognose Zuwachs erfährt. Vor diesem Hintergrund berichtet die Verwaltung über die mit dieser Planung einhergehenden Herausforderungen für die HL in der Abwicklung sowohl der Pendler- wie auch der Güterverkehre.
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07.04.2025 - Bauausschuss |
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Ö 5.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Bericht:
Im Zuge der Planungen zur Generalsanierung der Hochleistungskorridore im deutschen Schienennetz[1] hat die DB InfraGO AG 40 Trassen in Deutschland als vorrangig zu ertüchtigende Korridore identifiziert. Hierzu zählt auch die Strecke Hamburg – Lübeck (Streckennummer 1120). Eine Generalsanierung bedeutet dabei Vollsperrung der Strecke über den vorgesehenen Zeitraum und vollständige Auswechselung und Ertüchtigung von Gleisen, Oberbau, Fahrdraht sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST). Durch die Vollsperrung verspricht sich die DB nach unseren Kenntnissen eine Beschleunigung der Maßnahmendurchführung im Vergleich zu einer Sanierung unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs. In einigen Korridoren, wie z.B. Hamburg – Lübeck, war darüber hinaus auch die Ausrüstung der Strecken mit European Train Control System (ETCS) vorgesehen. ETCS ist eine wesentliche Voraussetzung für die Digitalisierung des Zugverkehrs bis hin zur signalfreien Zugablaufsteuerung. Pilotstrecke bzw. die 1. Korridorsanierung war die mittlerweile sanierte Riedbahn. Im November 2023 erfuhr die Hansestadt Lübeck in Gesprächen mit DB InfraGO AG auf Arbeitsebene von den Planungen, die Generalsanierung der Strecke Hamburg – Lübeck auf den Zeitraum August bis Dezember 2027 vorzuverlegen, um dadurch Synergien bei der Umsetzung der S4-Planungen ausnutzen zu wollen. Bis zu dem Zeitpunkt waren in Lübeck ausschließlich Planungen bekannt, die vorsahen, die Strecke 1120 erst nach dem Ausbau und der Elektrifizierung der Strecke Lübeck – Bad Kleinen, inklusive der Schaffung der südgehenden Verbindungskurve in Bad Kleinen, zu sanieren. Die im November 2023 artikulierte Planung sieht nun vor, dass Lübeck in der Zeit August bis Dezember 2027 nur über die eingleisige, nicht elektrifizierte Strecke Büchen – Lübeck (Streckennummer 1121) erreichbar wäre. Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Planung hat die Hansestadt Lübeck in Schreiben an das BMDV, das MWVATT in Kiel sowie an DB InfraGO AG ihre Sorgen und Bedenken geäußert und um eine enge Abstimmung zur Sicherstellung einer ausreichenden schienentechnischen Erreichbarkeit Lübecks gebeten. In gemeinsamer Abstimmung zwischen der Hansestadt Lübeck, der IHK und der Transportwirtschaft ist dann ein Prozess gestartet worden, der zum Ziel hatte die Planungen zu verfeinern und die möglichen Betriebsabläufe zur Sicherstellung dieser ausreichenden Erreichbarkeit Lübecks sowohl im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als auch im Schienengüterverkehr (SGV) zu ermitteln. Bei der Aufstellung der Betriebsszenarien ist dabei Grundlage das die geringeren zur Verfügung stehenden Schienenkapazitäten verträglich auf beide Verkehrsarten verteilt werden. Damit ist automatisch verbunden, dass im Maßnahmenfall nicht die heuten vorhandenen Kapazitäten sichergestellt werden können. Aus Sicht der Hansestadt ist damit automatisch verbunden, dass die heutigen Bedarfe beider Verkehrsarten nicht sichergestellt sind. Am 30.10.2024 hat die Verwaltung gemeinsam mit der IHK, der Hafenwirtschaft und externen Gutachtern über die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse sowie das bisherige Vorgehen geladene Vertreter der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik informiert. Aus Sicht der Hansestadt Lübeck zeigen die Ergebnisse, dass die Abwicklung der im Fahrplan verkehrenden KV-Züge sowie des SPNV während der Generalsanierung als kritisch anzusehen ist. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass der motorisierte Individualverkehr zu dem Zeitpunkt signifikant steigen wird sowie dass die SGV Verkehre auf die Straße und/oder andere Ostseehäfen ausweichen. Hierbei wird ein Ausweichen der aus Westdeutschland kommenden Verkehre auf den Hafen Rostock aufgrund der parallel stattfindenden Sanierung der Strecke Lehrte – Berlin als kaum realistisch angesehen. Damit ist hier eine generelle Verlagerung auf die Straße wahrscheinlich. Am 12.12.2024 fand dann auf Einladung des MWVATT in der IHK Lübeck eine weitere Veranstaltung unter Beteiligung der Stadt, der IHK sowie der Transport- und Hafenwirtschaft statt, bei der die Ergebnisse der Betriebsablaufplanung der DB InfraGO AG dargestellt wurden. Die zusammenfassenden Ergebnisse lauten wie folgt … - Die Anwesenden sind sich einig, dass die Generalsanierung der Strecke Hamburg – Lübeck nur erfolgreich verlaufen wird, wenn der Hafen Lübeck während des gesamten Sanierungszeitraumes per Schiene vollumfänglich erreichbar bleibt. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist neben der Umleitungsstrecke Lübeck - Büchen die weitere Strecke Lübeck – Bad Kleinen zwingende Voraussetzung.
- DBInfraGO erstellt eine Synopse, in welcher die beiden Szenarien 1. GSH mit Vollsperrung der Strecke Lübeck – Bad Kleinen und 2. GSH ohne Vollsperrung der Strecke Lübeck – Bad Kleinen gegenübergestellt werden sollen.
- Mit Hilfe der Synopse wird die DBInfraGO unter Einbeziehung der Länder SH und MV Gespräche mit dem Bund wegen einer mögl. Unterbrechung des Ausbaus der ABS Lübeck – Bad Kleinen in der 2. JH 2027 führen.
Aus Sicht der Verwaltung erfordert eine vollumfängliche Erreichbarkeit auch die Sicherstellung einer Mindest-Leistungsfähigkeit. Diese definiert sich aus der aktuellen Fahrplanlage im SGV. Dabei ist ein wesentliches Kernelement der im Fahrplan verkehrende und auf die Fährabfahrten getaktete KV-Verkehr, der vom Markt in der jetzigen Struktur genutzt wird und in den letzten Jahren und in der Prognose Zuwachs erfährt. Vor diesem Hintergrund berichtet die Verwaltung über die mit dieser Planung einhergehenden Herausforderungen für die HL in der Abwicklung sowohl der Pendler- wie auch der Güterverkehre.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
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08.04.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 4.8 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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| Ö 5.5 |
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Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde |
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VO/2025/14121 |
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| Ö 6 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 6.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 6.1.1 |
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Antwort auf Anfrage des AM Mählenhoff zur Nutzung des Bolzplatzes Bergenstraße |
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VO/2025/14002-01 |
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| Ö 6.1.2 |
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Anfrage von AM Pluschkell (SPD): Urteil zu Ferienwohnungen |
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| Ö 6.1.3 |
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Anfrage des AM Günther Frings (Unabhängige Volt-PARTEI): Hinweisschilder zur Parkdauerbegrenzung auf dem städtischen Parkplatz neben dem REWE-Markt in Travemünde |
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| Ö 6.1.4 |
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Anfrage des AM Ramcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Rinne im Dreifelderweg |
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| Ö 6.1.5 |
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Anfrage des AM Pluschkell (SPD): Radweg Arnimstraße/Roeckstraße |
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| Ö 6.2 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 6.2.1 |
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Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion): Wiederherstellung der Fußwegeoberflächen nach Glasfasereinbau |
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VO/2025/14165 |
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| Ö 6.2.2 |
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Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion): Möglichkeit einer zweiten Verkehrsanbindung in Travemünde |
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VO/2025/14164 |
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| Ö 6.2.3 |
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AM Klaus Hinrich Rohlf (CDU): Anfrage zur Problematik Zweckentfremdung nach §3 Abs. 1 Nr. 4 - Leerstand über 6 Monate |
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VO/2025/13975-02 |
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| Ö 6.2.4 |
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Anfrage des AM Pluschkell (SPD): Beschluss zum Leuchtenfeld |
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| Ö 6.2.5 |
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Anfrage des AM Mauritz (CDU): Orkneybrücke |
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| Ö 6.2.6 |
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Anfrage des AM Mauritz (CDU): Vorstellung Kurgebiet |
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| Ö 6.2.7 |
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Anfrage des AM Wisotzki (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lindenteller |
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| Ö 6.2.8 |
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Anfrage des AM Wisotzki (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): PV-Anlagen in der Hansestadt Lübeck |
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| Ö 6.3 |
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|
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung |
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| Ö 6.4 |
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|
Sonstige Mitteilungen |
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| Ö 6.4.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.000.1): Roads Permit |
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| Ö 6.4.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.660): Straßensanierungsverfahren |
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| Ö 6.4.3 |
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Mündliche Mitteilung (5.610): Bäderbahn |
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| Ö 7 |
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|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Benennung des Bahnhofvorplatzes in Travemünde in "Wendelborn-Platz" |
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VO/2025/14142 |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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|
Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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|
Genehmigung der Niederschrift |
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| N 10.1 |
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|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.02.2025 |
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| N 10.2 |
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|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.03.2025 |
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|
| N 10.3 |
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|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.03.2025 |
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| N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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| N 12 |
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|
Berichte |
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| N 13 |
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|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13.1 |
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|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 13.2 |
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|
Neue Anfragen |
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| N 13.2.1 |
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Anfrage des AM Mauritz (CDU): Halteverbote um den Töpferweg |
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| N 13.2.2 |
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Anfrage des BM Stüttgen (fraktionslos): Infrastrukturgelder |
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| N 13.3 |
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Mitteilungen |
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| N 13.3.1 |
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|
Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben |
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| N 13.3.2 |
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|
Mündliche Mitteilung (5.610): Schlachthofgelände |
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| N 14 |
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|
Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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