Tagesordnung - 70. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 70. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 28.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:06 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
Protokoll 14.11.17 - öffentl.Teil
Anfrage des AM Marcel Niewöhner zu VO201704949 BS vom
HA2017_11_28-TOP 3.6_ aktuelle Gebäudeliste Eigentum HL 5.651 GMHL
HA-70.Sitzung-2017_11_28_TOP 5.18

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.11.2017
SI/2017/042  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
CDU: BM Lötsch - Ostseestraße (Zurückgestellt am 14.11.17)
VO/2017/05092  
Ö 3.1.1  
Antwort auf Anfrage BM Lötsch vom 27.06.2017 betr. Ostseestraße VO/2017/05092 Bericht zu Zahlen und der Entwicklung der GU Ostseestraße. (Zurückgestellt am 14.11.17)
VO/2017/05251  
Ö 3.2  
Anfrage BM Zander: Verzögerungen bei der Umsetzung von Bürgerschaftsbeschlüssen (Umgeteilt und zurückgestellt am 14.11.17 - Es wird hierzu auf den Bericht zu TOP 4.8 verwiesen !)
VO/2017/05494  
Ö 3.3  
Stellenausschreibungstext der Planstelle der Leitung des Bereiches SeniorInnenEinrichtungen
VO/2017/05463  
Ö 3.4  
Enthält Anlagen
Antwort des FB 2 betr. Grundstücksverkauf St. Lorenz/ZOB; hier: Sachstand und Abrisskosten (Anfrage von AM Lötsch vom 14.11.17)    
Ö 3.5  
Antwort des FB 5 betr. Verlässliche Regeln bei Ferienwohnungen (BÜ-Auftrag vom 23.02.17/VO 4674); hier: Umsetzung und Sachstand (Anfrage von AM Hundertmark vom 14.11.17)    
Ö 3.6  
Enthält Anlagen
Antwort des FB 5 betr. Auflistung der im Eigentum de HL befindlichen Gebäude (Anfrage von AM Dedow vom 14.11.17)    
Ö 3.7  
Antwort des FB 5 betr. Parkhaus Wehdehof (Anfrage von AM Zander und AM Lindenau vom 14.11.17)    
Ö 3.8  
Stellenausschreibungstext Leitung des Bereiches 1.119- Arbeitsschutz
VO/2017/05516  
Ö 3.9  
NEU: Mdl. Anfrage AM Zander betr. Belegungszahlen Unterkunft Ostseestraße    
Ö 3.10  
NEU: Mitteilung Senator Schindler betr. mdl. Anfrage AM Ragnar Lüttke - HA 14.11.2017 - Höhe der von den Strandkorbvermietern eingenommenen Strandbenutzungsgebühr    
Ö 3.11  
NEU: Mitteilung Senatorin Glogau betr. Sachstand Kantstraße    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Bericht zur Neuschaffung einer Stelle eines "Geschäftsführers / Geschäftsführerin der Hanse" bei der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2017/05469  
Ö 4.2  
Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen des Konsolidierungskonzeptes 2012 - 2018
Enthält Anlagen
VO/2017/05384  
Ö 4.3  
Aktualisierung der Zeitplanung für die Aufstellung der Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck 2016, 2017 ff. (Bezüge: VO/2014/01945, VO/2015/03109, VO/2016/04274)
VO/2017/05473  
Ö 4.4  
CDU - Ergänzungsantrag zu VO/2016/04319 - Teilnahme an D115 Hotlines / Servicenummern der Hansestadt Lübeck
VO/2017/05391  
Ö 4.5  
2. Bericht zum Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK-Bericht 2016)
Enthält Anlagen
VO/2017/05451  
Ö 4.6  
Passat-Hafen - Modernisierung wasserseitige Infrastruktur
Enthält Anlagen
VO/2017/05331  
Ö 4.7  
Anleger in Schlutup für Fahrgastschiffe (5.691)
Enthält Anlagen
VO/2017/05462  
Ö 4.8  
Ablaufoptimierung von Großprojekten (5.660)
VO/2017/05497  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018 (Zurückgestellt am 14.11.17 - Es liegt eine aktualisierte Fassung mit Nachmeldelisten Stand 15.11.17 vor !)
Enthält Anlagen
VO/2017/05378  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 ,  1a sowie  1b
wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                             Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

 

 


 

 

   
    06.11.2017 - Bauausschuss
    Ö 3.4 - zurückgestellt
   

Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a

              wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.


   
    07.11.2017 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a

              wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

 

 


 

 

 

Auf Antrag von Frau Menorca nimmt der Ausschuss den Beschlussvorschlag einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 TOP 7.2 (56 KB)    
   
    09.11.2017 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a

              wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HH 2018 Präsentation (593 KB)    
   
    13.11.2017 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich FB4-2018-KDA (587 KB)    
   
    13.11.2017 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschlussvorschlag:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 ,  1a sowie  1b
wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Vorlage ohne

Votum zur Kenntnis zu nehmen.

(15 Ja-Stimmen)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage III Antwort auf Anfrage Simon Soziale Sicherung (183 KB)    
   
    14.11.2017 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a

              wird beschlossen.

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich

aus der Anlage 5  ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der

sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt:

3384,81 Planstellen.

 

 


 

 

 

Der Hauptausschuss stellt die weitere

Beratung bis zur nächsten Sitzung

am 28.11.2017 einstimmig zurück.

 

   
    16.11.2017 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 5_Präsentation zum Haushalt (419 KB)    
   
    20.11.2017 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

   
    21.11.2017 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und
0 - Stimmenthaltung ohne Votum zur Kenntnis.

 

   
    28.11.2017 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 ,  1a sowie  1b
wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

 

 


 

 

 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

 

   
    30.11.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.12 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 ,  1a sowie  1b
wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

 

 


 

 

 

Abstimmungsergebnis in ausgetauschter,

geänderter und ergänzter Fassung,

mit der Maßgabe, dass die Änderungen

und Ergänzungen laut der gefassten

Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten

einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige

Ordnung hergestellt wird:

 

Mehrheitliche Annahme:

Ja-Stimmen: 41

Nein-Stimmen: 5

 

 

__________________________________________________________________________

 

 

Im Anschluss an die Haushaltsberatung erfolgt die Abendbrotpause

von 18.27 bis 19.05 Uhr

 

 

BM Schaffenberg meldet sich krankheitsbedingt aus der Sitzung ab.

 

Ö 5.2  
Beitritt zur Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg
Enthält Anlagen
VO/2017/05487  
Ö 5.3  
Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für das Seeschlachtengemälde im Lübecker Rathaus
Enthält Anlagen
VO/2017/05395  
Ö 5.4  
Wahl einer Schiedsfrau im Bereich der Hansestadt Lübeck
VO/2017/05442  
Ö 5.5  
Wahl eines Schiedsmanns im Bereich der Hansestadt Lübeck
VO/2017/05443  
Ö 5.6  
Bestellung einer Rechnungsprüferin
VO/2017/05467  
Ö 5.7  
Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2016
Enthält Anlagen
VO/2017/05358  
Ö 5.8  
Wirtschaftsplan 2018 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE)
Enthält Anlagen
VO/2017/05383  
Ö 5.9  
2. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) vom 04.12.2003
Enthält Anlagen
VO/2017/05437  
Ö 5.10  
Satzungen für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der freiwilligen Feuerwehren
Enthält Anlagen
VO/2017/05379  
Ö 5.11  
3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember 2014 und Neufassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung 01.01.2017
Enthält Anlagen
VO/2017/05433  
Ö 5.12  
Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2016
Enthält Anlagen
VO/2017/05450  
Ö 5.13  
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2018.
Enthält Anlagen
VO/2017/05327  
Ö 5.14  
Spendenannahme einer Geldspende in Höhe von 500.000 EUR der Possehl-Stiftung für den Bau der Außenflächen des Sportparks Falkenwiese
Enthält Anlagen
VO/2017/05431  
Ö 5.15  
Annahme einer Sachspende (160 Grafiken) von Dr. Christian Dräger zugunsten des Museums Behnhaus Drägerhaus
VO/2017/05388  
Ö 5.16  
Annahme einer Sachspende (Gemälde) von Herrn Dr. Christian Dräger zugunsten des Museums Behnhaus Drägerhaus
VO/2017/05389  
Ö 5.17  
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 100.000,00 ? zugunsten des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege
Enthält Anlagen
VO/2017/05418  
Ö 5.18  
Enthält Anlagen
Wirtschaftsplan 2018 der Lübecker Schwimmbäder
VO/2017/05421  
Ö 5.19  
Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck - Schaffung eines "Wissenschaftsforum Lübeck" zum 01.01.2018
Enthält Anlagen
VO/2017/05488  
Ö 5.20  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Bau einer Fischerhalle im Fischereihafen Lübeck-Travemünde (5.691)
Enthält Anlagen
VO/2017/05340  
Ö 5.21  
Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung zur Maßnahme Bau einer Fischerhalle im Fischereihafen Lübeck-Travemünde (5.691)
VO/2017/05341  
Ö 5.22  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Umgestaltung der Hafenzone im Fischereihafen Lübeck-Travemünde (5.691)
Enthält Anlagen
VO/2017/05355  
Ö 5.23  
Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushalts-jahr 2017 zur Sicherstellung der Finanzierung der Beteiligung an dem Ersatzneubau der Straßenbrücke Büssau (5.660)
VO/2017/05394  
Ö 5.24  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Flächenausbau, 2. BA, am Skandinavienkai (5.691)
Enthält Anlagen
VO/2017/05449  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 29. Juni 2017 an den Hauptausschuss; hier: Personalstelle im Museum für Natur und Umwelt zügig wiederbesetzen
VO/2017/05498  
Ö 6.1.1  
Personalstelle im Museum für Natur und Umwelt zügig wiederbesetzen
VO/2017/05534  
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.11.2017      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 11.1     Antwort des FB 5 betr. Parkhaus Wehdehof (Anfrage von AM Zander und AM Lindenau vom 14.11.17)      
N 11.2     NEU: AM Marcel Niewöhner betr. Gestaltung von Änderungsvorlagen      
N 11.3     NEU: Antwort Senatorin Glogau betr. Nachfrage AM Zander zu TOP 5.24 - Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Flächenausbau, 2. BA, am Skandinavienkai - Höhe der Pacht      
N 11.4     NEU: Mitteilung Senatorin Glogau betr. mdl. Anfrage Vors. Jan Lindenau - HA 14.11.2017 - TOP 12.2 Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,-- Euro netto - hier: Angebotsbewertungen      
N 12     Berichte      
N 12.1     Aktuelle Situation LHG (Hierzu wird Herr Prof. Dr. Jürgens anwesend sein)      
N 12.1.1     Sachstand Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG): Tarifverträge und weiteres Vorgehen      
N 12.1.2     Austausch-Anlagen zu VO/2017/05535 "Sachstand Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG): Tarifverträge und weiteres Vorgehen"      
N 12.2     NEU: Nutzung von Hafenflächen (Berichtsauftrag vom 29.06.2017) (Der Bericht zur Kenntnisnahme war versehentlich unter TOP 13.2 einsortiert.)      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Übertragung des Netzeigentums von der Stadtwerke Lübeck GmbH auf die Netz Lübeck GmbH      
N 13.2     Nutzung von Hafenflächen (Berichtsauftrag vom 29.06.2017) (Es handelt sich hier um einen Bericht zur Kenntnisnahme, der neu unter TOP 12.2 behandelt wird.)      
N 13.3     Änderung des Bürgerschaftbeschlusses vom 30.03.2017 VO/2017/04624 Verkauf eines Grundstücks in Travemünde, Mecklenburger Landstraße      
N 13.4     Grundstückstausch in Lübeck-Travemünde und Verpflichtung zur Umgestaltung der Hafenzone im Fischereihafen Lübeck-Travemünde      
N 13.5     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Stargasse      
N 13.6     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Gärtnergasse      
N 13.7     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Gärtnergasse      
N 13.8     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Weinbergstraße      
N 13.9     Ausschreibung eines Auftrags von mehr als 175.000 Euro für Beförderungsleistungen im Rahmen des Schulunterrichts      
N 13.10     Ausschreibung eines Auftrags von mehr als 175.000 Euro für Beförderungsleistungen im Rahmen des Behindertenfahrdienstes      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Protokoll 14.11.17 - öffentl.Teil (183 KB)    
Anlage 4 3 öffentlich Anfrage des AM Marcel Niewöhner zu VO201704949 BS vom (66 KB)    
Anlage 5 4 öffentlich HA2017_11_28-TOP 3.6_ aktuelle Gebäudeliste Eigentum HL 5.651 GMHL (395 KB)    
Anlage 6 5 öffentlich HA-70.Sitzung-2017_11_28_TOP 5.18 (202 KB)