| TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
| Ö 1 |
|
|
Allgemeiner Teil |
|
|
|
| Ö 1.1 |
|
|
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
|
|
|
| Ö 1.2 |
|
|
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
|
|
|
| Ö 1.3 |
|
|
Niederschriften, öffentlich vom 17.09.2018 |
|
SI/2018/237 |
|
| Ö 2 |
|
|
Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
|
|
|
| Ö 2.1 |
|
|
Bebauungsplan 09.13.00 - Bornkamp / Schärenweg -
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a i. V. m. § 13b BauGB
|
|
VO/2018/06320 |
|
| Ö 3 |
|
|
Sonstige Beschlussvorlagen |
|
|
|
| Ö 3.1 |
|
|
Sportzentrum Falkenwiese - Bau von öffentlichen Toiletten |
|
VO/2018/06225 |
|
| Ö 3.2 |
|
|
Zuwendung der Possehl-Stiftung zur Weiterführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates vom 01.06.2018 - 01.06.2021 |
|
VO/2018/06398 |
|
| Ö 3.3 |
|
|
II. Teilaufhebung (endgültige Aufhebung) des Sanierungsgebietes "Block 57 - Depenau/Marlesgrube/An der Obertrave/Kleine Kiesau" |
|
VO/2018/06561 |
|
| Ö 3.4 |
|
|
Gestaltungs- und Welterbebeirat - Berufung eines neuen Mitglieds |
|
VO/2018/06584 |
|
| Ö 3.5 |
|
|
Haushalt 2019 |
|
VO/2018/06466 |
|
| |
|
VORLAGE |
| |
|
Beschlussvorschlag 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 819.552.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.881.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 19.11.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen. |
| |
|
| |
|
05.11.2018 - Bauausschuss |
| |
|
Ö 3.5 - zurückgestellt |
| |
|
|
| |
|
| |
|
06.11.2018 - Ausschuss für Soziales |
| |
|
Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 ggf. einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.244.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 817.322.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.781.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 68.172.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Nach einer von Frau Bachmann beantragten Sitzungsunterbrechung (17.35 – 17.39 Uhr) beschließt der Ausschuss mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. Der Antrag von Herrn Voht ist damit abgelehnt.
|
| |
|
| |
|
08.11.2018 - Jugendhilfeausschuss |
| |
|
Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 ggf. einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 817.322.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.781.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.172.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Der Jugendhilfeausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
|
| |
|
| |
|
12.11.2018 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
| |
|
Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 ggf. einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 817.322.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.781.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.172.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Abstimmungsergebnis: Die Ausschussmitglieder nehmen den Beschlussvorschlag ohne Votum zur Kenntnis.
|
| |
|
| |
|
12.11.2018 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
| |
|
Ö 5.6 - unverändert beschlossen |
| |
|
Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 819.552.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.881.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 19.11.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden. (4 Enthaltungen)
|
| |
|
| |
|
13.11.2018 - Hauptausschuss |
| |
|
Ö 5.1 - zurückgestellt |
| |
|
Der Hauptausschuss stellt die Beratung der Vorlage zurück.
|
| |
|
| |
|
14.11.2018 - Schul- und Sportausschuss |
| |
|
Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Der Ausschuss beschließt bei 11 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme mehrheitlich gemäß Antrag.
|
| |
|
| |
|
19.11.2018 - Bauausschuss |
| |
|
Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
|
| |
|
| |
|
20.11.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
| |
|
Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
|
| |
|
| |
|
27.11.2018 - Hauptausschuss |
| |
|
Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
|
| |
|
| |
|
29.11.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
| |
|
Ö 10.17 - geändert beschlossen |
| |
|
Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 819.552.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.881.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 19.11.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird: Mehrheitliche Annahme Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 3 __________________________________________________________________________ Im Anschluss über die Abstimmung zu TOP 10.17 (Haushalt 2019) ruft der Vorsitzende nacheinander die Tagesordnungspunkte unter 6., 7., und 8. auf, um danach wieder in die Beratung der Verwaltungsvorlagen unter TOP 10 ab TOP 10.18 einzusteigen. Anmerkung: Siehe hierzu auch die Anlage 1 zur Niederschrift.
|
| Ö 3.6 |
|
|
Anpassung der Nutzungsbedingungen und der Entgelte der Lübecker Hafenbahn |
|
VO/2018/06641 |
|
| Ö 4 |
|
|
Mitteilungen und Berichte |
|
|
|
| Ö 4.1 |
|
|
Mitteilungen des Vorsitzenden |
|
|
|
| Ö 4.2 |
|
|
Sonstige Mitteilungen und Berichte |
|
|
|
| Ö 4.2.1 |
|
|
Mündliche Mitteilung (5.610):
Gestaltungsbeirat am 15. und 16.11.2018 |
|
|
|
| Ö 4.2.2 |
|
|
Mündliche Mitteilung (5.610):
Sachstand Neue Teutendorfer Siedlung |
|
|
|
| Ö 4.2.3 |
|
|
Mündliche Mitteilung (5.610):
Verkehrskonzept Travemünde |
|
|
|
| Ö 4.2.4 |
|
|
Mündlicher Bericht (5.651):
Zwischenbericht 2. Bauabschnitt Musik- und Kongresshalle (MuK) |
|
|
|
| Ö 4.2.5 |
|
|
Mündliche Mitteilung (5.660):
Privatstraße: Ratzeburger Allee / Gärtnergasse |
|
|
|
| Ö 4.2.6 |
|
|
Fahrradfreundliches Lübeck |
|
VO/2018/06624 |
|
| Ö 4.2.7 |
|
|
Fortschreibung Einzelhandelsmonitoring für die Lübecker Innenstadt - Einzelhandelsentwicklung zwischen 2009 bis 2018 (5.610) |
|
VO/2018/06508 |
|
| Ö 4.3 |
|
|
Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligung |
|
|
|
| Ö 4.4 |
|
|
Mitteilungen zum Beginn von Ausschreibungen |
|
|
|
| Ö 4.5 |
|
|
Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
|
|
|
| Ö 5 |
|
|
Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
|
|
|
| Ö 5.1 |
|
|
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
|
|
|
| Ö 5.2 |
|
|
Neue Anfragen |
|
|
|
| Ö 5.2.1 |
|
|
AM Pluschkell (SPD): Austausch zu VO/2018/06487 "Tempo 30 in der Ladenzeile Hansering sicher ausgestalten" |
|
VO/2018/06530 |
|
| Ö 5.2.2 |
|
|
Anfrage von AM Hans Knust - Verkehrslenkung und Pressearbeit der Hansestadt Lübeck anlässlich der Baumaßnahme Mühlenstraße in der Zeit vom 19.10. bis 22.10.2018 |
|
VO/2018/06674 |
|
| Ö 5.2.3 |
|
|
AM Pluschkell (SPD): Kulturbühne Spiegelzelt |
|
VO/2018/06679 |
|
| Ö 5.2.4 |
|
|
Anfrage des AM Sascha Luetkens (DIE LINKE.) - Denkmalschutz an Lübecker Schulen |
|
VO/2018/06693 |
|
| Ö 5.3 |
|
|
Anträge |
|
|
|
| Ö 5.3.1 |
|
|
Fahrradfreundliches Lübeck
Überweisung aus der Bürgerschaft - Sitzung vom 18.05.2017
Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und GAL (VO/2017/04931) |
|
VO/2017/04991 |
|
| Ö 5.3.2 |
|
|
Fahrradfreundliches Lübeck
Überweisung aus der Bürgerschaft - Sitzung vom 18.05.2017
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VO/2017/04937) |
|
VO/2017/04992 |
|
| Ö 5.3.3 |
|
|
Auswertung und Sachstandsbericht über den Bericht "Fahrradfreundliches Lübeck" 2013
Überweisung aus der Bürgerschaftssitzung vom 30. August 2018
Interfraktioneller Antrag DIE LINKE & Bündnis 90/ DIE GRÜNEN - VO/2018/06342 |
|
VO/2018/06408 |
|
| Ö 5.3.4 |
|
|
Änderungs- und Ergänzungsantrag zu VO/2018/06342 - Auswertung und Sachstandsbericht über den Bericht "Fahrradfreundliches Lübeck" 2013
Überweisung aus der Bürgerschaftssitzung vom 30. August 2018
Antrag der CDU-Fraktion - VO/2018/06348
|
|
VO/2018/06409 |
|
| Ö 5.3.5 |
|
|
Ergänzungsantrag zu VO/2018/06342 - Auswertung und Sachstandsbericht über den Bericht "Fahrradfreundliches Lübeck" 2013
Überweisung aus der Bürgerschaftssitzung vom 30. August 2018
Antrag der Fraktion Die Unabhängigen - VO/2018/06367
|
|
VO/2018/06410 |
|
| Ö 5.3.6 |
|
|
AT zu TOP 5.25 Parken in Travemünde VO/2018/06303
Überweisung aus der Bürgerschaftssitzung vom 30. August 2018
Interfraktioneller Antrag SPD & CDU - VO/2018/06350
|
|
VO/2018/06411 |
|
| Ö 5.3.7 |
|
|
Ergänzungsantrag zu VO/2018/06350 - Parken in Travemünde
Überweisung aus der Bürgerschaftssitzung vom 30. August 2018
Antrag der CDU-Fraktion - VO/2018/06349
|
|
VO/2018/06412 |
|
| Ö 5.3.8 |
|
|
Taxispuren am Hauptbahnhof
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30. August 2018
Interfraktioneller Antrag Freie Wähler & GAL - VO/2018/06299 |
|
VO/2018/06485 |
|
| Ö 5.3.9 |
|
|
Wahl in den Bauausschuss |
|
VO/2018/06484 |
|
| Ö 5.3.10 |
|
|
Antrag des AM Carl Howe: Einholung einer Stellungnahme der Fahrradbeauftragten der Hansestadt Lübeck zur Fußgänger*innen- und Fahrradfahrer*innenbrücke über die Wakenitz am Kleinen See im Zuge des Drägerweges |
|
VO/2018/06483 |
|
| Ö 5.3.11 |
|
|
Lübeck überMorgen - Kinder und Jugendliche beteiligen
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. März 2018
Antrag der GAL-Fraktion - VO/2018/05903
|
|
VO/2018/05956 |
|
| Ö 5.3.12 |
|
|
Barrierefreies Lübeck
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018
Antrag der SPD-Fraktion - VO/2018/06426
|
|
VO/2018/06569 |
|
| Ö 5.3.13 |
|
|
"Kleine Lösung für HVV-Anbindung"
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018
Interfraktioneller Antrag der Fraktionen DIE LINKE & SPD - VO/2018/06529 |
|
VO/2018/06570 |
|
| Ö 5.3.14 |
|
|
Straßenbeleuchtung entlang der Kanaltrave
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018
Antrag der CDU-Fraktion - VO/2018/06440 |
|
VO/2018/06571 |
|
| Ö 5.3.15 |
|
|
Kurswechsel in der Wohnungspolitik
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018
Interfraktioneller Antrag BÜ90/Die Grünen & Die Linke - VO/2018/06504 (AT zu VO/2018/06477) |
|
VO/2018/06566 |
|
| Ö 5.3.16 |
|
|
Kurswechsel in der Wohnungspolitik
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018
Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler & GAL - VO/2018/06513
|
|
VO/2018/06567 |
|
| Ö 5.3.17 |
|
|
Kurswechsel in der Wohnungspolitik
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018
Änderungsantrag der Fraktion Die Unabhängigen - VO/2018/06527
|
|
VO/2018/06568 |
|
| Ö 5.3.18 |
|
|
Kunst am Bau
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30. August 2018
Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD & BÜ90 / Die Grünen - VO/2018/06347 |
|
VO/2018/06572 |
|
| Ö 5.3.19 |
|
|
Sitzungstermine des Bauausschusses 2019 |
|
VO/2018/06482 |
|
| N 6 |
|
|
Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
|
|
|
| N 6.1 |
|
|
Niederschriften, nicht öffentlich vom 17.09.2018 |
|
|
|
| N 6.2 |
|
|
Mitteilungen |
|
|
|
| N 6.3 |
|
|
Berichte |
|
|
|
| N 6.4 |
|
|
Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
|
|
|
| N 7 |
|
|
Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000 EUR netto (VOB / VOL) |
|
|
|
| N 7.1 |
|
|
Vergabemitteilung über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- Euro netto |
|
|
|
| N 8 |
|
|
Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000 EUR netto |
|
|
|
| N 8.1 |
|
|
Vergabemitteilung über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- EURO netto |
|
|
|
| N 9 |
|
|
Sonstige Beschlussvorlagen |
|
|
|
| N 9.1 |
|
|
Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule, Albert-Schweitzer-Straße 59, 23566 Lübeck" aufgrund einer Überschreitung der Projektkosten von >20 % des veranschlagten Gesamtbudgets |
|
|
|
| N 10 |
|
|
Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
|
|
|
| N 10.1 |
|
|
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
|
|
|
| N 10.2 |
|
|
Neue Anfragen |
|
|
|
| N 10.3 |
|
|
Anregungen und Verschiedenes |
|
|
|
| Ö 11 |
|
|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|