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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Niederschriften vom 06.09.2018 |
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SI/2018/188 |
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| Ö 3 |
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Anliegen der Jugend |
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| Ö 4 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 4.1.1 |
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Vorstellung Beteiligungsbeauftragte |
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| Ö 4.1.2 |
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Bericht aus dem Petitionsausschuss zur Petition Schulkindbetreuung |
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| Ö 4.1.3 |
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Ergebnisse der AG Betreuungssituation verbessern gem. BÜ-Beschluss vom 22.03.2018 |
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| Ö 4.2 |
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Anfrage der Ausschussmitglieder Simone Stojan und Nico Berner (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - zum Thema: Arbeit der Jugendhilfe |
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VO/2018/06326 |
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| Ö 4.3 |
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Anfrage BM Hildebrand (CDU): Investive Fördermittel für den Ausbau der Kinderbetreuung |
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VO/2018/06489 |
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| Ö 4.4 |
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Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung kurzfristig geschaffener Betreuungsplätze sowie Qualitätsverbesserungen in Kindertageseinrichtungen (Kita-Sofortprogramm 2019) |
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| Ö 4.5 |
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Anfrage des Ausschussmitglieds Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) Verlagerung der Schließzeiten in Kindertagesstätten |
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VO/2018/06670 |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 6 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Haushalt 2019 |
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VO/2018/06466 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 819.552.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.881.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 19.11.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen. |
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05.11.2018 - Bauausschuss |
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Ö 3.5 - zurückgestellt |
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06.11.2018 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 ggf. einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.244.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 817.322.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.781.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 68.172.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Nach einer von Frau Bachmann beantragten Sitzungsunterbrechung (17.35 – 17.39 Uhr) beschließt der Ausschuss mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. Der Antrag von Herrn Voht ist damit abgelehnt.
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08.11.2018 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 ggf. einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 817.322.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.781.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.172.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Der Jugendhilfeausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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12.11.2018 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 ggf. einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 817.322.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.781.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.172.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Abstimmungsergebnis: Die Ausschussmitglieder nehmen den Beschlussvorschlag ohne Votum zur Kenntnis.
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12.11.2018 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.6 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 819.552.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.881.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 19.11.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden. (4 Enthaltungen)
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13.11.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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Der Hauptausschuss stellt die Beratung der Vorlage zurück.
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14.11.2018 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss beschließt bei 11 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme mehrheitlich gemäß Antrag.
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19.11.2018 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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20.11.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
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27.11.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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29.11.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.17 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 819.552.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.881.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 19.11.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird: Mehrheitliche Annahme Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 3 __________________________________________________________________________ Im Anschluss über die Abstimmung zu TOP 10.17 (Haushalt 2019) ruft der Vorsitzende nacheinander die Tagesordnungspunkte unter 6., 7., und 8. auf, um danach wieder in die Beratung der Verwaltungsvorlagen unter TOP 10 ab TOP 10.18 einzusteigen. Anmerkung: Siehe hierzu auch die Anlage 1 zur Niederschrift.
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| Ö 6.2 |
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Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2019 |
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VO/2018/06373 |
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| Ö 6.3 |
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Berufung von beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung |
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VO/2018/06613 |
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| Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7.1 |
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Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft zur VO/2018/06344 behandelt in der Sitzung vom 30.08.2018 mit TOP 5.10. an den Jugendhilfeausschuss zum interfraktionellen Antrag von Die Linke & Freie Wähler / GAL: AT zu Neu-Gründung eines "Bündnis für Familie der Hansestadt Lübeck" VO/2018/06214 |
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VO/2018/06583 |
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| Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8.1 |
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Dringlichkeitsantrag der SPD: Reduzierung der Schließzeiten in den Sommerferien |
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VO/2018/06386 |
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| Ö 8.2 |
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AM Puhle (SPD): Jugendarbeit in Schlutup |
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VO/2018/06589 |
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| Ö 8.2.1 |
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Antrag AM Hildebrand (CDU) zu VO/2018/06589 Jugendarbeit in Schlutup |
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VO/2018/06716 |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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