Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 02.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Allgemeiner Teil    
Ö 1.1  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.2  
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 1.3  
Niederschriften, öffentlich vom 19.01.2015
SI/2015/637  
Ö 2     Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren    
Ö 2.1  
Bebauungsplan 29.08.00 - Solmitzstraße/Straßenfeld - - Aufstellungsbeschluss - (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2014/02100  
Ö 3     Sonstige Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Friedhofsentwicklungsplanung "Friedhof 2100/2" (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2014/02225  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

                                         1.  Auf dem Vorwerker Friedhof werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. § 21 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

 

5/3, 8/1, 13/3, 26, 27/1-4, 28/2/G-J, 28/3, 29/1-4, 30, 31/1, 31/3, 32, 33/1-3, 34, 36, 37/1-2, 37/4, 38, 39/1, 39/2/A-F, 39/5, 40

 

2.               Auf dem Friedhof Waldhusen werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

 

11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, schon jetzt ein Nachnutzungskonzept für die zu schließenden Friedhofsteile zu erstellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    02.02.2015 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

  1. Auf dem Vorwerker Friedhof werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. §21 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. §3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

    5/3, 8/1, 13/3, 26, 27/1-4, 28/2/G-J, 28/3, 29/1-4, 30, 31/1, 31/3, 32, 33/1-3, 34, 36, 37/1-2, 37/4, 38, 39/1, 39/2/A-F, 39/5, 40
     
  2. Auf dem Friedhof Waldhusen werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. §21 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. §3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

    11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22
     
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, schon jetzt ein Nachnutzungskonzept für die zu schließenden Friedhofsteile zu erstellen.

 

   
    10.02.2015 - Hauptausschuss
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

                                         1.  Auf dem Vorwerker Friedhof werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. § 21 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

 

5/3, 8/1, 13/3, 26, 27/1-4, 28/2/G-J, 28/3, 29/1-4, 30, 31/1, 31/3, 32, 33/1-3, 34, 36, 37/1-2, 37/4, 38, 39/1, 39/2/A-F, 39/5, 40

 

2.               Auf dem Friedhof Waldhusen werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

 

11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, schon jetzt ein Nachnutzungskonzept für die zu schließenden Friedhofsteile zu erstellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

   
    26.02.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.6 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.  Auf dem Vorwerker Friedhof werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. § 21 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

 

5/3, 8/1, 13/3, 26, 27/1-4, 28/2/G-J, 28/3, 29/1-4, 30, 31/1, 31/3, 32, 33/1-3, 34, 36, 37/1-2, 37/4, 38, 39/1, 39/2/A-F, 39/5, 40

 

2. Auf dem Friedhof Waldhusen werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

 

11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, schon jetzt ein Nachnutzungskonzept für die zu schließenden Friedhofsteile zu erstellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung um VO 2015/02443:

Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung um VO 2015/02443:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:              48

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:              1

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.

 

Ö 3.2  
Neufassung der Friedhofssatzung und Änderung der Friedhofsgebührensatzung (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2014/02226  
Ö 4     Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.1     Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
Sonstige Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.3     Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen    
Ö 4.4     Eilentscheidungen des Bürgermeisters    
Ö 5     Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes    
Ö 5.1  
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Neue Anfragen    
Ö 5.3  
Anträge    
Ö 5.3.1  
Ebenerdige Überquerung des St. Jürgen Rings für Fußgänger_innen und Fahrradefahrer_innen
VO/2015/02287  
N 6     Niederschriften, Mitteilungen und Berichte      
N 6.1     Niederschriften, nicht öffentlich vom 19.01.2015      
N 6.2     Mitteilungen      
N 6.3     Berichte      
N 6.4     Eilentscheidungen des Bürgermeisters      
N 7     Vergaben von 10.000 ? bis 175.000 ?      
N 7.1     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto      
N 8     Ausschreibungen und Vergaben über 175.000 ?      
N 9     Aufträge von 5.000 ? bis 25.000 ?      
N 10     Aufträge über 25.000 ?      
N 11     Sonstige Beschlussvorlagen      
N 12     Anfragen, Anregungen und Verschiedenes      
N 12.1     Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 12.2     Neue Anfragen      
N 12.3     Anregungen und Verschiedenes      
Ö 13  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse