TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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SI/2018/288 |
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Ö 3 |
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Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung des WA vom 05.07.2018 |
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SI/2018/288 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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Ö 4.2 |
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Mitteilungen der Werkleitung |
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Ö 4.2.1 |
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Informationen zur Entsorgung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein |
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Ö 4.2.2 |
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Stand der Vorbereitungen zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung |
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Ö 4.2.3 |
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Informationen zum Stand der Gebührenkalkulationen |
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Ö 4.2.4 |
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Information zur Hardware-Nachrüstung von Kommunalfahrzeugen |
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Ö 5 |
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Vorlagen |
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Ö 5.1 |
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Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen-
Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
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VO/2018/06073 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
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04.09.2018 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.4 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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06.09.2018 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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10.09.2018 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.7 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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10.09.2018 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.3 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Beschlussvorlage auf die nächste Sitzung zu vertagen. (12 Ja-Stimmen)
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13.09.2018 - Werkausschuss EBL |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft entsprechend der Vorlage zu beschließen.
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17.09.2018 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.
- Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
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18.09.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 13-Jastimmen, 1-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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20.09.2018 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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25.09.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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27.09.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.9 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme (Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)
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Ö 6 |
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Berichte |
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Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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Ö 9.1 |
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Informationen zu Abbiegeassistenzsystemen in EBL-Fahrzeugen |
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Ö 9.2 |
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Informationen zur Bauschuttlagerung aus dem Abriss kerntechnischer Anlagen |
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Ö 9.3 |
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Informationen zu öffentlichen Toiletten in Lübeck |
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N 10 |
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Feststellung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 1. Sitzung des WA vom 05.07.2018 |
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N 11 |
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Mitteilungen |
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N 11.1 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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N 11.2 |
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Mitteilungen der Werkleitung |
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N 12 |
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Beschlussvorlagen |
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N 12.1 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Vergabe eines Rahmenvertrages für die Belieferung der Entsorgungsbetriebe Lübeck mit persönlicher Arbeitsschutz-bekleidung
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N 12.2 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Auftrag zur Installation einer Brandmeldeanlage in der Werkstatt und dem BHKW EBL in der Malmöstraße |
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N 12.3 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Auftrag zur Herstellung der Trennkanalisation in der Straße Achterdeck |
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N 12.4 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Auftrag zum Umbau des Pumpwerks Eselswiese |
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N 12.5 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Lieferung von Methanol für das ZKW
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N 13 |
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Berichte |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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