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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.08.2018 |
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SI/2018/271 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 3.1.1 |
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Fachtag Soziales Lernen |
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Ö 3.2 |
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Anfrage von Herrn Haltermann zur Schulnotengebung an Grund- und Gemeinschaftsschulen (zurückgestellt in der Sitzung am 23.08.2018) |
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Ö 3.2.1 |
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mündliche Antwort auf die Anfrage von Herrn Haltermann zur Schulnotengebung an Grund- und Gemeinschaftsschulen |
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Ö 3.3 |
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Anfrage von Herrn Nölck zu den Hausmeisterdiensten (zurückgestellt in der Sitzung am 23.08.2018) |
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Ö 3.3.1 |
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mündliche Antwort auf die Anfrage von Herrn Nölck zu den Hausmeisterdiensten |
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Ö 3.4 |
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Anfrage BM Treumann (CDU): Beantragung von Mitteln aus dem KInvFG Kapitel II |
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VO/2018/06481 |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Beteiligungsverfahren Neukonzeptionierung / Sanierung Sportbad St. Lorenz (mündlicher Bericht) (- Zu Beginn wird eine Führung durch das Sportbad stattfinden.
- Es folgt eine Präsentation durch Herrn Björn Eichner, inspektour GmbH) |
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Ö 4.2 |
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Dritter Evaluationsbericht "Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung - Schwerpunkt Personal" (Die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation werden im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.) |
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VO/2018/06203 |
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Ö 4.3 |
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Bericht über die Schulbudgets an allgemeinbildenden Schulen |
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VO/2018/06083 |
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Ö 4.4 |
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Bericht über die Schulbudgets an berufsbildenden Schulen |
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VO/2018/06088 |
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Ö 4.5 |
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Stand der Pilotphase
"Zentralisierte IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen" |
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VO/2018/05668 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Jahresabschluss des Betriebes Lübecker Schwimmbäder für das
Wirtschaftsjahr 2017
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VO/2018/06218 |
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Ö 5.2 |
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Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen-
Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
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VO/2018/06073 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
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04.09.2018 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.4 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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06.09.2018 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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10.09.2018 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.7 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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10.09.2018 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.3 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Beschlussvorlage auf die nächste Sitzung zu vertagen. (12 Ja-Stimmen)
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13.09.2018 - Werkausschuss EBL |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft entsprechend der Vorlage zu beschließen.
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17.09.2018 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.
- Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
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18.09.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 13-Jastimmen, 1-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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20.09.2018 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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25.09.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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27.09.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.9 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme (Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)
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Ö 5.3 |
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Medienentwicklungsplanung Schulen Hansestadt Lübeck |
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VO/2018/06193 |
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Ö 5.4 |
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Projektfreigabe zur Umsetzung der Erneuerung des Steg B im Passat-Hafen, Priwallpromenade in 23570 Lübeck über 175.000,00 Euro |
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VO/2018/06208 |
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Ö 5.5 |
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Sportzentrum Falkenwiese - Bau von öffentlichen Toiletten |
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VO/2018/06225 |
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Ö 5.6 |
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Erweiterung/ Modernisierung der Hansehalle |
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VO/2018/06171 |
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Ö 5.7 |
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Entwicklung Sternwarte Lübeck auf dem Gelände der Schule Grönauer Baum |
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VO/2018/05788 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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N 9 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 9.1 |
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Sondervereinbarung im Rahmen der gewerblichen Nutzung der Hansehalle |
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N 10 |
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Berichte |
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N 11 |
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Beschlussvorlagen |
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N 12 |
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Verschiedenes |
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Ö 13 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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