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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Niederschriften |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.10.2017 |
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SI/2017/041 |
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Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sondersitzung vom 26.10.2017 |
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SI/2017/191 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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CDU: BM Lötsch - Ostseestraße (Zurückgestellt am 10.10.17) |
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VO/2017/05092 |
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Ö 3.1.1 |
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Antwort auf Anfrage BM Lötsch vom 27.06.2017 betr. Ostseestraße VO/2017/05092
Bericht zu Zahlen und der Entwicklung der GU Ostseestraße. (Zurückgestellt am 10.10.17) |
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VO/2017/05251 |
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Ö 3.2 |
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AM Lindenau: Maßnahmen zur Bekämpfung von Farbschmierereien in der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 12.09.17) |
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VO/2017/05260 |
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Ö 3.2.1 |
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Antwort auf die Anfrage von BM Lindenau betr. Maßnahmen zur Bekämpfung von Farbschmierereien in der Hansestadt Lübeck (5.660) (Die Antwort liegt nun vor und wird nachgereicht) |
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VO/2017/05464 |
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Ö 3.3 |
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AM Reinhardt & Hundertmark: zu Ausschreibungen der Bauverwaltung in 2016 (Zurückgestellt am 13.06.17) |
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VO/2017/05050 |
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Ö 3.3.1 |
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Antwort auf Anfrage AM Reinhardt & Hundertmark: zu Ausschreibungen der Bauverwaltung in 2016
VO/2017/05050 |
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VO/2017/05315 |
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Ö 3.4 |
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Antwort auf die Anfrage BM Oliver Dedow betr. Bauvoranfragen (5.610) |
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VO/2017/05339 |
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Ö 3.5 |
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Antwort auf die Anfrage von BM Lindenau zur Vorlage 5129 zum Ersatzneubau Beleuchtungsanlage Travemünder Allee/B75 (5.660) |
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VO/2017/05428 |
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Ö 3.6 |
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Sitzungstermine des Hauptausschusses 2018 |
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VO/2017/05380 |
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Ö 3.7 |
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NEU: Anfrage BM Zander: Verzögerungen bei der Umsetzung von Bürgerschaftsbeschlüssen |
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VO/2017/05494 |
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Ö 3.8 |
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NEU: AM Lindenau:Rattenbekämpfung auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofgeländes |
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VO/2017/05506 |
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Ö 3.9 |
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NEU: Mitteilung Herr Senator Schindler betr. Anfrage AM Howe - Anteil sozial geförderter Wohnungen bei Wohnungsbauvorhaben zwischen Wakenitz und Kanaltrave in der Falkenstraße - HA 10.10.2017 |
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Ö 3.10 |
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NEU: Mitteilung Herr Senator Schindler betr. Anfrage AM Lötsch - Anschubfinanzierung für Neubau Parkpalette Travemünde |
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Ö 3.11 |
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NEU: Mitteilung Frau Senatorin Glogau betr. Anfrage AM Howe - Bau von zusätzlichen Anlegern am Skandinavienkai |
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Ö 3.12 |
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NEU: Mdl. Anfrage AM Hundertmark betr. Sachstand Umsetzung Bürgerschaftsbeschluss zur Vorlage 2017/04674 - AT Antrag zu VO/2016/04616 TOP 5.7 SPD&CDU: Verlässliche Regeln bei Ferienwohnungen |
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Ö 3.13 |
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NEU: Mdl. Anfrage AM Lötsch betr. Grundstücksverkauf St. Lorenz/ZOB |
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Ö 3.14 |
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NEU: Mdl. Anfrage AM Dedow betr. Auflistung der im Eigentum der HL befindlichen Gebäude |
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Ö 3.15 |
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NEU: Mdl. Anfrage AM Zander und AM Lindenau betr. Parkhaus Wehdehof |
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Ö 3.16 |
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NEU: Anfrage AM Reinhardt betr. Einrichtung eines Archivs für die Bauverwaltung im ehem. C+A Gebäude |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Austauschvorlage zu VO 2017/05171 - Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2017/05314 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018 (Hinweis:
Die Vorlage liegt den Fraktionen in gedruckter Fassung vor !) |
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VO/2017/05378 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
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06.11.2017 - Bauausschuss |
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Ö 3.4 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
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07.11.2017 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Auf Antrag von Frau Menorca nimmt der Ausschuss den Beschlussvorschlag einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
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09.11.2017 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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13.11.2017 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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13.11.2017 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (15 Ja-Stimmen)
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14.11.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Hauptausschuss stellt die weitere Beratung bis zur nächsten Sitzung am 28.11.2017 einstimmig zurück.
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16.11.2017 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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20.11.2017 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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21.11.2017 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung ohne Votum zur Kenntnis.
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28.11.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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30.11.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.12 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird: Mehrheitliche Annahme: Ja-Stimmen: 41 Nein-Stimmen: 5 __________________________________________________________________________ Im Anschluss an die Haushaltsberatung erfolgt die Abendbrotpause von 18.27 bis 19.05 Uhr BM Schaffenberg meldet sich krankheitsbedingt aus der Sitzung ab.
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Ö 5.2 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 50.000,00 ? für das Weihnachtswunderland im Jahr 2017 |
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VO/2017/05325 |
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Ö 5.3 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über EUR 727,43 zur Finanzierung der Aktionswoche Alkohol |
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VO/2017/05202 |
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Ö 5.4 |
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Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2016 |
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VO/2017/05184 |
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Ö 5.5 |
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Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde |
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VO/2017/05185 |
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Ö 5.6 |
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Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2018 |
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VO/2017/05324 |
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Ö 5.7 |
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Vorlage zur überplanmäßigen Bewilligung von Haushaltsmitteln für den Verlustausgleich 2016 der SeniorInnenEinrichtungen im Haushaltsjahr 2017 |
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VO/2017/05390 |
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Ö 5.8 |
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Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG)
Maßnahmenplanung Kindergartenjahr 2018/19 ff.
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VO/2017/05187 |
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Ö 5.9 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2018 |
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VO/2017/05268 |
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Ö 5.10 |
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Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 220.000 Euro für das Stadtjubiläum "875 Jahre Lübeck" |
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VO/2017/05287 |
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Ö 5.11 |
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Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2018 |
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VO/2017/05332 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 6.1 |
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Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 28.09.2017 an den Hauptausschuss; hier: Straßenausbaubeiträge |
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VO/2017/05381 |
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Ö 6.2 |
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Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 28.09.2017 an den Hauptausschuss; hier: Verzicht auf KAG Beiträge |
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VO/2017/05382 |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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Niederschriften |
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N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.10.2017 |
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N 10.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sondersitzung vom 26.10.2017 |
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N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 12 |
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Berichte |
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N 12.1 |
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Mündl. Sachstandsbericht LHG (Hierzu wird der Geschäftsführer Herr Prof. Dr. Jürgens anwesend sein) |
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N 12.2 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- Euro netto |
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N 12.3 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- Euro netto |
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N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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N 13.1 |
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Wiederbesetzung der Planstelle der Leiterin / des Leiters des Bereiches Melde- und Gewerbeangelegenheiten |
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N 13.2 |
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Ausschreibung eines Auftrags von mehr als 175.000 Euro für
Beförderungsleistungen im Rahmen des Schulunterrichts |
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N 13.3 |
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Ausschreibung eines Auftrags von mehr als 175.000 Euro für
Beförderungsleistungen im Rahmen des Behindertenfahrdienstes |
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N 13.4 |
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Vorlage zur außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln und zur Projektfreigabe der Maßnahme Dorothea-Schlözer-Schule / Lüftung Lehrküchen
(Zurückgestellt am 11.07.17) |
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N 13.5 |
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Ausschreibung von Planungs- und Beratungsleistungen für die Aktualisierung der Haltestellendatenbank, die Erstellung des 4. Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) sowie die rechtlichen Beratungsleistungen mit dem Ziel der Direktvergabe der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) |
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N 13.6 |
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Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept und Durchführung eines Beteiligungsprozesses (5.610) |
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N 13.7 |
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Abschluss eines Mietvertrags für die Mengstr. 33-43 (5.651) |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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