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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.02.2024 |
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SI/2024/607 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 3.3 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 3.3.1 |
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Anfrage des AM Philip Brozio zum Rad- und Wanderweg "Brodtener Steilufer" |
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VO/2024/13078 |
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| Ö 3.3.2 |
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Mündliche Anfrage des AM Alt: "Demonstrationen des Mittelstandes" |
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| Ö 3.3.3 |
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Mündliche Anfrage des AM Biehlig: "Bühne im Passathafen" |
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| Ö 3.3.4 |
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Mündliche Anfrage des AM Abbe: "Sachstand Evaluierung Saison Travemünde" |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Zwischenbericht zur laufenden Umsetzung des Rahmenkonzeptes Travemünder Woche (VO/2022/11360) |
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VO/2022/11360-01 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Änderung der VO/2015/02775: Vermarktung der Grundstücke im Gründungsviertel |
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VO/2024/12966 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Der Bürgerschaftsbeschluss vom 25.06.2015 (Vorlage VO/2015/02775) ist hinsichtlich der durch die Beschlusspunkte zu Ziffer 1 und 3 anzuwendenden Vergabekriterien wie folgt anzupassen:
a. Ein Verkauf der noch freien Grundstücke, die für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus vorgesehen sind, ist weiterhin vorrangig an Familien vorzusehen. Gleichzeitig wird jedoch zugelassen, dass Angebote zum Höchstpreis unabhängig vom Familienstand abgegeben werden dürfen. Für den Fall, dass kein Gebot durch eine Familie abgegeben wird, erhält das Gebot des Höchstbietenden den Zuschlag. b. Eine Interessentin bzw. ein Interessent kann zukünftig ein oder mehrere Grundstücke im Gründungsviertel erwerben. c. Die übrigen Inhalte der Vergabekriterien bleiben unverändert.
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11.03.2024 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Der Bürgerschaftsbeschluss vom 25.06.2015 (Vorlage VO/2015/02775) ist hinsichtlich der durch die Beschlusspunkte zu Ziffer 1 und 3 anzuwendenden Vergabekriterien wie folgt anzupassen: a. Ein Verkauf der noch freien Grundstücke, die für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus vorgesehen sind, ist weiterhin vorrangig an Familien vorzusehen. Gleichzeitig wird jedoch zugelassen, dass Angebote zum Höchstpreis unabhängig vom Familienstand abgegeben werden dürfen. Für den Fall, dass kein Gebot durch eine Familie abgegeben wird, erhält das Gebot des Höchstbietenden den Zuschlag. b. Eine Interessentin bzw. ein Interessent kann zukünftig ein oder mehrere Grundstücke im Gründungsviertel erwerben. c. Die übrigen Inhalte der Vergabekriterien bleiben unverändert.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden. (13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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18.03.2024 - Bauausschuss |
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Ö 3.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Der Bürgerschaftsbeschluss vom 25.06.2015 (Vorlage VO/2015/02775) ist hinsichtlich der durch die Beschlusspunkte zu Ziffer 1 und 3 anzuwendenden Vergabekriterien wie folgt anzupassen:
a. Ein Verkauf der noch freien Grundstücke, die für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus vorgesehen sind, ist weiterhin vorrangig an Familien vorzusehen. Gleichzeitig wird jedoch zugelassen, dass Angebote zum Höchstpreis unabhängig vom Familienstand abgegeben werden dürfen. Für den Fall, dass kein Gebot durch eine Familie abgegeben wird, erhält das Gebot des Höchstbietenden den Zuschlag. b. Eine Interessentin bzw. ein Interessent kann zukünftig ein oder mehrere Grundstücke im Gründungsviertel erwerben. c. Die übrigen Inhalte der Vergabekriterien bleiben unverändert. Der Vorsitzende lässt über Punkt a des Beschlussvorschlags abstimmen. Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 2 Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich, zu Punkt a gemäß dem Beschlussvorschlag zu beschließen. Der Vorsitzende lässt über Punkt b des Beschlussvorschlags abstimmen. Für den Antrag: 14 Gegen den Antrag: 1 Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich, zu Punkt b gemäß dem Beschlussvorschlag zu beschließen. Der Vorsitzende lässt über Punkt c des Beschlussvorschlags abstimmen. Für den Antrag: 15 Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, zu Punkt c gemäß dem Beschlussvorschlag zu beschließen.
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26.03.2024 - Hauptausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Der Bürgerschaftsbeschluss vom 25.06.2015 (Vorlage VO/2015/02775) ist hinsichtlich der durch die Beschlusspunkte zu Ziffer 1 und 3 anzuwendenden Vergabekriterien wie folgt anzupassen:
a. Ein Verkauf der noch freien Grundstücke, die für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus vorgesehen sind, ist weiterhin vorrangig an Familien vorzusehen. Gleichzeitig wird jedoch zugelassen, dass Angebote zum Höchstpreis unabhängig vom Familienstand abgegeben werden dürfen. Für den Fall, dass kein Gebot durch eine Familie abgegeben wird, erhält das Gebot des Höchstbietenden den Zuschlag. b. Eine Interessentin bzw. ein Interessent kann zukünftig ein oder mehrere Grundstücke im Gründungsviertel erwerben. c. Die übrigen Inhalte der Vergabekriterien bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Annahme der Beschlussvorlage.
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28.03.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.6 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Der Bürgerschaftsbeschluss vom 25.06.2015 (Vorlage VO/2015/02775) ist hinsichtlich der durch die Beschlusspunkte zu Ziffer 1 und 3 anzuwendenden Vergabekriterien wie folgt anzupassen:
a. Ein Verkauf der noch freien Grundstücke, die für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus vorgesehen sind, ist weiterhin vorrangig an Familien vorzusehen. Gleichzeitig wird jedoch zugelassen, dass Angebote zum Höchstpreis unabhängig vom Familienstand abgegeben werden dürfen. Für den Fall, dass kein Gebot durch eine Familie abgegeben wird, erhält das Gebot des Höchstbietenden den Zuschlag. b. Eine Interessentin bzw. ein Interessent kann zukünftig ein oder mehrere Grundstücke im Gründungsviertel erwerben. c. Die übrigen Inhalte der Vergabekriterien bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 41 | Nein-Stimmen | 3 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft und dem Hauptausschuss |
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| Ö 6.1 |
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Die Unabhängige Volt-PARTEI Antrag: Potentiale der Festen Fehmarnbelt-Querung in Lübeck nutzen (Überwiesen in BA und WiA mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
Zurückgestellt in der 4. Sitzung des WiA & KBT-A am 12.02.2024.) |
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VO/2023/12772 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.02.2024 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 11.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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| N 11.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| N 11.3 |
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Neue Anfragen |
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| N 11.3.1 |
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Mündliche Anfrage des AM Abbe: "Sachstand Parkallee" |
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| N 12 |
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Berichte (Es liegt nichts vor.) |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 13.1 |
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Neuverpachtung einer Hofstelle mit landwirtschaftlichen Flächen in Lübeck Niendorf |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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