| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 3 |
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Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 16.09.2014 |
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SI/2014/379 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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| Ö 4.1.1 |
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Sitzungstermine Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung 2015 |
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VO/2014/01994 |
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| Ö 4.1.2 |
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Behandlung der Vorlagen "Wohnungsmarktkonzept", "Gewerbeflächenentwicklungskonzept" und "Lübeck 2030" in der Dezembersitzung
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| Ö 4.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 4.2.1 |
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Zwischenbericht 2/2014 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan 2014 |
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| Ö 4.2.2 |
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Entwicklung Zulassungsstelle Meesenring |
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| Ö 4.2.3 |
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Gespräch Remondis, LLUR, FB 3 |
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| Ö 4.2.4 |
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Jugend-Naturschutz-Hof - Ringstedtenhof |
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| Ö 4.2.5 |
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Nährstoffbelastung der Lübecker Gewässer |
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| Ö 4.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 4.3.1 |
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Anfrage Herr Dr. Lengen - Geschwindigkeitsbegrenzung Kronsforder Landstraße (Siehe USO 16.09.2014 TOP 10.1 - mündl. Beantwortung) |
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| Ö 4.4 |
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Überweisungen aus der Bürgerschaft (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 5 |
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Anträge (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 6 |
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Vorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Bebauungsplan 23.25.00 ? Breden / Segeberger Landstraße ?
Satzungsbeschluss
105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße
Abschließender Beschluss |
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VO/2014/01944 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. 5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 6. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann |
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03.11.2014 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße - in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. 5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 6. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann
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18.11.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - StimmenthaltungenDer Ausschuss empfiehlt bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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25.11.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 5.21 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. 5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 6. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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27.11.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.32 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. 5. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 6. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.
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| Ö 6.2 |
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Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015 |
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VO/2014/01995 |
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| Ö 7 |
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Berichte und Antworten |
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| Ö 7.1 |
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Stadtverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Kiefern im Wochenendhausgebiet Priwall" in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/01937 |
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| Ö 7.2 |
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Bericht zum Kommunalen Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/01993 |
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| Ö 8 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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| Ö 8.1 |
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Anfrage Frau Metzner - Feuerwache Kücknitz |
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| Ö 8.2 |
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Anfrage Herr Röttger - Katastrophenschutzübung Feuerwehr |
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| Ö 8.3 |
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Verschiedenes Herr Möller - Verfahrensablauf schriftliche Anfragen |
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| N 9 |
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Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 16.09.2014 |
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| N 10 |
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Mitteilungen (Es liegt nichts vor.) |
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| N 11 |
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Vorlagen (Es liegt nichts vor.) |
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| N 12 |
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Berichte und Antworten |
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| N 12.1 |
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Helme/Ausrüstung Freiwillige Feuerwehr (Siehe USO 17.06. TOP 14.2 und 16.09.2014 TOP 10.4 - mündl. Beantwortung) |
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| N 12.2 |
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Oberbodenlager Travemünder Landstraße (Siehe USO 16.09.2014 TOP 12.1 - mündl. Beantwortung) |
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| N 13 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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| Ö 14 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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