TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich vom 16.03.2015 |
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SI/2015/641 |
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Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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Ö 2.1 |
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Bebauungsplan 02.11.00 - Ratzeburger Allee / Gärtnergasse -
Satzungsbeschluss |
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VO/2015/02531 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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20.04.2015 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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21.04.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - StimmenthaltungenDer Ausschuss empfiehlt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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19.05.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.5 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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21.05.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme (Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.)
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Ö 3 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
hier: Teilstück der Straße Geniner Ufer unterhalb des Neubaus der Possehlbrücke (5.660) |
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VO/2015/02525 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 4.2 |
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Sonstige Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.2.1 |
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Wahl in den Bauausschuss |
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VO/2015/02619 |
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Ö 4.2.2 |
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Mitteilung / Bericht (5.660):
Internetanwendung "FRIEDOMAT" - Grabstättenauswahl |
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Ö 4.2.3 |
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Mündlicher Bericht (5.651):
Schultoilettensanierung und Übersicht Mittelverwendung Bauunterhaltung |
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Ö 4.2.4 |
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Bericht:
"Parallelbeauftragung Parkhaus Fährstraße" Vorstellung der Ergebnisse der vier Architekturbüros |
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Ö 4.2.5 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Reaktivierung des AK Verkehrsberuhigung Schlutup |
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Ö 4.2.6 |
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Mündliche Mitteilung (5.660):
Erneuerung der Beleuchtung Dr.-Zippel-Park |
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Ö 4.2.7 |
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Mündliche Mitteilung (5.660):
Bäume in der Vorderreihe |
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Ö 4.3 |
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Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen |
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Ö 4.3.1 |
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Öffentlichkeitsbeteiligung:
Entwurf der Werbeanlagensatzung am 21.04.2015 |
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Ö 4.3.2 |
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Öffentlichkeitsbeteiligung - Solmitzstraße |
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Ö 4.3.3 |
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Öffentlichkeitsbeteiligung: Citti Park |
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Ö 4.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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Ö 5.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 5.3 |
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Anträge |
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N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich vom 16.03.2015 |
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N 6.2 |
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Mitteilungen |
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N 6.2.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Aktueller Sachstand Baugebiet "Bei der Wasserkunst" |
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N 6.2.2 |
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Mitteilung über Bauvorhaben (5.610 / 5.631) |
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N 6.2.3 |
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Mitteilung (5.660):
Drehbrücke |
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N 6.3 |
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Berichte |
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N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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N 7 |
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Vergaben von 10.000 ? bis 175.000 ? |
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N 7.1 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto |
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N 8 |
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Ausschreibungen und Vergaben über 175.000 ? |
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N 8.1 |
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Beginn der Ausschreibung für diverse Straßensanierungsmaßnahmen in der Hansestadt Lübeck (5.660) |
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N 8.2 |
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Vergabe der weiterführenden Objekt- und Tragwerksplanung (LP 4 ff) für die Grundinstandsetzung der Wakenitzbrücke (5.660) |
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N 8.3 |
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Beginn der Ausschreibung Erneuerung Gleis 82 im Bahnhof Lübeck Hafen (5.691) |
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N 8.4 |
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Beginn der Ausschreibung Erneuerung Gleis 21 im Bahnhof Lübeck-Skandinavienkai (5.691) |
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N 8.5 |
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Beginn der Ausschreibung Gleiserneuerung von einem Teilabschnitt der Hafenumgehungsbahn (5.691) |
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N 8.6 |
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Vergabe von Bauleistungen über 175.000,- EUR
Ankauf von 6 Heizzentralen der Stadtwerke Kiel in Lübecker Gebäuden
Gewerk: Heizungstechnik |
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N 8.7 |
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Vergabe der Bauleistungen zum Ersatzneubau der Possehlbrücke (5.660) |
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N 9 |
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Aufträge von 5.000 ? bis 25.000 ? |
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N 10 |
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Aufträge über 25.000 ? |
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N 11 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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N 11.1 |
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Mietvertragsverlängerung Restaurant Rathaushof |
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N 12 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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N 12.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 12.2 |
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Neue Anfragen |
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N 12.3 |
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Anregungen und Verschiedenes |
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Ö 13 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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