TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich vom 15.05.2017 |
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SI/2017/007 |
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Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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Ö 2.1 |
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Bebauungsplan 22.57.00
- Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager) -
Satzungsbeschluss (5.610)
120. Änderung des Flächennutzungsplanes für den TB Herrenholz Nord -
Abschließender Beschluss (5.610) |
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VO/2017/04967 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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19.06.2017 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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20.06.2017 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 11 - Jastimmen, 4 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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27.06.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 5.10 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit Mehrheit (2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung), gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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29.06.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.9 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Stimmenthaltung: 1 Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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Ö 3 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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Vorbereitende Untersuchung und integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept im Städtebauförderungsprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" - Erweiterung des Geltungsbereiches (5.610) |
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VO/2017/04872 |
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Ö 3.2 |
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Jahresvertrag Baumpflegearbeiten 2017-2020 (5.660) |
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VO/2017/05002 |
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Ö 3.3 |
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Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2017 zur Sicherstellung der Finanzierung der Baumaßnahme Mühlendamm sowie Freigabe zur Ausschreibung der Baumaßnahme (5.660) |
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VO/2017/04998 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 4.2 |
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Sonstige Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.2.1 |
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Förderung der E-Mobilität |
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VO/2016/04454 |
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Ö 4.2.2 |
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Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV in der Hansestadt Lübeck (5.610) |
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VO/2017/04900 |
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Ö 4.2.3 |
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Lübeck 2030 - Stand Gespräche mit Kleingartenvereinen |
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VO/2017/04953 |
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Ö 4.2.4 |
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Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Seniorenheimen (5.660) |
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VO/2017/04999 |
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Ö 4.2.5 |
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Verkauf eines Gewerbegrundstücks Am Spargelhof (2.280) |
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Ö 4.3 |
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Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen |
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Ö 4.4 |
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Mitteilungen zum Beginn von Ausschreibungen |
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Ö 4.5 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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Ö 5.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 5.2.1 |
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Anfrage Herr Pluschkell (SPD):
Landgrabenbrücke |
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Ö 5.2.2 |
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Anfrage Herr Dr. Eymer(CDU):
Beschilderung Dorotheenstraße |
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Ö 5.2.3 |
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Anfrage Herr Pluschkell (SPD):
Parkplatzzufahrten Korvettenstraße |
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Ö 5.2.4 |
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Anfrage Herr Pluschkell (SPD):
Sonderbauten Priwallhafen |
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Ö 5.2.5 |
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FDP - Anfrage des AM Thomas-Markus Leber zum neuen Gebietstyp "Urbanes Gebiet" |
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VO/2017/04968 |
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Ö 5.2.6 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke zum B-Plan Rothebek |
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VO/2017/05003 |
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Ö 5.2.7 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke zur verkehrlichen Anbindung zwischen Genin und dem Hochschulviertel |
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VO/2017/05004 |
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Ö 5.2.8 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke zu den Wasseranschlüssen auf Lübecker Spielplätzen |
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VO/2017/05005 |
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Ö 5.2.9 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke zur Baustelle Ecke Balauerfohr/Wahmstraße |
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VO/2017/05006 |
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Ö 5.2.10 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke zur Kontrolle der Mittelverwendung bei der Sanierung der Synagoge |
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VO/2017/05016 |
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Ö 5.2.11 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke zum konzeptionellen Ansatz bei der Planung von Kinderspielplätzen |
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VO/2017/05046 |
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Ö 5.2.12 |
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Anfrage AM Gregor Voht: Feinstaubbelastung bekämpfen |
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VO/2017/05051 |
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Ö 5.2.13 |
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Anfrage AM Gregor Voht: Fahrbahnmarkierung mit LED-Lampen |
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VO/2017/05053 |
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Ö 5.2.14 |
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Anfrage von AM Gregor Voht: Möglichkeiten durch neues Carsharing-Gesetz |
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VO/2017/05057 |
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Ö 5.2.15 |
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Anfrage Herr Pluschkell (SPD):
Erleichterung für Radfahrer in St. Lorenz Nord |
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Ö 5.2.16 |
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Anfrage BM Ulrich Pluschkell betr.Bahnübergänge im Verlauf der Hafenbahn zwischen Travemünder Allee und Schlutuper Str. |
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VO/2017/05082 |
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Ö 5.2.17 |
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Weitere Anfragen |
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Ö 5.3 |
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Anträge |
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Ö 5.3.1 |
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Parkplätze für Elektro-Kfz
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 23. Februar 2017 - Antrag der GAL-Fraktion
VO/2017/04650 |
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VO/2017/04720 |
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Ö 5.3.2 |
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Förderung der E-Mobilität
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 23. Februar 2017 - Antrag der SPD-Fraktion
VO/2017/04668 |
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VO/2017/04722 |
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Ö 5.3.3 |
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Förderung der E-Mobilität
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 23. Februar 2017 - Antrag der Fraktion Freie Wähler und Die Linke
VO/2017/04685 |
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VO/2017/04723 |
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Ö 5.3.4 |
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PV Anlage auf der Altdeponie Herrenwyk
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 - Antrag der SPD-Fraktion
VO/2017/04818 |
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VO/2017/04840 |
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Ö 5.3.5 |
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B-Plan PV Anlage Metallhütengelände Kücknitz-Herrenwyk
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 - Interfraktioneller Antrag der Fraktionen GAL und Freie Wähler & Die Linke
VO/2017/04758 |
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VO/2017/04841 |
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Ö 5.3.6 |
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Verkehrsgerechte Ampelsteuerung
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 - Antrag der BfL-Fraktion
VO/2017/04765 |
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VO/2017/04842 |
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Ö 5.3.7 |
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Behindertengerechte Gestaltung des Gehwegs Karlsruher Straße
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 - Antrag der BfL-Fraktion
VO/2017/04766 |
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VO/2017/04843 |
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Ö 5.3.8 |
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Solarpark Metallhütengelände
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 - Interfraktioneller Antrag der Fraktionen CDU und Freie Wähler & Die Linke
VO/2017/04812 |
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VO/2017/04844 |
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Ö 5.3.9 |
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BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Bauen in Lübeck klimafreundlich gestalten |
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VO/2017/04866 |
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Ö 5.3.10 |
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Wahl in den Bauausschuss |
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VO/2017/04957 |
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Ö 5.3.11 |
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Weltkulturerbe vervollständigen
Überweisung aus der Bürgerschaft - Sitzung vom 18.05.2017
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VO/2017/04863) |
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VO/2017/04988 |
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Ö 5.3.12 |
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Tempo 30
Überweisung aus der Bürgerschaft - Sitzung vom 18.05.2017
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VO/2017/04864) |
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VO/2017/04989 |
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Ö 5.3.13 |
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Beschilderung von Fuß- und Radwegen
Überweisung aus der Bürgerschaft - Sitzung vom 18.05.2017
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VO/2017/04865) |
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VO/2017/04990 |
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Ö 5.3.14 |
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Fahrradfreundliches Lübeck
Überweisung aus der Bürgerschaft - Sitzung vom 18.05.2017
Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und GAL (VO/2017/04931) |
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VO/2017/04991 |
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Ö 5.3.15 |
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Fahrradfreundliches Lübeck
Überweisung aus der Bürgerschaft - Sitzung vom 18.05.2017
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VO/2017/04937) |
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VO/2017/04992 |
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Ö 5.3.16 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Ergänzungsantrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke für den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Schlutuper Str. / Lauerhofer Feld (VO/2016/03959) |
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VO/2017/05045 |
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N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich vom 15.05.2017 |
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N 6.2 |
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Mitteilungen |
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N 6.2.1 |
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|
Mitteilungen über Bauvorhaben (5.610) |
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N 6.2.2 |
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Verabschiedung Herr Schellenberger (5.651) |
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N 6.3 |
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|
Berichte |
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N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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N 7 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000 EUR netto (VOB / VOL) |
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N 7.1 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- Euro netto |
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N 7.2 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- EUR netto |
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N 8 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000 EUR netto |
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N 8.1 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,00 Euro netto |
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N 8.2 |
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Vergabemitteilung über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- Euro netto |
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N 9 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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N 9.1 |
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Verkauf eines bebauten Grundstückes in der Schwartauer Allee |
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N 9.2 |
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Verkauf eines Gewerbegrundstückes Am Spargelhof |
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N 9.3 |
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Tausch von Grundstücken Strandweg / Ratzeburger Allee |
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N 9.4 |
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Vorlage zur außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln und zur Projektfreigabe der Maßnahme Dorothea-Schlözer-Schule / Lüftung Lehrküchen
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N 9.5 |
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Mietvertrag Mühlenstraße 34 - 48 |
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N 9.6 |
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Mietvertrag Posener Str. 30 |
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N 9.7 |
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|
Projektfreigabe zur Sanierung des Overbeck Pavillon, Königstr. 11, 23552 Lübeck, über 610.000,- EUR sowie Spendenannahme der Overbeck Gesellschaft über weitere 565.000,- EUR |
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N 10 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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N 10.1 |
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|
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 10.2 |
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|
Neue Anfragen |
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N 10.3 |
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Anregungen und Verschiedenes |
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Ö 11 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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