Tagesordnung - 22. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege  

Bezeichnung: 22. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
Datum: Mo, 08.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:02 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
TOP 3.1_Kulturstiftung_2021 Jahresvergleiche bis September
TOP 3.1_Kulturstiftung_Vergleich Ausstellungen 2014-2021Sept

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.08.2021
SI/2021/995  
   
   
Ö 3  
Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1.1  
Mitteilung der Fachbereichsleitung    
Ö 3.1.2  
Mitteilung der Kulturstiftung    
Ö 3.1.3  
Mitteilung der Abt. Archäologie    
Ö 3.2  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Stand der denkmalpflegerischen Bewertung des ehemaligen Güterbahnhofs
VO/2020/09299  
Ö 3.2.1  
Beantwortung der Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Stand der denkmalpflegerischen Bewertung des ehemaligen Güterbahnhofs (siehe VO/2020/09299)
VO/2021/10372  
Ö 3.3  
Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zum Festjahr 2021 - JÜDISCHES LEBEN IN DEUTSCHLAND
VO/2021/09985  
Ö 3.3.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zum Festjahr 2021 - JÜDISCHES LEBEN IN DEUTSCHLAND
VO/2021/09985-01  
Ö 3.4  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberge (Die Unabhängigen): Aufgaben und personelle Ausstattung der Denkmalschutzbehörden
VO/2021/10406  
Ö 3.5  
Anfrage des AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Förderung von Kultur in den Stadtteilen
VO/2021/10416  
Ö 3.6  
Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zur Grenzdokumentationsstätte in Schlutup
VO/2021/10446  
Ö 3.7  
Anfrage des AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stand der Maßnahmen betreffend der Erhaltung der Panzersperrschächter/Sprengtrichter
VO/2021/10578  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Bericht zu dem Antrag der AM Christopher Lötsch & AM Ulrich Pluschkell zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles
Enthält Anlagen
2020/09391-03-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):

 

Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen:

 

  1. Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.

 

  1. Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.

 

  1. Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.

 

  1. Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.

 

  1. Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.

 

  1. Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.

 

  1. Für den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.

 


 

   
    16.08.2021 - Bauausschuss
    Ö 5.9 - zurückgestellt
   

 


 

 


 

   
    06.09.2021 - Bauausschuss
    Ö 5.3 - zurückgestellt
   

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    13.09.2021 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 4.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:


Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):

 

Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen:

 

  1. Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.

 

  1. Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.

 

  1. Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.

 

  1. Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.

 

  1. Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.

 

  1. Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.

 

  1. r den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 


 

   
    20.09.2021 - Bauausschuss
    Ö 5.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Bericht:


Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):

 

Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen:

 

  1. Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.

 

  1. Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.

 

  1. Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.

 

  1. Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.

 

  1. Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.

 

  1. Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.

 

  1. r den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    30.09.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.7 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Hierzu spricht der Vorsitzende, der Erste Stellv. Stadtpräsident Herr Pluschkell und schlägt vor, den Bericht als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 Die Bürgerschaft ist einverstanden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme als Zwischenbericht

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

   
    08.11.2021 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 4.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:


Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):

 

Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen:

 

  1. Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.

 

  1. Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.

 

  1. Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlosSenatorin

 

  1. Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.

 

  1. Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.

 

  1. Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.

 

  1. r den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 4.2  
Zwischenbericht ?Stand und Perspektiven Erinnerungskultur? (Hierzu sind Prof. Dr. Cornelius Borck (ZKFL) und Dr. Claudia Fröhlich (Politikwissenschaftlerin) anwesend.)    
Ö 4.3  
Neustrukturierung des Rates für Kriminalprävention (Kommunaler Präventionsrat)
Enthält Anlagen
VO/2019/07558-03  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 238.000,- EUR zugunsten der Nordischen Filmtage Lübeck
VO/2021/10514  
Ö 5.2  
Budgetverträge Lübecker Musikschulen
Enthält Anlagen
VO/2021/10544  
Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Wartungsvertrag für Steinbildwerke
VO/2020/09136  
Ö 7.1.1  
Anfrage des AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Bericht zu 'Wartungsverträge für Steinbildwerke'
VO/2021/10014  
Ö 7.1.2  
Bericht zum Antrag des AM Monika Schedel (Bündnis 90/Die Grünen): Wartungsvertrag für Steinbildwerke (siehe VO/2020/09136)
VO/2021/10379  
Ö 7.2  
AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nutzungseinschränkung der mittelalterlichen Gewölbekeller
VO/2020/09163  
Ö 7.2.1  
Bericht zum Antrag des AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nutzungseinschränkung der mittelalterlichen Gewölbekeller (siehe VO/2020/09163)
VO/2021/10431  
Ö 7.3  
Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Umplanung des Neuen Buddenbrookhauses
VO/2020/09613  
Ö 7.4  
Antrag des AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Eintrag der Lübecker Museen im Portal "Museum Digital"
VO/2021/09928  
Ö 7.5  
Antrag AM Robin Burkard (DIE LINKE): Kein Werben fürs Sterben in Lübeck!
VO/2021/10530  
Ö 7.6  
Antrag des AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) & AM Hermann Eickhoff (Freie Wähler & GAL Fraktion) AT zu VO/2021/10490 Kulturkompass für Lehrende
VO/2021/10490-01  
Ö 8  
Verschiedenes    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.1_Kulturstiftung_2021 Jahresvergleiche bis September (202 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 3.1_Kulturstiftung_Vergleich Ausstellungen 2014-2021Sept (201 KB)