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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 1.1 |
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Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder |
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Ö 1.2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 1.3 |
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Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Niederschrift Nr. 6 vom 10.03.2014 - öffentlicher Teil (liegt bereits vor) |
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SI/2014/330 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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Ö 3.1.1 |
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Vortrag "Internet-Handel" - Dr. Lademann & Partner (mündlich) |
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Ö 3.2 |
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Einzelhandelsentwicklung in der Lübecker Innenstadt (Stellungnahmen zum Antrag des AM Hundertmark vom 13.01.2014) |
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Ö 3.2.1 |
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Stellungnahme Lübeck Management e.V. (mündlich) |
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Ö 3.2.2 |
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Stellungnahme Einzelhandelsverband Nord e. V. (mündlich) |
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Ö 3.2.3 |
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Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (mündlich) |
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Ö 4 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 4.1 |
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Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde |
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VO/2014/01449 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Werbeanlagensatzung gemäß Anlagen 2-4 die Öffentlichkeit und die betroffenen Interessensvertreter zu beteiligen. 2. Nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist den politischen Gremien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vorlage zum Beschluss der Satzung entgegenzubringen. 3. Auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Handbuchs zur Werbeanlagensatzung (Auszüge in Anlage 5) sind die Einführung und die Praxis der Anwendung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. 4. Die Verwaltung soll gewährleisten und Vorsorge treffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung ungenehmigte Anlagen im Geltungsbereich konsequent und systematisch aufgegriffen und gegebenenfalls zur Beseitigung angeordnet werden. |
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07.04.2014 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Werbeanlagensatzung gemäß Anlagen 2-4 die Öffentlichkeit und die betroffenen Interessensvertreter zu beteiligen. 2. Nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist den politischen Gremien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vorlage zum Beschluss der Satzung entgegenzubringen. 3. Auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Handbuchs zur Werbeanlagensatzung (Auszüge in Anlage 5) sind die Einführung und die Praxis der Anwendung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. 4. Die Verwaltung soll gewährleisten und Vorsorge treffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung ungenehmigte Anlagen im Geltungsbereich konsequent und systematisch aufgegriffen und gegebenenfalls zur Beseitigung angeordnet werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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12.05.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Werbeanlagensatzung gemäß Anlagen 2-4 die Öffentlichkeit und die betroffenen Interessensvertreter zu beteiligen. 2. Nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist den politischen Gremien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vorlage zum Beschluss der Satzung entgegenzubringen. 3. Auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Handbuchs zur Werbeanlagensatzung (Auszüge in Anlage 5) sind die Einführung und die Praxis der Anwendung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. 4. Die Verwaltung soll gewährleisten und Vorsorge treffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung ungenehmigte Anlagen im Geltungsbereich konsequent und systematisch aufgegriffen und gegebenenfalls zur Beseitigung angeordnet werden.
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt den Antrag des AM Hundertmark einstimmig an und beschließt, die Vorlage bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.
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16.06.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Werbeanlagensatzung gemäß Anlagen 2-4 die Öffentlichkeit und die betroffenen Interessensvertreter zu beteiligen. 2. Nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist den politischen Gremien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vorlage zum Beschluss der Satzung entgegenzubringen. 3. Auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Handbuchs zur Werbeanlagensatzung (Auszüge in Anlage 5) sind die Einführung und die Praxis der Anwendung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. 4. Die Verwaltung soll gewährleisten und Vorsorge treffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung ungenehmigte Anlagen im Geltungsbereich konsequent und systematisch aufgegriffen und gegebenenfalls zur Beseitigung angeordnet werden.
Die Vorlage wurde bei EintrittDie Vorlage wurde bei Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
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08.09.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Werbeanlagensatzung gemäß Anlagen 2-4 die Öffentlichkeit und die betroffenen Interessensvertreter zu beteiligen. 2. Nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist den politischen Gremien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vorlage zum Beschluss der Satzung entgegenzubringen. 3. Auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Handbuchs zur Werbeanlagensatzung (Auszüge in Anlage 5) sind die Einführung und die Praxis der Anwendung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. 4. Die Verwaltung soll gewährleisten und Vorsorge treffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung ungenehmigte Anlagen im Geltungsbereich konsequent und systematisch aufgegriffen und gegebenenfalls zur Beseitigung angeordnet werden.
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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Ö 4.2 |
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Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde |
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VO/2014/01537 |
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Ö 5 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 5.1 |
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AM Dr. Burkhart Eymer: Jährliches Hansefestival (liegt bereits vor) |
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VO/2014/01327 |
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Ö 6 |
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Verschiedenes |
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N 7 |
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Niederschrift Nr. 6 vom 10.03.2014 - nicht öffentlicher Teil (liegt bereits vor) |
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N 8 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 8.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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N 8.2 |
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Einzelhandelsentwicklung in der Lübecker Innenstadt (Stellungnahmen zum Antrag des AM Hundertmark vom 13.01.2014) |
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N 9 |
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Beschlussvorlagen |
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N 9.1 |
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Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstückes im Nachtigallensteg |
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N 9.2 |
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Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstückes im Fahlenkampsweg |
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N 10 |
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Verschiedenes |
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Ö 11 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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