Tagesordnung - 28. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 28. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 25.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
Protokoll öffentl. Teil 11.02.20

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.02.2020 (Anlage wird nachgereicht)
SI/2020/579  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Kleyer (Bündnis 90/Die Grünen) zu den vertraglich geregelten Naturschutzmaßnahmen auf dem Priwall (Die Antwort liegt jetzt vor und wird nachgereicht.)
VO/2020/08583  
Ö 3.2     Anfrage AM Katjana Zunft (DIE LINKE): "Fußgänger*innenampelanlagen" (Zurückgestellt am 12.11.19)
VO/2019/08260  
Ö 3.2.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Katjana Zunft (DIE LINKE) betr. Fußgänger*innenampelanlagen
Enthält Anlagen
VO/2020/08589  
Ö 3.3  
Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen): Netzentgelte in Lübeck (Zurückgestellt am 28.01.20 - Die Antwort liegt unter 12.1 im nichtöffentlichen Teil vor.)
VO/2020/08585  
Ö 3.4  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter- WLAN-Angebot Lue Connect (Zurückgestellt am 28.01.20)
VO/2019/08483  
Ö 3.4.1  
Antwort auf die Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (Bündnis 90 / Die Grünen) zum WLAN-Angebot "Lue Connect" (Die Antwort liegt jetzt vor und wird nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2019/08483-01  
Ö 3.5  
Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): "Partizipation bei der Digitalen Strategie"
VO/2020/08691  
Ö 3.6  
Anfrage der Ausschussmitglieder Birte Duggen und Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Förderung für Investitionen in Elektromobilität
VO/2020/08697  
Ö 3.7  
Anfrage AM Katjana Zunft (DIE LINKE): Einsparungen bei sozialen Trägern
VO/2020/08713  
Ö 3.8  
NEU: mündl. Anfrage des AM Prieur (CDU) betr. die öffentliche Auslegung der Kandidatenliste zur Wahle des Behindertenbeirates    
Ö 3.9  
NEU: mündl. Anfrage des AM Rathcke (FDP) betr. die Entwicklung des Elbe-Lübeck-Kanals    
Ö 3.10  
NEU: mündl. Anfrage des AM Rathcke (FDP) betr. den Sachstand des Feuerwehrgerätehauses Kronsforde    
Ö 3.11  
NEU: mündl. Anfrage des AM Fürter (Bündnis 90/Die Grünen) betr. die Aufnahme von Flüchtlingen aus Lagern in Griechenland    
Ö 3.12  
NEU: mündl. Anfrage des AM Reinhardt (SPD) betr. die Terminvereinbarung zur in der Sitzung des Hauptausschusses am 11.02.2020 beantragten Akteneinsicht    
Ö 3.13  
NEU: mündl. Anfrage des stellv. AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) betr. das Stellen von Anträgen auf Akteneinsicht    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Schaffung einer kommunalen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
VO/2019/08003  
Ö 4.2  
Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters über eine überplanmäßige Bewilligung im Produkt 311001 Grundversorgung und Hilfen SGB XII in Höhe von 1.500.000 EUR
Enthält Anlagen
VO/2020/08603  
Ö 4.3  
Sachstandsbericht i.S. ehemaliger KGV Am Spargelhof (VO/2019/07265)
Enthält Anlagen
VO/2019/08479  
Ö 4.4  
Aktueller Planungsstand zum Bauvorhaben "Neugestaltung Travepromenade"
Enthält Anlagen
VO/2019/08465  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Jahresabschluss 2013 der Stiftung Haus der Jugend
Enthält Anlagen
VO/2019/08474  
Ö 5.2  
Jahresabschluss 2012 der Stiftung Vereinigte Testamente
Enthält Anlagen
VO/2019/08477  
Ö 5.3  
Wahl einer Schiedsfrau im Bereich der Hansestadt Lübeck, Bezirk XII (Moisling)
VO/2020/08617  
Ö 5.4  
17. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung 16. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/08573  
Ö 5.5  
Vorlage "Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck"
Enthält Anlagen
VO/2019/08454  
Ö 5.6  
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2019/08498  
Ö 5.7  
Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt und zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 (Zurückgestellt am 11.02.20)
Enthält Anlagen
VO/2019/08462  
Ö 5.7.1  
Austauschantrag AM Prieur (CDU): Änderungsantrag zu VO/2019/08462 Erhaltungssatzung Lübecker Altstadt
VO/2020/08730-01  
Ö 5.8  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Ausbau der Grapengießerstraße" nördlich der Lohgerberstraße (Zurückgestellt am 11.02.20)
Enthält Anlagen
VO/2019/08464  
Ö 5.9  
Projektfreigabe zur Umsetzung eines Anbaus an die Werkstatthalle der Emil-Possehl-Schule, Georg-Kerschensteiner-Straße 27 in 23554 Lübeck, über 175.000,- EUR
Enthält Anlagen
VO/2020/08576  
Ö 5.10  
BW 136 Holstenhafenbrücke Instandsetzung - Projektfreigabe
Enthält Anlagen
VO/2020/08580  
Ö 5.11  
BW 047 Bahnhofsbrücke - Ertüchtigung Lohmühle: Projektfreigabe und Aufhebung eines Sperrvermerkes
Enthält Anlagen
VO/2020/08586  
Ö 5.12  
BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung - Projektfortführung
Enthält Anlagen
VO/2020/08587  
Ö 5.13  
Austauschvorlage zur VO/2019/08473: Vergabe der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr in der Hansestadt Lübeck (ÖPNV) Hier: öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDA)
Enthält Anlagen
VO/2020/08633  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

1.        Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) wird für die Dauer von zehn Jahren vom 10.06.2020 bis zum 09.06.2030 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des übrigen öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Gebiet der Hansestadt Lübeck (HL) im Wege der Inhouse-Vergabe (Direktvergabe) eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) betraut. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst auch die von der SL in den Gebieten der mitbedienten Aufgabenträger (Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Ostholstein, Kreis Nordwestmecklenburg) zu erbringenden Betriebsleistungen  auf Grundlage  der hierzu eingeholten Zustimmungserklärungen bzw. Vereinbarungen.

 

2.        Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Hansestadt Lübeck zugunsten der SL und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH (LVG) bleibt bis zu Ihrem Laufzeitende bestehen, soweit sie nicht durch die Betrauung gem. vorstehend Ziff. 1 vorzeitig abgelöst wird.

 

3.        Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem Entwurf des öDA (Anlage 1 und Anlage 5 dieser Vorlage), aus dem Inhalt des 4. Regionalen Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP Beschluss VO/2018/06248) sowie der Vorabbekanntmachung (VAB) (Amtsblatt der EU, ABl.: 2019/S 046-106628 vom 06.03.2019, entspricht dem Beschluss der Bürgerschaft aus der VO /2019/07044) veröffentlichten Anforderungen an die Leistungserbringung.

 

4.        Der Bürgermeister wird beauftragt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die SL erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen durchzuführen.

5.       Die Hansestadt Lübeck beschließt die Inhalte des öDA unter dem Vorbehalt des Ablaufs der vorgeschriebenen Wartefrist nach der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370 am 08.03.2020, zugleich werden ab dann die Vertreterinnen und Vertreter der Hansestadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) beauftragt, die Geschäftsführung der SL anzuweisen, diesen Bürgerschaftsbeschluss verbindlich zu beachten. Der Beschluss der Bürgerschaft und die Beauftragung stehen des Weiteren unter der aufschiebenden Bedingung eines positiven Bescheides auf Erteilung der verbindlichen Auskunft auf die Anfrage der SL beim Finanzamt vom 22.11.2019 zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes.

 

6.        Die Hansestadt Lübeck gewährt der SL gemäß § 8a Absatz 8 PBefG zum Schutz des betrauten Verkehrsangebots mit Wirkung zum 10.06.2020 das ausschließliche Recht, auf dem durch die Anlage 1 des öDA ausgewiesenen Liniennetz für die Laufzeit dieses Dienstleistungsauftrags, wonach eine zeitlich-räumliche parallele Verkehrsbedienung durch Dritte untersagt ist. Das ausschließliche Recht ist nach folgenden Maßgaben durchzuführen:

a)   Der räumliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf das Gebiet der Hansestadt Lübeck.

b)   Der zeitliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf die den Genehmigungen zugrunde liegenden Betriebszeiten 5 Abs. 1 des öDA sowie Anlage

1.2.1 zum öDA).

c)   Die Ausschließlichkeit beinhaltet das Verbot für andere Verkehrsunternehmen, Linien- verkehre im ÖSPV mit Straßenbahnen oder Bussen als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer gemäß PBefG im zeitlich-räumlichen Geltungsbereich durchzuführen.

 


 

 

   
    03.02.2020 - Bauausschuss
    Ö 3.3.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.        Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) wird für die Dauer von zehn Jahren vom 10.06.2020 bis zum 09.06.2030 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des übrigen öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Gebiet der Hansestadt Lübeck (HL) im Wege der Inhouse-Vergabe (Direktvergabe) eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) betraut. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst auch die von der SL in den Gebieten der mitbedienten Aufgabenträger (Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Ostholstein, Kreis Nordwestmecklenburg) zu erbringenden Betriebsleistungen  auf Grundlage  der hierzu eingeholten Zustimmungserklärungen bzw. Vereinbarungen.

 

2.        Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Hansestadt Lübeck zugunsten der SL und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH (LVG) bleibt bis zu Ihrem Laufzeitende bestehen, soweit sie nicht durch die Betrauung gem. vorstehend Ziff. 1 vorzeitig abgelöst wird.

 

3.        Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem Entwurf des öDA (Anlage 1 und Anlage 5 dieser Vorlage), aus dem Inhalt des 4. Regionalen Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP Beschluss VO/2018/06248) sowie der Vorabbekanntmachung (VAB) (Amtsblatt der EU, ABl.: 2019/S 046-106628 vom 06.03.2019, entspricht dem Beschluss der Bürgerschaft aus der VO /2019/07044) veröffentlichten Anforderungen an die Leistungserbringung.

 

4.        Der Bürgermeister wird beauftragt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die SL erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen durchzuführen.

5.       Die Hansestadt Lübeck beschließt die Inhalte des öDA unter dem Vorbehalt des Ablaufs der vorgeschriebenen Wartefrist nach der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370 am 08.03.2020, zugleich werden ab dann die Vertreterinnen und Vertreter der Hansestadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) beauftragt, die Geschäftsführung der SL anzuweisen, diesen Bürgerschaftsbeschluss verbindlich zu beachten. Der Beschluss der Bürgerschaft und die Beauftragung stehen des Weiteren unter der aufschiebenden Bedingung eines positiven Bescheides auf Erteilung der verbindlichen Auskunft auf die Anfrage der SL beim Finanzamt vom 22.11.2019 zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes.

 

6.        Die Hansestadt Lübeck gewährt der SL gemäß § 8a Absatz 8 PBefG zum Schutz des betrauten Verkehrsangebots mit Wirkung zum 10.06.2020 das ausschließliche Recht, auf dem durch die Anlage 1 des öDA ausgewiesenen Liniennetz für die Laufzeit dieses Dienstleistungsauftrags, wonach eine zeitlich-räumliche parallele Verkehrsbedienung durch Dritte untersagt ist. Das ausschließliche Recht ist nach folgenden Maßgaben durchzuführen:

a)   Der räumliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf das Gebiet der Hansestadt Lübeck.

b)   Der zeitliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf die den Genehmigungen zugrunde liegenden Betriebszeiten 5 Abs. 1 des öDA sowie Anlage

1.2.1 zum öDA).

Die Ausschließlichkeit beinhaltet das Verbot für andere Verkehrsunternehmen, Linien- verkehre im ÖSPV mit Straßenbahnen oder Bussen als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer gemäß PBefG im zeitlich-räumlichen Geltungsbereich durchzuführen.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

 

   
    10.02.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.2.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1.        Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) wird für die Dauer von zehn Jahren vom 10.06.2020 bis zum 09.06.2030 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des übrigen öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Gebiet der Hansestadt Lübeck (HL) im Wege der Inhouse-Vergabe (Direktvergabe) eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) betraut. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst auch die von der SL in den Gebieten der mitbedienten Aufgabenträger (Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Ostholstein, Kreis Nordwestmecklenburg) zu erbringenden Betriebsleistungen  auf Grundlage  der hierzu eingeholten Zustimmungserklärungen bzw. Vereinbarungen.

 

2.        Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Hansestadt Lübeck zugunsten der SL und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH (LVG) bleibt bis zu Ihrem Laufzeitende bestehen, soweit sie nicht durch die Betrauung gem. vorstehend Ziff. 1 vorzeitig abgelöst wird.

 

3.        Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem Entwurf des öDA (Anlage 1 und Anlage 5 dieser Vorlage), aus dem Inhalt des 4. Regionalen Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP Beschluss VO/2018/06248) sowie der Vorabbekanntmachung (VAB) (Amtsblatt der EU, ABl.: 2019/S 046-106628 vom 06.03.2019, entspricht dem Beschluss der Bürgerschaft aus der VO /2019/07044) veröffentlichten Anforderungen an die Leistungserbringung.

 

4.        Der Bürgermeister wird beauftragt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die SL erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen durchzuführen.

5.       Die Hansestadt Lübeck beschließt die Inhalte des öDA unter dem Vorbehalt des Ablaufs der vorgeschriebenen Wartefrist nach der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370 am 08.03.2020, zugleich werden ab dann die Vertreterinnen und Vertreter der Hansestadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) beauftragt, die Geschäftsführung der SL anzuweisen, diesen Bürgerschaftsbeschluss verbindlich zu beachten. Der Beschluss der Bürgerschaft und die Beauftragung stehen des Weiteren unter der aufschiebenden Bedingung eines positiven Bescheides auf Erteilung der verbindlichen Auskunft auf die Anfrage der SL beim Finanzamt vom 22.11.2019 zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes.

 

6.        Die Hansestadt Lübeck gewährt der SL gemäß § 8a Absatz 8 PBefG zum Schutz des betrauten Verkehrsangebots mit Wirkung zum 10.06.2020 das ausschließliche Recht, auf dem durch die Anlage 1 des öDA ausgewiesenen Liniennetz für die Laufzeit dieses Dienstleistungsauftrags, wonach eine zeitlich-räumliche parallele Verkehrsbedienung durch Dritte untersagt ist. Das ausschließliche Recht ist nach folgenden Maßgaben durchzuführen:

a)   Der räumliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf das Gebiet der Hansestadt Lübeck.

b)   Der zeitliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf die den Genehmigungen zugrunde liegenden Betriebszeiten 5 Abs. 1 des öDA sowie Anlage

1.2.1 zum öDA).

Die Ausschließlichkeit beinhaltet das Verbot für andere Verkehrsunternehmen, Linien- verkehre im ÖSPV mit Straßenbahnen oder Bussen als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer gemäß PBefG im zeitlich-räumlichen Geltungsbereich durchzuführen.

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage I Fragen AM Alt (1388 KB)    
   
    25.02.2020 - Hauptausschuss
    Ö 5.13 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.        Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) wird für die Dauer von zehn Jahren vom 10.06.2020 bis zum 09.06.2030 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des übrigen öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Gebiet der Hansestadt Lübeck (HL) im Wege der Inhouse-Vergabe (Direktvergabe) eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) betraut. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst auch die von der SL in den Gebieten der mitbedienten Aufgabenträger (Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Ostholstein, Kreis Nordwestmecklenburg) zu erbringenden Betriebsleistungen  auf Grundlage  der hierzu eingeholten Zustimmungserklärungen bzw. Vereinbarungen.

 

2.        Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Hansestadt Lübeck zugunsten der SL und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH (LVG) bleibt bis zu Ihrem Laufzeitende bestehen, soweit sie nicht durch die Betrauung gem. vorstehend Ziff. 1 vorzeitig abgelöst wird.

 

3.        Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem Entwurf des öDA (Anlage 1 und Anlage 5 dieser Vorlage), aus dem Inhalt des 4. Regionalen Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP Beschluss VO/2018/06248) sowie der Vorabbekanntmachung (VAB) (Amtsblatt der EU, ABl.: 2019/S 046-106628 vom 06.03.2019, entspricht dem Beschluss der Bürgerschaft aus der VO /2019/07044) veröffentlichten Anforderungen an die Leistungserbringung.

 

4.        Der Bürgermeister wird beauftragt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die SL erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen durchzuführen.

5.       Die Hansestadt Lübeck beschließt die Inhalte des öDA unter dem Vorbehalt des Ablaufs der vorgeschriebenen Wartefrist nach der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370 am 08.03.2020, zugleich werden ab dann die Vertreterinnen und Vertreter der Hansestadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) beauftragt, die Geschäftsführung der SL anzuweisen, diesen Bürgerschaftsbeschluss verbindlich zu beachten. Der Beschluss der Bürgerschaft und die Beauftragung stehen des Weiteren unter der aufschiebenden Bedingung eines positiven Bescheides auf Erteilung der verbindlichen Auskunft auf die Anfrage der SL beim Finanzamt vom 22.11.2019 zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes.

 

6.        Die Hansestadt Lübeck gewährt der SL gemäß § 8a Absatz 8 PBefG zum Schutz des betrauten Verkehrsangebots mit Wirkung zum 10.06.2020 das ausschließliche Recht, auf dem durch die Anlage 1 des öDA ausgewiesenen Liniennetz für die Laufzeit dieses Dienstleistungsauftrags, wonach eine zeitlich-räumliche parallele Verkehrsbedienung durch Dritte untersagt ist. Das ausschließliche Recht ist nach folgenden Maßgaben durchzuführen:

a)   Der räumliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf das Gebiet der Hansestadt Lübeck.

b)   Der zeitliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf die den Genehmigungen zugrunde liegenden Betriebszeiten 5 Abs. 1 des öDA sowie Anlage

1.2.1 zum öDA).

Die Ausschließlichkeit beinhaltet das Verbot für andere Verkehrsunternehmen, Linien- verkehre im ÖSPV mit Straßenbahnen oder Bussen als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer gemäß PBefG im zeitlich-räumlichen Geltungsbereich durchzuführen.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

   
    27.02.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.13 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.        Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) wird für die Dauer von zehn Jahren vom 10.06.2020 bis zum 09.06.2030 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des übrigen öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Gebiet der Hansestadt Lübeck (HL) im Wege der Inhouse-Vergabe (Direktvergabe) eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) betraut. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst auch die von der SL in den Gebieten der mitbedienten Aufgabenträger (Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Ostholstein, Kreis Nordwestmecklenburg) zu erbringenden Betriebsleistungen  auf Grundlage  der hierzu eingeholten Zustimmungserklärungen bzw. Vereinbarungen.

 

2.        Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Hansestadt Lübeck zugunsten der SL und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH (LVG) bleibt bis zu Ihrem Laufzeitende bestehen, soweit sie nicht durch die Betrauung gem. vorstehend Ziff. 1 vorzeitig abgelöst wird.

 

3.        Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem Entwurf des öDA (Anlage 1 und Anlage 5 dieser Vorlage), aus dem Inhalt des 4. Regionalen Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP Beschluss VO/2018/06248) sowie der Vorabbekanntmachung (VAB) (Amtsblatt der EU, ABl.: 2019/S 046-106628 vom 06.03.2019, entspricht dem Beschluss der Bürgerschaft aus der VO /2019/07044) veröffentlichten Anforderungen an die Leistungserbringung.

 

4.        Der Bürgermeister wird beauftragt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die SL erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen durchzuführen.

5.       Die Hansestadt Lübeck beschließt die Inhalte des öDA unter dem Vorbehalt des Ablaufs der vorgeschriebenen Wartefrist nach der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370 am 08.03.2020, zugleich werden ab dann die Vertreterinnen und Vertreter der Hansestadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) beauftragt, die Geschäftsführung der SL anzuweisen, diesen Bürgerschaftsbeschluss verbindlich zu beachten. Der Beschluss der Bürgerschaft und die Beauftragung stehen des Weiteren unter der aufschiebenden Bedingung eines positiven Bescheides auf Erteilung der verbindlichen Auskunft auf die Anfrage der SL beim Finanzamt vom 22.11.2019 zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes.

 

6.        Die Hansestadt Lübeck gewährt der SL gemäß § 8a Absatz 8 PBefG zum Schutz des betrauten Verkehrsangebots mit Wirkung zum 10.06.2020 das ausschließliche Recht, auf dem durch die Anlage 1 des öDA ausgewiesenen Liniennetz für die Laufzeit dieses Dienstleistungsauftrags, wonach eine zeitlich-räumliche parallele Verkehrsbedienung durch Dritte untersagt ist. Das ausschließliche Recht ist nach folgenden Maßgaben durchzuführen:

a)   Der räumliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf das Gebiet der Hansestadt Lübeck.

b)   Der zeitliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf die den Genehmigungen zugrunde liegenden Betriebszeiten 5 Abs. 1 des öDA sowie Anlage

1.2.1 zum öDA).

Die Ausschließlichkeit beinhaltet das Verbot für andere Verkehrsunternehmen, Linien- verkehre im ÖSPV mit Straßenbahnen oder Bussen als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer gemäß PBefG im zeitlich-räumlichen Geltungsbereich durchzuführen.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)
 

 

Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Gleichstellung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.02.2020 (Anlage wird nachgereicht)      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Antwort auf die Anfrage VO/2020/08585 des AM Dr. Axel Flasbarth: Netzentgelte in Lübeck      
N 12.2     AT zu VO/2020/08519 Anfrage des AM Birte Duggen (Bündnis 90 / Die Grünen): IT-Struktur von Verwaltung / SWL Konzern (Zurückgestellt am 28.01.20)      
N 12.2.1     Antwort auf die Anfrage des AM Birte Duggen: IT-Struktur von Verwaltung/SWL Konzern VO/2020/08519      
N 12.3     NEU: mündl. Anfrage des AM Fürter (Bündnis 90/Die Grünen) betr. den verkauf von Anteilen an der LHG durch RREEF      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Erwerb eines Solarparks durch die Stadtwerke Lübeck GmbH      
N 14.2     Verkauf der Grundstücke im Kepler-Quartier Teilbereich II      
N 14.3     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Lembkestraße      
N 14.4     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Am Heidkoppelgraben      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Protokoll öffentl. Teil 11.02.20 (203 KB)