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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 3 |
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Anliegen der Jugend |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen / Antworten |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen |
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| Ö 4.1.1 |
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mündliche Mitteilungen des Vorsitzenden
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| Ö 4.1.2 |
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mündliche Mitteilungen der Senatorin |
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| Ö 4.1.3 |
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mündliche Mitteilungen zum Adrenalin-Park in Kücknitz
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| Ö 4.1.4 |
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mündliche Mitteilungen zu Schulbegleitungen |
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| Ö 4.2 |
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Stellvertr. AM Katja Mentz (GAL), Anfrage zu Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. §7KiTaG)
Bestandserhebung 2023/2024, Maßnahmenplanung 2025/2026 ff. |
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VO/2025/13946-01 |
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| Ö 4.2.1 |
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Antwort auf Anfrage von Stellvertr. AM Katja Mentz (GAL) zur Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. §7KiTaG)
Bestandserhebung 2023/2024, Maßnahmenplanung 2025/2026 ff. |
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2025/13946-01-02 |
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| Ö 4.3 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung |
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VO/2024/13665 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung Mit Blick auf die Verwaltungsantworten in 2023/11967-01-01 "Umsetzungsstand Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung" bitten wir den Bürgermeister um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
In der letzten Antwort zur Umsetzung der inklusiven Bildung an Regelschulen in VO/2023/11967-01-01 wurde festgestellt, dass Kinder mit Behinderungen im Bereich der schulischen Nachmittagsbetreuung oft nicht gleichberechtigt teilhaben können. Dazu frage ich: - Welche konkreten Maßnahmen plant die Hansestadt Lübeck, um sicherzustellen, dass alle Kinder mit Behinderungen, unabhängig vom Förderbedarf, Zugang zur inklusiven Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und in allen Kita-Horten haben?
- Wie wird sichergestellt, dass Kinder mit Behinderungen nicht auf segregierende Betreuungsangebote angewiesen sind, sondern reguläre Angebote gemeinsam mit allen anderen Kindern an Regelschulen und in Kita-Horten nutzen können?
- Inwiefern wird der Rechtsanspruch unter anderem basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention auf inklusive Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und allen Kita-Horten vollumfänglich umgesetzt, und welche Möglichkeiten haben Eltern, um diese Rechte für ihre Kinder durchzusetzen, sollte eine inklusive Nachmittagsbetreuung nicht an allen Regelschulen und Kita-Horten vollumfänglich möglich sein?
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die bestehende Praxis zu ändern, wonach Eltern zur Begleitung ihrer Kinder in der Nachmittagsbetreuung „freiwillig“ verpflichtet werden, damit ihre Kinder mit Behinderung/Förderbedarf ebenfalls teilnehmen können, wenn Integrationskräfte ausfallen oder nicht bereitgestellt werden können? („Freiwillig verpflichtet“ bedeutet im Alltag Lübecker Kita- und Schulkinder mit Förderbedarf: Stellen Eltern in den betreffenden Fällen die Begleitung ihres Kindes mit Förderbedarf nicht in persona sicher, ist eine Teilnahme ihrer Kinder mit Förderbedarf an dem betreffenden Ereignis – ggf. sehr kurzfristig wegen Ausfall von Betreuungskräften – nicht möglich).
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Bescheide für Integrations-Begleitung für die Nachmittagsbetreuung, insbesondere für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (AGs), wenn lediglich eine Erweiterung des bestehenden Stundenumfangs erforderlich ist, binnen einer Woche ausgestellt werden können, sodass Kinder mit Behinderungen ohne Verzögerung an diesen Aktivitäten teilnehmen können?
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06.02.2025 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 4.4 - zurückgestellt |
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19.06.2025 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 4.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Anfrage: Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung Mit Blick auf die Verwaltungsantworten in 2023/11967-01-01 "Umsetzungsstand Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung" bitten wir den Bürgermeister um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: In der letzten Antwort zur Umsetzung der inklusiven Bildung an Regelschulen in VO/2023/11967-01-01 wurde festgestellt, dass Kinder mit Behinderungen im Bereich der schulischen Nachmittagsbetreuung oft nicht gleichberechtigt teilhaben können. Dazu frage ich: - Welche konkreten Maßnahmen plant die Hansestadt Lübeck, um sicherzustellen, dass alle Kinder mit Behinderungen, unabhängig vom Förderbedarf, Zugang zur inklusiven Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und in allen Kita-Horten haben?
- Wie wird sichergestellt, dass Kinder mit Behinderungen nicht auf segregierende Betreuungsangebote angewiesen sind, sondern reguläre Angebote gemeinsam mit allen anderen Kindern an Regelschulen und in Kita-Horten nutzen können?
- Inwiefern wird der Rechtsanspruch unter anderem basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention auf inklusive Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und allen Kita-Horten vollumfänglich umgesetzt, und welche Möglichkeiten haben Eltern, um diese Rechte für ihre Kinder durchzusetzen, sollte eine inklusive Nachmittagsbetreuung nicht an allen Regelschulen und Kita-Horten vollumfänglich möglich sein?
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die bestehende Praxis zu ändern, wonach Eltern zur Begleitung ihrer Kinder in der Nachmittagsbetreuung „freiwillig“ verpflichtet werden, damit ihre Kinder mit Behinderung/Förderbedarf ebenfalls teilnehmen können, wenn Integrationskräfte ausfallen oder nicht bereitgestellt werden können? („Freiwillig verpflichtet“ bedeutet im Alltag Lübecker Kita- und Schulkinder mit Förderbedarf: Stellen Eltern in den betreffenden Fällen die Begleitung ihres Kindes mit Förderbedarf nicht in persona sicher, ist eine Teilnahme ihrer Kinder mit Förderbedarf an dem betreffenden Ereignis – ggf. sehr kurzfristig wegen Ausfall von Betreuungskräften – nicht möglich).
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Bescheide für Integrations-Begleitung für die Nachmittagsbetreuung, insbesondere für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (AGs), wenn lediglich eine Erweiterung des bestehenden Stundenumfangs erforderlich ist, binnen einer Woche ausgestellt werden können, sodass Kinder mit Behinderungen ohne Verzögerung an diesen Aktivitäten teilnehmen können?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Anfrage zur Kenntnis.
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19.06.2025 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 4.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung Mit Blick auf die Verwaltungsantworten in 2023/11967-01-01 "Umsetzungsstand Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung" bitten wir den Bürgermeister um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
In der letzten Antwort zur Umsetzung der inklusiven Bildung an Regelschulen in VO/2023/11967-01-01 wurde festgestellt, dass Kinder mit Behinderungen im Bereich der schulischen Nachmittagsbetreuung oft nicht gleichberechtigt teilhaben können. Dazu frage ich: - Welche konkreten Maßnahmen plant die Hansestadt Lübeck, um sicherzustellen, dass alle Kinder mit Behinderungen, unabhängig vom Förderbedarf, Zugang zur inklusiven Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und in allen Kita-Horten haben?
- Wie wird sichergestellt, dass Kinder mit Behinderungen nicht auf segregierende Betreuungsangebote angewiesen sind, sondern reguläre Angebote gemeinsam mit allen anderen Kindern an Regelschulen und in Kita-Horten nutzen können?
- Inwiefern wird der Rechtsanspruch unter anderem basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention auf inklusive Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und allen Kita-Horten vollumfänglich umgesetzt, und welche Möglichkeiten haben Eltern, um diese Rechte für ihre Kinder durchzusetzen, sollte eine inklusive Nachmittagsbetreuung nicht an allen Regelschulen und Kita-Horten vollumfänglich möglich sein?
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die bestehende Praxis zu ändern, wonach Eltern zur Begleitung ihrer Kinder in der Nachmittagsbetreuung „freiwillig“ verpflichtet werden, damit ihre Kinder mit Behinderung/Förderbedarf ebenfalls teilnehmen können, wenn Integrationskräfte ausfallen oder nicht bereitgestellt werden können? („Freiwillig verpflichtet“ bedeutet im Alltag Lübecker Kita- und Schulkinder mit Förderbedarf: Stellen Eltern in den betreffenden Fällen die Begleitung ihres Kindes mit Förderbedarf nicht in persona sicher, ist eine Teilnahme ihrer Kinder mit Förderbedarf an dem betreffenden Ereignis – ggf. sehr kurzfristig wegen Ausfall von Betreuungskräften – nicht möglich).
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Bescheide für Integrations-Begleitung für die Nachmittagsbetreuung, insbesondere für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (AGs), wenn lediglich eine Erweiterung des bestehenden Stundenumfangs erforderlich ist, binnen einer Woche ausgestellt werden können, sodass Kinder mit Behinderungen ohne Verzögerung an diesen Aktivitäten teilnehmen können?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 4.3.1 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung |
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VO/2024/13665-01 |
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| Ö 4.3.2 |
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Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung |
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2024/13665-01-01 |
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| Ö 4.3.3 |
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Beantwortung der Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung |
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4/13665-01-01-01 |
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| Ö 4.4 |
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Anfrage AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte) |
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VO/2024/13666 |
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| Ö 4.4.1 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte) |
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VO/2024/13666-01 |
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| Ö 4.4.2 |
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Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte) |
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2024/13666-01-01 |
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| Ö 4.4.3 |
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Beantwortung der Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte) |
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4/13666-01-01-01 |
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| Ö 4.5 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Übersicht und Zugang zu inklusiven Freizeitangeboten |
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VO/2024/13668 |
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| Ö 4.5.1 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Übersicht und Zugang zu inklusiven Freizeitangeboten |
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VO/2024/13668-01 |
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| Ö 4.5.2 |
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Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Übersicht und Zugang zu inklusiven Freizeitangeboten |
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2024/13668-01-01 |
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| Ö 4.5.3 |
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Beantwortung der Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Übersicht und Zugang zu inklusiven Freizeitangeboten |
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4/13668-01-01-01 |
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| Ö 4.6 |
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AM Andreas Müller (Linke): Anfrage zur Betreuung an Lübecker der Marien-Schule |
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VO/2025/14346 |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 5.1 |
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Bericht zum Projekt Ganztag - offene Kinder- und Jugendarbeit |
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VO/2025/14266 |
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| Ö 5.2 |
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Zwischenbericht Campus Moisling - gemeinsam leben und lernen |
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VO/2024/13324-01 |
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| Ö 6 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Projektfreigabe zur Umsetzung der Sanierung des Rasenspielfeldes (Stadion) der Sportanlage Travemünder Allee 69 c über 596.269 EUR. |
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VO/2025/14210 |
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| Ö 6.2 |
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Schenkungsangebot für die Orgel in der Aula des Johanneums durch den Schulverein im Wert von 153.695,65 € |
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VO/2024/13457 |
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| Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7.1 |
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Fraktion Linke & GAL: Inklusive Schulkinderbetreuung |
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VO/2025/13991 |
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| Ö 7.2 |
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Fraktion Linke & GAL: Gemeinsame Beratung und jährliche Berichterstattung zur Inklusion in Regelschule und der Schulkinderbetreuung |
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VO/2025/13992 |
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| Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8.1 |
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Antrag des stellvertretenden Ausschussmitglieds Katja Mentz (GAL): Gleichbehandlung betreuter Grundschulkinder unabhängig vom Betreuungsort |
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VO/2023/12199 |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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|
Ende des öffentlichen Teils |
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