Tagesordnung - 37. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 37. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 22.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:32 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2025 (Anlage wird nachgereicht)
SI/2025/765  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1     Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu After-Work-Party trotz Haushaltssperre (Zurückgestellt am 26.11.24)
VO/2024/13746  
Ö 3.1.1     Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur After-Work-Party II (Zurückgestellt am 10.06.25)
VO/2025/14310  
Ö 3.1.2  
Antwort auf die Anfragen des AM Thorsten Fürter (FDP) zur After-Work-Party
VO/2025/14310-01  
Ö 3.2     Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Verwendung von Geldern aus der Gesamtmaßnahme "Altstadt" für die "Neue Mitte Moisling" (Zurückgestellt am 08.04.25)
VO/2025/14169  
Ö 3.2.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Fürther (FDP) zur Verwendung von Geldern aus der Gesamtmaßnahme "Altstadt" für die "Neue Mitte Moisling" (VO/2025/14169)
VO/2025/14169-01  
Ö 3.3  
Antwort auf die mündl. Anfrage des AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen): NDR-Dokumentation zur Situation rund um den Lindenteller (Es ist erforderlich, die TO um diesen TOP im Wege der Dringlichkeit zu erweitern)
VO/2025/14403  
Ö 3.4  
Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Rückkehr von Straftätern und Gefährdern
VO/2025/14445  
Ö 3.5  
AM Voht: Überlastungsanzeigen 2023 bis 2025
VO/2025/14455  
Ö 3.6  
NEU: Mündl. Nachfrage des AM Dr. Flasbarth: Erscheinungszeitpunkt des Berichts zum verwaltungsseitigen Umgang mit dem stellenplanbezogenen Haushaltsbegleitbeschluss für das Jahr 2025    
Ö 3.7  
NEU: Mündl. Nachfrage des AM Fürter: Erscheinungszeitpunkt zweier Vorlagen zur kommunalen Wärmeplanung    
Ö 3.8  
NEU: Mündl. Anfrage des AM Dr. Flasbarth: Aktueller Arbeitsstand zum Fernwärmeausbau    
Ö 3.9  
NEU: Mündl. Anfrage des BM Voht: Problematische Raumsituation in der Grundschule Grönauer Baum    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Mehrgenerationenhaus Eichholz
Enthält Anlagen
VO/2025/14311  
Ö 4.2  
Treibhausgasneutrale Verwaltung
Enthält Anlagen
VO/2025/14197  
Ö 4.3  
Sammlungszentrum für die LÜBECKER MUSEEN
VO/2025/14340  
Ö 4.4  
Ergebnis der Organisationsuntersuchung Technisches Gebäudemanagement
Enthält Anlagen
VO/2025/14168  
Ö 4.5  
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt - Sachstand und Maßnahmenpriorisierung
Enthält Anlagen
VO/2024/13609-01  
Ö 4.6  
Zukunft des grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) Lübeck - Ostholstein - Lolland - Nykøbing Falster
Enthält Anlagen
VO/2025/14399  
Ö 4.7  
Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck - Soll-/Ist-Vergleich 2023-2025 (Zurückgestellt am 08.07.25)
Enthält Anlagen
VO/2025/13990  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

-          Interfraktioneller Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01-01 zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck in der Bürgerschaft am 30.03.2023 (VO/2023/11887-01-01-01)

 

 Der Bürgermeister wird beauftragt für die geplanten Sanierungen, Umbauten und Ausbauten der Geh- und Radwege, die weitere Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungs-planes und die Aufstellung der städtischen Haushalte folgendes zu beachten:

  1. Das Geh- und Radwegenetz wird weiter ausgebaut. Für die Sanierung und den Aus- und Neubau von Geh- und Radwegen werden im Haushalt 2024 mindestens investive Mittel von 17,6 Mio. EUR und für die Sanierung mindestens 1,2 Mio. EUR konsumtive Mittel bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 beinhalten die investiven Mittel von mindestens 17,6 Mio. EUR und die konsumtiven Mittel von mindestens 1,2 Mio. EUR keine Kosten für gemeinsame Auto-, Fuß- und Fahrradbrücken.
  1. Vor jeder Instandsetzung von Geh-/Radwegen oder Fahrbahnen wird die Flächenverteilung des Straßenraums überprüft. Der Ausbau von Rad- und Gehwegen erfolgt nach Möglichkeit gemäß ERA- bzw. EFA-Standard. Um bei baulichen Maßnahmen mehr Flächen für Geh-/Radwege und Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung zu haben, können bei Bedarf die öffentlichen Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr reduziert werden.
  1. In der Regel sollen alle Radverkehrsanlagen ganzjährig zwischen 7.00 und 22.00 Uhr sicher befahrbar sein. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst sowie das verstärkte Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh-/Radwegen, sowie die Freihaltung der Gehwege von Schnee und Eis, einschließlich der konsequenten Ahndung von Verstößen.
  1. In einer App auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ist zur Meldung von Anliegen ein gesonderter Teil für Geh-/ Radwege vorzusehen (geographisch auf einer Karte sichtbar dargestellt). Die Beseitigung der Anliegen sollte transparent für die Meldenden erfolgen.
  2. hrlich sollen mindestens drei durch Ampeln geregelte/zu regelnde Kreuzungen so umgebaut werden, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß-/Radverkehr verbessert wird. Dies kann z. B. durch vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, durch für den Radverkehr vorgezogene Ampelphasen oder separate Radwegeführungen im Kreuzungsbereich erzielt werden.
  1. Bei Neubau, Umbau oder grundhafter Sanierung von Rad-/Gehwegen werden Rad-/ Gehwege an den Ein-/Ausfahrten von Grundstücken und Seitenstraßen in der Regel ohne Höhenveränderung weitergeführt (Beispiel Moislinger Allee). Die rote Farbgebung, Einmündung und Ein- und Ausfahrten soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
  1. r die Einrichtung von Baustellen im Straßenraum ist ein Leitfaden zu erarbeiten, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck wird diesen Leitfaden bei eigenen Baumaßnahmen einhalten und bei Baumaßnahmen Dritter die korrekte Einrichtung von Baustellen überwachen.
  1. Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich mindestens 500 zusätzliche öffentliche Fahrradstellplätze unter Berücksichtigung von Lastenrädern eingerichtet, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern. Der Bau des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn weiter konsequent voranzutreiben. Fahrradstellplätze sind auch in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau einzurichten. An welchen Stellen Fahrradstellplätze geschaffen werden, ist im Einklang mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten und vom Bauausschuss zu beschließen.
  1. Bis Ende 2024 werden die Zweirichtungsradwege eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten (z. B. Piktogramme). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur, wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.
  2. Regelmäßig soll für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und das richtige Verhalten im Straßenverkehr geworben werden. Weiterhin werden zielgerichtet und effizient alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen informiert. Unter anderem liegt auch ein Fokus der allgemeinen Aufklärung an Schulen sowohl für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr.

 

Einmal jährlich wird die Lübecker Bürgerschaft über alle nach dieser Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Jahres und über die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen berichten. Dieser Bericht ist außerdem auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zu veröffentlichen.

Dem Bauausschuss und seinem beratenden Gremium, dem Runden Tisch Radverkehr, ist regelmäßig über den Stand der Planungen zu berichten, Maßnahmen sind vor der Ausführung/Beauftragung vorzustellen.

Das von der Lübecker Bürgerschaft bislang nur zur Kenntnis genommene Konzept "Fahrradfreundliches Lübeck" (VO/2013/00307) wird beschlossen und in seinen aktuellen Teilen ungesetzt.“

 

 

        Beschluss BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu VO/2024/13345-02: Jahresbericht Fuß- und Radverkehr in der Bürgerschaft am 26.09.2024 (VO/2024/13345)

 

  1. Der Bericht ist ab dem kommenden Jahr der Bürgerschaft vor der Sommerpause vorzulegen.
  2. Neben dem vergangenen und dem laufenden Jahr wird auch die Planung für das kommende Jahr dargestellt.
  3. r die drei jeweils o. a. Jahre wird ein tabellarischer Vergleich mit den in dem Beschluss VO/2023/11887-01-01-01 genannte Werten dargestellt.
  4. Maßnahmen zur Reduzierung von Differenzen bei den Soll-/Ist-Vergleichen sind aufzuführen.

 


 

   
    19.05.2025 - Bauausschuss
    Ö 5.3 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    20.05.2025 - Hauptausschuss
    Ö 4.7 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig

für die Vertagung der Beratung des Berichts.
 

   
    22.05.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.6 - zurückgestellt
   

 

 

   
    02.06.2025 - Bauausschuss
    Ö 5.3 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    10.06.2025 - Hauptausschuss
    Ö 4.2 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss vertagt einstimmig die Beratung des Berichts.
 

   
    16.06.2025 - Bauausschuss
    Ö 5.3 - zurückgestellt
   

Beschluss:

 

-          Interfraktioneller Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01-01 zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck in der Bürgerschaft am 30.03.2023 (VO/2023/11887-01-01-01)

 

 „Der Bürgermeister wird beauftragt für die geplanten Sanierungen, Umbauten und Ausbauten der Geh- und Radwege, die weitere Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungs-planes und die Aufstellung der städtischen Haushalte folgendes zu beachten:

  1. Das Geh- und Radwegenetz wird weiter ausgebaut. Für die Sanierung und den Aus- und Neubau von Geh- und Radwegen werden im Haushalt 2024 mindestens investive Mittel von 17,6 Mio. EUR und für die Sanierung mindestens 1,2 Mio. EUR konsumtive Mittel bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 beinhalten die investiven Mittel von mindestens 17,6 Mio. EUR und die konsumtiven Mittel von mindestens 1,2 Mio. EUR keine Kosten für gemeinsame Auto-, Fuß- und Fahrradbrücken.
  1. Vor jeder Instandsetzung von Geh-/Radwegen oder Fahrbahnen wird die Flächenverteilung des Straßenraums überprüft. Der Ausbau von Rad- und Gehwegen erfolgt nach Möglichkeit gemäß ERA- bzw. EFA-Standard. Um bei baulichen Maßnahmen mehr Flächen für Geh-/Radwege und Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung zu haben, können bei Bedarf die öffentlichen Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr reduziert werden.
  1.      In der Regel sollen alle Radverkehrsanlagen ganzjährig zwischen 7.00 und 22.00 Uhr sicher befahrbar sein. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst sowie das verstärkte Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh-/Radwegen, sowie die Freihaltung der Gehwege von Schnee und Eis, einschließlich der konsequenten Ahndung von Verstößen.
  1.      In einer App auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ist zur Meldung von Anliegen ein gesonderter Teil für Geh-/ Radwege vorzusehen (geographisch auf einer Karte sichtbar dargestellt). Die Beseitigung der Anliegen sollte transparent für die Meldenden erfolgen.
  2.      Jährlich sollen mindestens drei durch Ampeln geregelte/zu regelnde Kreuzungen so umgebaut werden, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß-/Radverkehr verbessert wird. Dies kann z. B. durch vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, durch für den Radverkehr vorgezogene Ampelphasen oder separate Radwegeführungen im Kreuzungsbereich erzielt werden.
  1.      Bei Neubau, Umbau oder grundhafter Sanierung von Rad-/Gehwegen werden Rad-/ Gehwege an den Ein-/Ausfahrten von Grundstücken und Seitenstraßen in der Regel ohne Höhenveränderung weitergeführt (Beispiel Moislinger Allee). Die rote Farbgebung, Einmündung und Ein- und Ausfahrten soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
  1.      Für die Einrichtung von Baustellen im Straßenraum ist ein Leitfaden zu erarbeiten, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck wird diesen Leitfaden bei eigenen Baumaßnahmen einhalten und bei Baumaßnahmen Dritter die korrekte Einrichtung von Baustellen überwachen.
  1.      Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich mindestens 500 zusätzliche öffentliche Fahrradstellplätze unter Berücksichtigung von Lastenrädern eingerichtet, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern. Der Bau des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn weiter konsequent voranzutreiben. Fahrradstellplätze sind auch in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau einzurichten. An welchen Stellen Fahrradstellplätze geschaffen werden, ist im Einklang mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten und vom Bauausschuss zu beschließen.
  1.      Bis Ende 2024 werden die Zweirichtungsradwege eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten (z. B. Piktogramme). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur, wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.
  2. Regelmäßig soll für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und das richtige Verhalten im Straßenverkehr geworben werden. Weiterhin werden zielgerichtet und effizient alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen informiert. Unter anderem liegt auch ein Fokus der allgemeinen Aufklärung an Schulen sowohl für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr.

 

Einmal jährlich wird die Lübecker Bürgerschaft über alle nach dieser Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Jahres und über die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen berichten. Dieser Bericht ist außerdem auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zu veröffentlichen.

Dem Bauausschuss und seinem beratenden Gremium, dem Runden Tisch Radverkehr, ist regelmäßig über den Stand der Planungen zu berichten, Maßnahmen sind vor der Ausführung/Beauftragung vorzustellen.

Das von der Lübecker Bürgerschaft bislang nur zur Kenntnis genommene Konzept "Fahrradfreundliches Lübeck" (VO/2013/00307) wird beschlossen und in seinen aktuellen Teilen ungesetzt.“

 

 

        Beschluss BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu VO/2024/13345-02: Jahresbericht Fuß- und Radverkehr in der Bürgerschaft am 26.09.2024 (VO/2024/13345)

 

  1. Der Bericht ist ab dem kommenden Jahr der Bürgerschaft vor der Sommerpause vorzulegen.
  2. Neben dem vergangenen und dem laufenden Jahr wird auch die Planung für das kommende Jahr dargestellt.
  3. Für die drei jeweils o. a. Jahre wird ein tabellarischer Vergleich mit den in dem Beschluss VO/2023/11887-01-01-01 genannte Werten dargestellt.
  4. Maßnahmen zur Reduzierung von Differenzen bei den Soll-/Ist-Vergleichen sind aufzuführen.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    24.06.2025 - Hauptausschuss
    Ö 4.3 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung des Berichts.
 

   
    26.06.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

 

 

   
    07.07.2025 - Bauausschuss
    Ö 5.6 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    08.07.2025 - Hauptausschuss
    Ö 4.2 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung des Berichts.
 

   
    21.07.2025 - Bauausschuss
    Ö 5.2 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    22.07.2025 - Hauptausschuss
    Ö 4.7 - zurückgestellt
   
   
    24.07.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

 

 

   
    15.09.2025 - Bauausschuss
    Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Bericht:

 

-          Interfraktioneller Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01-01 zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck in der Bürgerschaft am 30.03.2023 (VO/2023/11887-01-01-01)

 

 „Der Bürgermeister wird beauftragt für die geplanten Sanierungen, Umbauten und Ausbauten der Geh- und Radwege, die weitere Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungs-planes und die Aufstellung der städtischen Haushalte folgendes zu beachten:

  1. Das Geh- und Radwegenetz wird weiter ausgebaut. Für die Sanierung und den Aus- und Neubau von Geh- und Radwegen werden im Haushalt 2024 mindestens investive Mittel von 17,6 Mio. EUR und für die Sanierung mindestens 1,2 Mio. EUR konsumtive Mittel bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 beinhalten die investiven Mittel von mindestens 17,6 Mio. EUR und die konsumtiven Mittel von mindestens 1,2 Mio. EUR keine Kosten für gemeinsame Auto-, Fuß- und Fahrradbrücken.
  1. Vor jeder Instandsetzung von Geh-/Radwegen oder Fahrbahnen wird die Flächenverteilung des Straßenraums überprüft. Der Ausbau von Rad- und Gehwegen erfolgt nach Möglichkeit gemäß ERA- bzw. EFA-Standard. Um bei baulichen Maßnahmen mehr Flächen für Geh-/Radwege und Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung zu haben, können bei Bedarf die öffentlichen Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr reduziert werden.
  1.      In der Regel sollen alle Radverkehrsanlagen ganzjährig zwischen 7.00 und 22.00 Uhr sicher befahrbar sein. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst sowie das verstärkte Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh-/Radwegen, sowie die Freihaltung der Gehwege von Schnee und Eis, einschließlich der konsequenten Ahndung von Verstößen.
  1.      In einer App auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ist zur Meldung von Anliegen ein gesonderter Teil für Geh-/ Radwege vorzusehen (geographisch auf einer Karte sichtbar dargestellt). Die Beseitigung der Anliegen sollte transparent für die Meldenden erfolgen.
  2.      Jährlich sollen mindestens drei durch Ampeln geregelte/zu regelnde Kreuzungen so umgebaut werden, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß-/Radverkehr verbessert wird. Dies kann z. B. durch vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, durch für den Radverkehr vorgezogene Ampelphasen oder separate Radwegeführungen im Kreuzungsbereich erzielt werden.
  1.      Bei Neubau, Umbau oder grundhafter Sanierung von Rad-/Gehwegen werden Rad-/ Gehwege an den Ein-/Ausfahrten von Grundstücken und Seitenstraßen in der Regel ohne Höhenveränderung weitergeführt (Beispiel Moislinger Allee). Die rote Farbgebung, Einmündung und Ein- und Ausfahrten soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
  1.      Für die Einrichtung von Baustellen im Straßenraum ist ein Leitfaden zu erarbeiten, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck wird diesen Leitfaden bei eigenen Baumaßnahmen einhalten und bei Baumaßnahmen Dritter die korrekte Einrichtung von Baustellen überwachen.
  1.      Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich mindestens 500 zusätzliche öffentliche Fahrradstellplätze unter Berücksichtigung von Lastenrädern eingerichtet, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern. Der Bau des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn weiter konsequent voranzutreiben. Fahrradstellplätze sind auch in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau einzurichten. An welchen Stellen Fahrradstellplätze geschaffen werden, ist im Einklang mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten und vom Bauausschuss zu beschließen.
  1.      Bis Ende 2024 werden die Zweirichtungsradwege eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten (z. B. Piktogramme). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur, wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.
  2. Regelmäßig soll für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und das richtige Verhalten im Straßenverkehr geworben werden. Weiterhin werden zielgerichtet und effizient alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen informiert. Unter anderem liegt auch ein Fokus der allgemeinen Aufklärung an Schulen sowohl für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr.

 

Einmal jährlich wird die Lübecker Bürgerschaft über alle nach dieser Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Jahres und über die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen berichten. Dieser Bericht ist außerdem auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zu veröffentlichen.

Dem Bauausschuss und seinem beratenden Gremium, dem Runden Tisch Radverkehr, ist regelmäßig über den Stand der Planungen zu berichten, Maßnahmen sind vor der Ausführung/Beauftragung vorzustellen.

Das von der Lübecker Bürgerschaft bislang nur zur Kenntnis genommene Konzept "Fahrradfreundliches Lübeck" (VO/2013/00307) wird beschlossen und in seinen aktuellen Teilen ungesetzt.“

 

 

        Beschluss BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu VO/2024/13345-02: Jahresbericht Fuß- und Radverkehr in der Bürgerschaft am 26.09.2024 (VO/2024/13345)

 

  1. Der Bericht ist ab dem kommenden Jahr der Bürgerschaft vor der Sommerpause vorzulegen.
  2. Neben dem vergangenen und dem laufenden Jahr wird auch die Planung für das kommende Jahr dargestellt.
  3. Für die drei jeweils o. a. Jahre wird ein tabellarischer Vergleich mit den in dem Beschluss VO/2023/11887-01-01-01 genannte Werten dargestellt.
  4. Maßnahmen zur Reduzierung von Differenzen bei den Soll-/Ist-Vergleichen sind aufzuführen.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    23.09.2025 - Hauptausschuss
    Ö 4.11 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
 

   
    25.09.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Amtsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Ö 4.8  
Zwischenbericht Raumplanung IV (Zurückgestellt am 08.07.25)
Enthält Anlagen
VO/2025/14014  
Ö 4.9  
Stresstest der Deutschen Bahn AG zum Schienenknoten Lübeck - hier: Analyse der Verwaltung
Enthält Anlagen
VO/2025/14395  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Beteiligung an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG
Enthält Anlagen
VO/2025/14396  
Ö 5.2  
Verkauf weitere Kommanditanteilen der TraveKom projects GmbH & Co. KG
VO/2025/14325  
Ö 5.3  
Deckungsvorschlag zum Änderungsantrag von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP zu: Außerplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Verpflichtungsermächtigungen und von Mitteln zur Deckung von Auszahlungen, Investitionsmaßnahme552001 999.7841000 - Wasser und Hafen, Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzanlagen
2025/14347-01-01  
Ö 5.4  
Nachtragswirtschaftsplan 2025 der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck (Eigenbetriebsähnliche Einrichtung - EäE)
Enthält Anlagen
VO/2024/13648-02  
Ö 5.4.1  
Wirtschaftsplan 2025 der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck: Genehmigungserlass (Liegt nun vor)
Enthält Anlagen
VO/2024/13648-03  
Ö 5.5  
Wirtschaftsplan der EBL 2026
Enthält Anlagen
VO/2025/14313  
Ö 5.6  
Erklärung der Hansestadt Lübeck zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung (»stehendes Angebot«) zur Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen
Enthält Anlagen
VO/2025/14296  
Ö 5.7  
Ausschreibung des Rahmenvertrages über die Lieferung von Schulbüchern über 1.744.000,00 Euro
Enthält Anlagen
VO/2025/14278  
Ö 5.8  
Preistarif I für die Lübecker Schwimmbäder ab 01. 10. 2025
Enthält Anlagen
VO/2025/14264  
Ö 5.9  
Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2025/14121-02  
Ö 5.10  
Bebauungsplan 01.70.00 - Wallhalbinsel/Holstentorplatz - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2025/14331  
Ö 5.11  
148. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Ivendorfer Landstraße/Solarpark -abschließender Beschluss Bebauungsplan 31.09.00- Ivendorfer Landstraße/Solarpark - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2025/14339  
Ö 5.12  
Bebauungsplan 05.49.00 - Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2025/14356  
Ö 5.13  
Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Kaland-Schule, Sanierung und Dachgeschossausbau, Kalandstraße 8, 23564 Lübeck" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von >175.000 EUR netto des veranschlagten Gesamtbudgets
Enthält Anlagen
VO/2025/14390  
Ö 5.14  
Vorgezogene Maßnahme - Herrichten des Grundstückes Neubau Grundschule mit Sporthalle und KiTa am Geniner Ufer (Liegt nun vor)
Enthält Anlagen
VO/2025/14398  
Ö 5.15  
Projektfreigabe "Johanneum - Sanierung Schulgebäude - 1. BA Vorgezogene Brandschutz-/Verkehrssicherungsmaßnahmen" Bei St. Johannis 1-3, 23552 Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2025/14424  
Ö 5.16  
Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks
VO/2025/14427  
Ö 5.16.1  
AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks, Beschaffung barrierefreier Spielgeräte
VO/2025/14427-01  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität (Überwiesen in den Hauptausschuss und USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft -Zurückgestellt am 24.06.25)
VO/2025/14000-01  
Ö 6.2  
AfD: Beflaggung an Dienstgebäuden und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck (Überwiesen in den Hauptausschuss zur abschließenden Beratung - Zurückgestellt am 08.07.25)
VO/2025/14326  
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8     Gleichstellung    
Ö 8.1  
NEU: Ankündigung der städtischen Gleichstellungsbeauftragten: Demnächst erscheinende Gremienvorlagen des Frauenbüros    
Ö 8.2  
NEU: Ankündigung der städtischen Gleichstellungsbeauftragten: Bundeskonferenz der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten 2026 in Lübeck    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2025 (Anlage wird nachgereicht)      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Ergänzende Antwort zur Frage von AM Schulte-Ostermann zur Antwort auf Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Hybridfähre "Welt ahoi!" (Hierzu sind Herr Ortz (GF Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH) und Herr Müller anwesend)      
N 12.2     AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Anfrage zu Erstattungsverfahren Grundsicherung SGB XII - fachaufsichtliche Prüfung (Zurückgestellt am 25.02.25)      
N 12.2.1     Antwort zur Anfrage von AM Mandy Siegenbrink zum Erstattungsverfahren Grundsicherung SGB XII - fachaufsichtliche Prüfung (VO/2024/13674-01) (Zurückgestellt am 08.07.25)      
N 12.3     Ausschreibungstext der Planstelle der Leitung des Bereichs Soziale Sicherung      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft Beförderung einer Bereichsleitung      
N 14.2     Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft Beförderung einer Bereichsleitung      
N 14.3     Ersatzbeschaffungen von Servern für die IT-Infrastruktur über Dataport      
N 14.4     Abschluss eines Vertrags mit der MACH AG zur Laufzeitverlängerung der Finanzsoftware      
N 14.5     Verkauf eines Grundstücks in der Schlutuper Straße      
N 14.6     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Isegrimmstraße      
N 14.7     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Reetweg      
N 14.8     Beauftragung einer Maßnahme zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen      
N 14.8.1     AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu VO/2025/14324 Beauftragung einer Maßnahme zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen      
N 14.9     Verkauf eines Grundstückes in der Schönböckener Straße      
N 14.10     Betrieb der dezentralen Netzwerke und Serversysteme an den 51 allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck      
N 14.11     Abberufung der kommissarischen Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder, Wiederbesetzung der Planstelle und Bestellung einer neuen Werkleitung als Direktor der Lübecker Schwimmbäder      
N 14.12     Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai Flächennutzung - Ausbaustufe 2: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Herstellung der Fläche um die neue Werkstatt - Los 1"      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse