TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.11.2017 |
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SI/2017/042 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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CDU: BM Lötsch - Ostseestraße (Zurückgestellt am 14.11.17) |
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VO/2017/05092 |
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Ö 3.1.1 |
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Antwort auf Anfrage BM Lötsch vom 27.06.2017 betr. Ostseestraße VO/2017/05092
Bericht zu Zahlen und der Entwicklung der GU Ostseestraße. (Zurückgestellt am 14.11.17) |
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VO/2017/05251 |
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Ö 3.2 |
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Anfrage BM Zander: Verzögerungen bei der Umsetzung von Bürgerschaftsbeschlüssen (Umgeteilt und zurückgestellt am 14.11.17 - Es wird hierzu auf den Bericht zu TOP 4.8 verwiesen !) |
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VO/2017/05494 |
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Ö 3.3 |
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Stellenausschreibungstext der Planstelle der Leitung des Bereiches SeniorInnenEinrichtungen |
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VO/2017/05463 |
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Ö 3.4 |
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Antwort des FB 2 betr. Grundstücksverkauf St. Lorenz/ZOB; hier: Sachstand und Abrisskosten
(Anfrage von AM Lötsch vom 14.11.17) |
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Ö 3.5 |
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Antwort des FB 5 betr. Verlässliche Regeln bei Ferienwohnungen (BÜ-Auftrag vom 23.02.17/VO 4674); hier: Umsetzung und Sachstand
(Anfrage von AM Hundertmark vom 14.11.17) |
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Ö 3.6 |
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Antwort des FB 5 betr. Auflistung der im Eigentum de HL befindlichen Gebäude (Anfrage von AM Dedow vom 14.11.17) |
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Ö 3.7 |
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Antwort des FB 5 betr. Parkhaus Wehdehof
(Anfrage von AM Zander und AM Lindenau vom 14.11.17) |
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Ö 3.8 |
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Stellenausschreibungstext Leitung des Bereiches 1.119- Arbeitsschutz |
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VO/2017/05516 |
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Ö 3.9 |
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NEU: Mdl. Anfrage AM Zander betr. Belegungszahlen Unterkunft Ostseestraße |
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Ö 3.10 |
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NEU: Mitteilung Senator Schindler betr. mdl. Anfrage AM Ragnar Lüttke - HA 14.11.2017 - Höhe der von den Strandkorbvermietern eingenommenen Strandbenutzungsgebühr |
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Ö 3.11 |
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NEU: Mitteilung Senatorin Glogau betr. Sachstand Kantstraße |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Bericht zur Neuschaffung einer Stelle eines "Geschäftsführers / Geschäftsführerin der Hanse" bei der Hansestadt Lübeck |
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VO/2017/05469 |
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Ö 4.2 |
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Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen des Konsolidierungskonzeptes 2012 - 2018 |
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VO/2017/05384 |
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Ö 4.3 |
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Aktualisierung der Zeitplanung für die Aufstellung der Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck 2016, 2017 ff.
(Bezüge: VO/2014/01945, VO/2015/03109, VO/2016/04274)
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VO/2017/05473 |
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Ö 4.4 |
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CDU - Ergänzungsantrag zu VO/2016/04319 - Teilnahme an D115
Hotlines / Servicenummern der Hansestadt Lübeck |
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VO/2017/05391 |
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Ö 4.5 |
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2. Bericht zum Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK-Bericht 2016) |
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VO/2017/05451 |
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Ö 4.6 |
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Passat-Hafen - Modernisierung wasserseitige Infrastruktur |
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VO/2017/05331 |
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Ö 4.7 |
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Anleger in Schlutup für Fahrgastschiffe (5.691) |
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VO/2017/05462 |
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Ö 4.8 |
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Ablaufoptimierung von Großprojekten (5.660) |
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VO/2017/05497 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018 (Zurückgestellt am 14.11.17 - Es liegt eine aktualisierte Fassung mit Nachmeldelisten Stand 15.11.17 vor !) |
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VO/2017/05378 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
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06.11.2017 - Bauausschuss |
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Ö 3.4 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
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07.11.2017 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Auf Antrag von Frau Menorca nimmt der Ausschuss den Beschlussvorschlag einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
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09.11.2017 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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13.11.2017 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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13.11.2017 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (15 Ja-Stimmen)
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14.11.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Hauptausschuss stellt die weitere Beratung bis zur nächsten Sitzung am 28.11.2017 einstimmig zurück.
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16.11.2017 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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20.11.2017 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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21.11.2017 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung ohne Votum zur Kenntnis.
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28.11.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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30.11.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.12 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird: Mehrheitliche Annahme: Ja-Stimmen: 41 Nein-Stimmen: 5 __________________________________________________________________________ Im Anschluss an die Haushaltsberatung erfolgt die Abendbrotpause von 18.27 bis 19.05 Uhr BM Schaffenberg meldet sich krankheitsbedingt aus der Sitzung ab.
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Ö 5.2 |
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Beitritt zur Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg |
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VO/2017/05487 |
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Ö 5.3 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für das Seeschlachtengemälde im Lübecker Rathaus |
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VO/2017/05395 |
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Ö 5.4 |
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Wahl einer Schiedsfrau im Bereich der Hansestadt Lübeck |
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VO/2017/05442 |
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Ö 5.5 |
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Wahl eines Schiedsmanns im Bereich der Hansestadt Lübeck |
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VO/2017/05443 |
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Ö 5.6 |
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Bestellung einer Rechnungsprüferin |
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VO/2017/05467 |
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Ö 5.7 |
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Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2016 |
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VO/2017/05358 |
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Ö 5.8 |
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Wirtschaftsplan 2018 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE) |
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VO/2017/05383 |
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Ö 5.9 |
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2. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) vom 04.12.2003 |
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VO/2017/05437 |
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Ö 5.10 |
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Satzungen für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der freiwilligen Feuerwehren |
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VO/2017/05379 |
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Ö 5.11 |
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3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom
1. Dezember 2014 und Neufassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung 01.01.2017 |
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VO/2017/05433 |
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Ö 5.12 |
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Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2016 |
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VO/2017/05450 |
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Ö 5.13 |
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Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2018. |
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VO/2017/05327 |
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Ö 5.14 |
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Spendenannahme einer Geldspende in Höhe von 500.000 EUR der Possehl-Stiftung für den Bau der Außenflächen des Sportparks Falkenwiese |
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VO/2017/05431 |
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Ö 5.15 |
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Annahme einer Sachspende (160 Grafiken) von Dr. Christian Dräger zugunsten des Museums Behnhaus Drägerhaus |
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VO/2017/05388 |
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Ö 5.16 |
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Annahme einer Sachspende (Gemälde) von Herrn Dr. Christian Dräger zugunsten des Museums Behnhaus Drägerhaus |
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VO/2017/05389 |
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Ö 5.17 |
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Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 100.000,00 ? zugunsten des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege |
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VO/2017/05418 |
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Ö 5.18 |
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Wirtschaftsplan 2018 der Lübecker Schwimmbäder |
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VO/2017/05421 |
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Ö 5.19 |
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Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck - Schaffung eines "Wissenschaftsforum Lübeck" zum 01.01.2018 |
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VO/2017/05488 |
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Ö 5.20 |
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|
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Bau einer Fischerhalle im Fischereihafen Lübeck-Travemünde (5.691)
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VO/2017/05340 |
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Ö 5.21 |
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Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung zur Maßnahme Bau einer Fischerhalle im Fischereihafen Lübeck-Travemünde (5.691)
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VO/2017/05341 |
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Ö 5.22 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Umgestaltung der Hafenzone im Fischereihafen Lübeck-Travemünde (5.691)
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VO/2017/05355 |
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Ö 5.23 |
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|
Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushalts-jahr 2017 zur Sicherstellung der Finanzierung der Beteiligung an dem Ersatzneubau der Straßenbrücke Büssau (5.660) |
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VO/2017/05394 |
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Ö 5.24 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Flächenausbau, 2. BA, am Skandinavienkai (5.691) |
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VO/2017/05449 |
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Ö 6 |
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|
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 6.1 |
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Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 29. Juni 2017 an den Hauptausschuss; hier: Personalstelle im Museum für Natur und Umwelt zügig wiederbesetzen |
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VO/2017/05498 |
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Ö 6.1.1 |
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Personalstelle im Museum für Natur und Umwelt zügig wiederbesetzen |
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VO/2017/05534 |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.11.2017 |
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N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 11.1 |
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Antwort des FB 5 betr. Parkhaus Wehdehof
(Anfrage von AM Zander und AM Lindenau vom 14.11.17) |
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N 11.2 |
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NEU: AM Marcel Niewöhner betr. Gestaltung von Änderungsvorlagen |
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N 11.3 |
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NEU: Antwort Senatorin Glogau betr. Nachfrage AM Zander zu TOP 5.24 - Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Flächenausbau, 2. BA, am Skandinavienkai - Höhe der Pacht |
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N 11.4 |
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NEU: Mitteilung Senatorin Glogau betr. mdl. Anfrage Vors. Jan Lindenau - HA 14.11.2017 - TOP 12.2 Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,-- Euro netto - hier: Angebotsbewertungen |
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N 12 |
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Berichte |
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N 12.1 |
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Aktuelle Situation LHG (Hierzu wird Herr Prof. Dr. Jürgens anwesend sein) |
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N 12.1.1 |
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Sachstand Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG): Tarifverträge und weiteres Vorgehen |
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N 12.1.2 |
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Austausch-Anlagen zu VO/2017/05535 "Sachstand Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG): Tarifverträge und weiteres Vorgehen" |
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N 12.2 |
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NEU: Nutzung von Hafenflächen (Berichtsauftrag vom 29.06.2017) (Der Bericht zur Kenntnisnahme war versehentlich unter TOP 13.2 einsortiert.) |
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N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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N 13.1 |
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Übertragung des Netzeigentums von der Stadtwerke Lübeck GmbH auf die Netz Lübeck GmbH |
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N 13.2 |
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Nutzung von Hafenflächen (Berichtsauftrag vom 29.06.2017) (Es handelt sich hier um einen Bericht zur Kenntnisnahme, der neu unter TOP 12.2 behandelt wird.) |
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N 13.3 |
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Änderung des Bürgerschaftbeschlusses vom 30.03.2017 VO/2017/04624
Verkauf eines Grundstücks in Travemünde, Mecklenburger Landstraße |
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N 13.4 |
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Grundstückstausch in Lübeck-Travemünde und Verpflichtung zur Umgestaltung der Hafenzone im Fischereihafen Lübeck-Travemünde |
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N 13.5 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Stargasse |
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N 13.6 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Gärtnergasse |
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N 13.7 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Gärtnergasse |
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N 13.8 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Weinbergstraße |
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N 13.9 |
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Ausschreibung eines Auftrags von mehr als 175.000 Euro für Beförderungsleistungen im Rahmen des Schulunterrichts |
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N 13.10 |
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Ausschreibung eines Auftrags von mehr als 175.000 Euro für Beförderungsleistungen im Rahmen des Behindertenfahrdienstes |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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