TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.11.2023 |
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SI/2023/346 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden |
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Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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Ö 3.2.1 |
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Mündliche Mitteilung: Elbe-Lübeck-Leitung (Herr Wölfel, TenneT TSO GmbH, wird anwesend sein.) |
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Ö 3.2.2 |
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Mündliche Mitteilung vom Bereich 5.610: Photovoltaik |
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Ö 3.2.3 |
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Ausschreibungen Stadtgut Niendorf |
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Ö 3.2.4 |
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Sachstand Masterplan Klimaschutz mit kommunaler Wärmeplanung |
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Ö 3.2.5 |
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Vorstellung Bereichsleitung Stadtwald |
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Ö 3.2.6 |
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Vorstellung Abteilungsleitung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung |
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Ö 3.2.7 |
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Hochwasserlage Silvester |
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Ö 3.2.8 |
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Übergriffe auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht |
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Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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Ö 3.3.1 |
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Anfrage des AM Frank Zahn zur Problematik Waschbären (Ein Stadtjäger wird anwesend sein.) |
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VO/2023/12755 |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Parken in Lübeck - Eckpunktepapier Parken |
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VO/2023/11836 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung Stadtentwicklung, befasst sich auf strategisch-konzeptioneller Ebene mit dem ruhenden Verkehr in Lübeck. Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck hat gemäß dem Beschluss des Bauausschusses (VO/2021/10150) den Auftrag, sich konzeptionell mit dem ruhenden Verkehr auf Quartiersebene zu befassen. In der 54. Sitzung des Bauausschusses hat Frau Senatorin Hagen vorgeschlagen, dass die Verwaltung als Diskussionsgrundlage ein Eckpunktepapier zum Thema verfasst. Eingangs werden Randbedingungen und Problemstellungen, die im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr bestehen, prägnant beschrieben. Anschließend werden Thesen formuliert und Handlungsansätze aufgezeigt, die als ein Ausgangspunkt für die weitere Diskussion zum Thema ruhender Verkehr dienen sollen. Instrumente, die Kommunen zur Steuerung des ruhenden Verkehrs hierzulande zur Verfügung stehen, werden im Anhang in Kürze beschrieben und eingeordnet. Was das Eckpunktepapier Parken leisten soll: Der Bericht soll in den politischen Gremien und der Stadtgesellschaft eine Diskussion anstoßen, wie die Hansestadt Lübeck den mit dem ruhenden Verkehr verbundenen Herausforderungen begegnen kann. Der Diskussion wird eine große Bedeutung beigemessen, da sich abzeichnet, dass Herausforderungen gemeinsame Anstrengungen von Verwaltung, Politik und den Bürger:innen erfordern. In Anbetracht der Tragweite für die Bürger:innen und dem Konfliktpotenzial des Themas ruhender Verkehr, erfolgt die politische Befassung bereits auf konzeptionellen Ebene, also noch bevor mögliche Handlungsansätze zu konkreten Maßnahmen im Detail ausgearbeitet wurden. Das heißt, bevor Konzepte im Detail erarbeitet werden, sollte aus Sicht der Verwaltung politisch diskutiert werden, welche Ansätze in Lübeck überhaupt für eine Realisierung in Betracht gezogen werden sollen. Was das Eckpunktepapier Parken n i c h t leisten kann: Der Bericht vermag es nicht, die Problemlagen und Herausforderungen, die im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr bestehen, mit den beschriebenen Handlungsansätzen und Instrumenten kurzfristig zu beheben. Bei den beschriebenen Handlungsansätzen handelt es sich nicht um Maßnahmenvorschläge, die mit Kosten und Zeitplan versehen sind, sondern um Vorgehensweisen im Allgemeinen. Der Bericht ist keine Parkraumuntersuchung auf Quartiersebene. Dazu bedürfe es bspw. der räumlichen Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, der Bestandsanalyse und aufbauend auf den Erkenntnissen der Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes und der Ordnung des ruhenden Verkehrs. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass vorrangig der ruhende Kfz-Verkehr (insb. Pkw) Gegenstand des Berichts ist. Handlungsansätze wie die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder des Radverkehrs finden bei einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas ruhender Verkehr Berücksichtigung, werden allerdings nicht im Detail dargestellt. Eine vertiefende Betrachtung dieser Verkehrsmittel erfolgt in dem in Neuaufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) und dem 5. Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP).
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04.12.2023 - Bauausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Bericht: Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung Stadtentwicklung, befasst sich auf strategisch-konzeptioneller Ebene mit dem ruhenden Verkehr in Lübeck. Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck hat gemäß dem Beschluss des Bauausschusses (VO/2021/10150) den Auftrag, sich konzeptionell mit dem ruhenden Verkehr auf Quartiersebene zu befassen. In der 54. Sitzung des Bauausschusses hat Frau Senatorin Hagen vorgeschlagen, dass die Verwaltung als Diskussionsgrundlage ein Eckpunktepapier zum Thema verfasst. Eingangs werden Randbedingungen und Problemstellungen, die im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr bestehen, prägnant beschrieben. Anschließend werden Thesen formuliert und Handlungsansätze aufgezeigt, die als ein Ausgangspunkt für die weitere Diskussion zum Thema ruhender Verkehr dienen sollen. Instrumente, die Kommunen zur Steuerung des ruhenden Verkehrs hierzulande zur Verfügung stehen, werden im Anhang in Kürze beschrieben und eingeordnet. Was das Eckpunktepapier Parken leisten soll: Der Bericht soll in den politischen Gremien und der Stadtgesellschaft eine Diskussion anstoßen, wie die Hansestadt Lübeck den mit dem ruhenden Verkehr verbundenen Herausforderungen begegnen kann. Der Diskussion wird eine große Bedeutung beigemessen, da sich abzeichnet, dass Herausforderungen gemeinsame Anstrengungen von Verwaltung, Politik und den Bürger:innen erfordern. In Anbetracht der Tragweite für die Bürger:innen und dem Konfliktpotenzial des Themas ruhender Verkehr, erfolgt die politische Befassung bereits auf konzeptionellen Ebene, also noch bevor mögliche Handlungsansätze zu konkreten Maßnahmen im Detail ausgearbeitet wurden. Das heißt, bevor Konzepte im Detail erarbeitet werden, sollte aus Sicht der Verwaltung politisch diskutiert werden, welche Ansätze in Lübeck überhaupt für eine Realisierung in Betracht gezogen werden sollen. Was das Eckpunktepapier Parken n i c h t leisten kann: Der Bericht vermag es nicht, die Problemlagen und Herausforderungen, die im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr bestehen, mit den beschriebenen Handlungsansätzen und Instrumenten kurzfristig zu beheben. Bei den beschriebenen Handlungsansätzen handelt es sich nicht um Maßnahmenvorschläge, die mit Kosten und Zeitplan versehen sind, sondern um Vorgehensweisen im Allgemeinen. Der Bericht ist keine Parkraumuntersuchung auf Quartiersebene. Dazu bedürfe es bspw. der räumlichen Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, der Bestandsanalyse und aufbauend auf den Erkenntnissen der Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes und der Ordnung des ruhenden Verkehrs. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass vorrangig der ruhende Kfz-Verkehr (insb. Pkw) Gegenstand des Berichts ist. Handlungsansätze wie die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder des Radverkehrs finden bei einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas ruhender Verkehr Berücksichtigung, werden allerdings nicht im Detail dargestellt. Eine vertiefende Betrachtung dieser Verkehrsmittel erfolgt in dem in Neuaufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) und dem 5. Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP).
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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12.12.2023 - Hauptausschuss |
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Ö 4.4 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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15.01.2024 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 4.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung Stadtentwicklung, befasst sich auf strategisch-konzeptioneller Ebene mit dem ruhenden Verkehr in Lübeck. Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck hat gemäß dem Beschluss des Bauausschusses (VO/2021/10150) den Auftrag, sich konzeptionell mit dem ruhenden Verkehr auf Quartiersebene zu befassen. In der 54. Sitzung des Bauausschusses hat Frau Senatorin Hagen vorgeschlagen, dass die Verwaltung als Diskussionsgrundlage ein Eckpunktepapier zum Thema verfasst. Eingangs werden Randbedingungen und Problemstellungen, die im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr bestehen, prägnant beschrieben. Anschließend werden Thesen formuliert und Handlungsansätze aufgezeigt, die als ein Ausgangspunkt für die weitere Diskussion zum Thema ruhender Verkehr dienen sollen. Instrumente, die Kommunen zur Steuerung des ruhenden Verkehrs hierzulande zur Verfügung stehen, werden im Anhang in Kürze beschrieben und eingeordnet.
Was das Eckpunktepapier Parken leisten soll: Der Bericht soll in den politischen Gremien und der Stadtgesellschaft eine Diskussion anstoßen, wie die Hansestadt Lübeck den mit dem ruhenden Verkehr verbundenen Herausforderungen begegnen kann. Der Diskussion wird eine große Bedeutung beigemessen, da sich abzeichnet, dass Herausforderungen gemeinsame Anstrengungen von Verwaltung, Politik und den Bürger:innen erfordern. In Anbetracht der Tragweite für die Bürger:innen und dem Konfliktpotenzial des Themas ruhender Verkehr, erfolgt die politische Befassung bereits auf konzeptionellen Ebene, also noch bevor mögliche Handlungsansätze zu konkreten Maßnahmen im Detail ausgearbeitet wurden. Das heißt, bevor Konzepte im Detail erarbeitet werden, sollte aus Sicht der Verwaltung politisch diskutiert werden, welche Ansätze in Lübeck überhaupt für eine Realisierung in Betracht gezogen werden sollen. Was das Eckpunktepapier Parken n i c h t leisten kann: Der Bericht vermag es nicht, die Problemlagen und Herausforderungen, die im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr bestehen, mit den beschriebenen Handlungsansätzen und Instrumenten kurzfristig zu beheben. Bei den beschriebenen Handlungsansätzen handelt es sich nicht um Maßnahmenvorschläge, die mit Kosten und Zeitplan versehen sind, sondern um Vorgehensweisen im Allgemeinen. Der Bericht ist keine Parkraumuntersuchung auf Quartiersebene. Dazu bedürfe es bspw. der räumlichen Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, der Bestandsanalyse und aufbauend auf den Erkenntnissen der Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes und der Ordnung des ruhenden Verkehrs. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass vorrangig der ruhende Kfz-Verkehr (insb. Pkw) Gegenstand des Berichts ist. Handlungsansätze wie die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder des Radverkehrs finden bei einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas ruhender Verkehr Berücksichtigung, werden allerdings nicht im Detail dargestellt. Eine vertiefende Betrachtung dieser Verkehrsmittel erfolgt in dem in Neuaufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) und dem 5. Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP).
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt Kenntnis.
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23.01.2024 - Hauptausschuss |
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Ö 4.5 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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25.01.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 7.3 - zurückgestellt |
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13.02.2024 - Hauptausschuss |
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Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
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29.02.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis zu TOP 7.2 | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Zentrale Stelle Rettungsdienst - Anstalt öffentlichen Rechts - Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2024 |
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VO/2023/12752 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 8 |
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Polizeibeirat |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.11.2023 |
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N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 13 |
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Berichte |
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N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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N 15 |
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Verschiedenes |
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Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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