Tagesordnung - 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege  

Bezeichnung: 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
Datum: Mo, 12.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Musikhochschule
Ort: Musikhochschule (Kammermusiksaal)
Anlagen:
Niederschrift vom 10.09.2018
zu TOP 3.1.3_kulturpolitik_eintreten_für_eine_offene_gesellschaft_korrektur
zu TOP 3.2_2018 Jahresvergleiche bis Oktober
zu TOP 3.2_Vergleich Ausstellungen_2011-2018Okt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 1.1  
Begrüßung durch den Vizepräsidenten der Musikhochschule zu Lübeck, Herrn Prof. Dieter Mack    
Ö 2  
Niederschriften vom 10.09.2018
SI/2018/264  
Ö 3  
Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1.1  
Fazit zur Bibliotheksnacht am 22.09.18    
Ö 3.1.2  
Neuverpackung mittelalterlicher Urkunden    
Ö 3.1.3  
Enthält Anlagen
Positionspapier "Eintreten für eine offene Welt - mit Kultur und Kulturpolitik Demokratie stärken"    
Ö 3.1.4  
AWO Jugendtreff, Grenzdokumentationsstätte    
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Bericht der Kulturstiftung    
Ö 3.3  
Anfrage des Ausschussmitglieds Jana Borchers (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Mehrsprachige und kostenlose Angebote in den Lübecker Museen
VO/2018/06565  
Ö 3.4  
Sitzungstermine Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege 2019
VO/2018/06638  
Ö 3.5  
Bauvorhaben Wallstraße    
Ö 4  
Berichte    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2019
Enthält Anlagen
VO/2018/06387  
Ö 5.2  
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2019
Enthält Anlagen
VO/2018/06423  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Haushalt 2019
Enthält Anlagen
VO/2018/06466  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

851.121.400

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  7.881.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

819.552.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.881.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: 19.11.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 66.272.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.562,94

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                              450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.

 

 

   
    05.11.2018 - Bauausschuss
    Ö 3.5 - zurückgestellt
   

 

   
    06.11.2018 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
ggf. einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.244.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

848.829.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  5.589.200

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

817.322.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.781.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 68.172.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.550,078

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                              450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.

 

 

 

Nach einer von Frau Bachmann beantragten Sitzungsunterbrechung (17.35 – 17.39 Uhr) beschließt der Ausschuss mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Antrag von Herrn Voht ist damit abgelehnt.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fraktionsinfos_Haushalt2019 (1217 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Tabelle Laufzeit Budgetvertrag (83 KB)    
   
    08.11.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
ggf. einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

848.829.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  5.589.200

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

817.322.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.781.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 66.172.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.550,078

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.

Der Jugendhilfeausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren.

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushalt 2019 JHA Anhang (100 KB)    
   
    12.11.2018 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
ggf. einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

848.829.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  5.589.200

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

817.322.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.781.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 66.172.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.550,078

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                              450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Die Ausschussmitglieder nehmen den Beschlussvorschlag ohne Votum zur Kenntnis.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2018-11-12_Haushalt2019_KDA (138 KB)    
   
    12.11.2018 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.6 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

851.121.400

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  7.881.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

819.552.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.881.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: 19.11.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 66.272.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.562,94

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(4 Enthaltungen)

   
    13.11.2018 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zurückgestellt
   

Der Hauptausschuss stellt die

Beratung der Vorlage zurück.

   
    14.11.2018 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss beschließt bei 11 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme mehrheitlich gemäß Antrag.

   
    19.11.2018 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

   
    20.11.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

  Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und
0 - Stimmenthaltungen einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.

 

   
    27.11.2018 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

 

   
    29.11.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.17 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

851.121.400

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  7.881.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

819.552.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.881.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: 19.11.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 66.272.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.562,94

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                              450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird:

 

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen: 38

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 3

 

__________________________________________________________________________

 

 

 

Im Anschluss über die Abstimmung zu TOP 10.17 (Haushalt 2019) ruft der Vorsitzende nacheinander die Tagesordnungspunkte unter 6., 7., und 8. auf, um danach wieder in die Beratung der Verwaltungsvorlagen unter TOP 10 ab TOP 10.18 einzusteigen.

 

 

Anmerkung: Siehe hierzu auch die Anlage 1 zur Niederschrift.

 

Ö 5.4  
Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung "Lübecker Altstadt"
VO/2018/06563  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Völkerkundemuseum als "Virtuelles Museum" (vertagt am 10.09.2018. Es wird eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 6.1, 6.2, 6.3, 6.4 und 7.2 empfohlen)
VO/2018/06106  
Ö 6.2  
FREIE WÄHLER & GAL und Bündnis 90/DIE GRÜNEN: AT zu VO/2018/06289 [FREIE WÄHLER & GAL: Wiedereröffnung des Völkerkundemuseums]
VO/2018/06551  
Ö 6.3  
SPD: Dauerhafter Ausstellungsraum und Archivierungsraum für die "Völkerkundesammlung"
VO/2018/06555  
Ö 6.4  
Die Unabhängigen: Ergänzungsantrag zu VO/2018/06304: Dauerhafter Ausstellungsraum und Archivierungsraum für die "Völkerkundesammlung"
VO/2018/06556  
Ö 6.5  
AT zu TOP 5.24 Kunst am Bau VO/2018/06302 Überweisung aus der Bürgerschaftssitzung vom 30. August 2018 Interfraktioneller Antrag SPD & BÜ90/DieGrünen - VO/2018/06347
VO/2018/06469  
Ö 6.6  
SPD + Die Grünen: AT zu VO/2018/06302 Kunst am Bau
VO/2018/06552  
Ö 6.7  
CDU: QR Codes für Denkmale
VO/2018/06558  
Ö 6.8  
CDU: Ausschilderung von touristischen Schwerpunkten in der Lübecker Altstadt
VO/2018/06557  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Austauschantrag zu VO/2018/06526: Antrag des AM Ulf Hansen (FDP): Prüfung einer Partnerschaft mit dem Google Arts & Culture-Programm
VO/2018/06700  
Ö 7.2  
Antrag des Ausschussmitglieds Wolfgang Neskovic (Die Unabhängigen) zu VO/2018/06555: Dauerhafter Ausstellungsraum und Archivierungsraum für die "Völkerkundesammlung"
VO/2018/06701  
Ö 7.3  
AT zu VO/2018/06701 des Ausschussmitglieds Wolfgang Neskovic (Die Unabhängigen) zu VO/2018/06555: Dauerhafter Ausstellungsraum und Archivierungsraum für die "Völkerkundesammlung"
VO/2018/06723  
Ö 8  
Verschiedenes    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Niederschrift vom 10.09.2018 (238 KB)    
Anlage 4 2 öffentlich zu TOP 3.1.3_kulturpolitik_eintreten_für_eine_offene_gesellschaft_korrektur (33 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich zu TOP 3.2_2018 Jahresvergleiche bis Oktober (10 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich zu TOP 3.2_Vergleich Ausstellungen_2011-2018Okt (17 KB)