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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich vom 10.10.2016 |
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SI/2016/770 |
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Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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Ö 2.1 |
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Bebauungsplan 33.06.00 - Mecklenburger Landstraße 49 - 67 (Lübeck - Travemünde - Priwall)
Satzungsbeschluss (5.610) |
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VO/2016/04175 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen. |
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07.11.2016 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.
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22.11.2016 - Hauptausschuss |
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Ö 5.22 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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24.11.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.17 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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Ö 2.2 |
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Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
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VO/2016/04224 |
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Ö 3 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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3. Regionaler Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck von 2014
(1. Bericht zur Umsetzung) |
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VO/2016/04219 |
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Ö 3.2 |
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Jahresbericht 2015 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2016/04221 |
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Ö 3.3 |
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Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Einziehung des öffentlichen Parkplatzes Auf dem Baggersand mit einem Randstreifen der Travemünder Landstraße und zweier öffentlicher Wege (5.660).
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VO/2016/04268 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 4.2 |
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Sonstige Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.2.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.651):
Sachstand laufende Baumaßnahmen beim GMHL |
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Ö 4.2.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Prioritäten bei B-Plänen |
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Ö 4.2.3 |
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Mündliche Mitteilung (5.660):
Sachstand Hubbrücke |
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Ö 4.3 |
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Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen |
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Ö 4.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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Ö 5.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 5.3 |
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Anträge |
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Ö 5.3.1 |
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Kunst im öffentlichen Raum
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen - Sitzung der Bürgerschaft vom 29. September 2016 (VO/2016/04145) |
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VO/2016/04269 |
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Ö 5.3.2 |
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Einwohnerversammlung: Änderung der Bebauung im Bereich der Alten Wasserkunst zur Erhaltung eines Baumes von besonderer Bedeutung
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag aus der Einwohnerversammlung vom 05.07.2016 - Sitzung der Bürgerschaft vom 29. September 2016
(VO/2016/04002) |
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VO/2016/04325 |
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Ö 5.3.3 |
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Einwohnerversammlung: Fußgängerampel / Zebrastreifen auf der Seite Willy-Brandt-Allee (Drehbrücke) wird installiert
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag aus der Einwohnerversammlung vom 05.07.2016 - Sitzung der Bürgerschaft vom 29. September 2016
(VO/2016/04011) |
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VO/2016/04327 |
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Ö 5.3.4 |
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Einwohnerversammlung: Verbindung zwischen den Straßen An der Obertrave und Mühlendamm - über den Hof des Baudezernats
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag aus der Einwohnerversammlung vom 05.07.2016 - Sitzung der Bürgerschaft vom 29. September2016
(VO/2016/04006) |
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VO/2016/04326 |
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N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich vom 10.10.2016 |
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N 6.2 |
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Mitteilungen |
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N 6.2.1 |
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Mitteilung über Bauvorhaben (5.610) |
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N 6.2.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Generelle Anwendung des Stellplatznachweises bei Bauvorhaben |
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N 6.2.3 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Arbeitslast in der Bauverwaltung |
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N 6.3 |
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Berichte |
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N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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N 7 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000 EUR netto (VOB / VOL) |
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N 7.1 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,-- EUR netto |
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N 8 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000 EUR netto |
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N 8.1 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- EUR netto |
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N 9 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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N 9.1 |
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Ankauf eines bebauten Grundstückes in der Fackenburger Allee |
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N 9.2 |
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Mietvertrag für den Standort Dr.-Julius-Leber-Straße 75 zur Unterbringung von Flüchtlingen |
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N 10 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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N 10.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 10.2 |
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Neue Anfragen |
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N 10.3 |
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Anregungen und Verschiedenes |
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Ö 11 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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