Tagesordnung - 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 06.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:22 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Niederschrift vom 02.10.2014
SI/2014/308  
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
2. Zwischenbericht 2014    
Ö 4.1.2  
Mauer im Jugendzentrum Burgtor    
Ö 4.1.3  
Flüchtlinge    
Ö 4.2  
Antwort von Frau Oldenburg bezügl. FSJlerInnen und PraktikantInnen in städt. Kitas (Anfrage von Herrn Untermann am 02.10.2014)    
Ö 4.3  
Antwort von Herrn Jürgensen bezügl. Ermäßigungsbeiträge (Anfrage von Frau Mentz am 02.10.2014)    
Ö 4.4     Anfrage der beratenden Jugendhilfeausschussmitglieder Christian Weise (KEV) und Nicole Voss (SEV) an die Verwaltung bezüglich Inklusion in Kindertagesstätten
VO/2014/02051  
Ö 4.4.1  
Antwort von Frau Heidig auf die Anfrage von Herrn Weise (KEV) und Nicole Voss (SEV) bezüglich Inklusion in Kindertagesstätten    
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
mdl. Bericht Vorstellung der Adoptionsstelle    
Ö 5.2  
Bericht zum Kommunalen Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2014/01993  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Förderung der Lübecker Schulkindbetreuung ? Ganztag an Schule
VO/2014/01997  
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Soziale Stadt Moisling ? Weiterführende Programmteilnahme 2015 bis 2020 (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2014/01940  
Ö 6.2  
Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015
Enthält Anlagen
VO/2014/01995  
Ö 6.3  
Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2015
Enthält Anlagen
VO/2014/01878  
    VORLAGE
    Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

              einem Gesamtbetrag der Erträge auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.400 €

              einem Jahresüberschuss von                     0 €

              einem Jahresfehlbetrag von                     0 €

 

Im Finanzplan mit

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              2.800 €

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                     0 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                     0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

 

   
    06.11.2014 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.3 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

              einem Gesamtbetrag der Erträge auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.400 €

              einem Jahresüberschuss von                     0 €

              einem Jahresfehlbetrag von                     0 €

 

Im Finanzplan mit

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              2.800 €

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                     0 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                     0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig

der Bürgerschaft, gemäß Beschlussvorschlag

zu beschließen.

   
    11.11.2014 - Hauptausschuss
    Ö 5.7 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

              einem Gesamtbetrag der Erträge auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.400 €

              einem Jahresüberschuss von                     0 €

              einem Jahresfehlbetrag von                     0 €

Im Finanzplan mit

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              2.800 €

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                     0 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                     0 €

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

             

   
    27.11.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.16 - unverändert beschlossen
    Dieser TO-Punkt wurde gemeinsam mit TO-Punkt 10

 

Dieser TO-Punkt wurde gemeinsam mit TO-Punkt 10.17 beraten.

 

Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

              einem Gesamtbetrag der Erträge auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.400 €

              einem Jahresüberschuss von                     0 €

              einem Jahresfehlbetrag von                     0 €

 

Im Finanzplan mit

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              2.800 €

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                     0 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                     0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.

 

Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
Antrag von Herrn Joachim Giesenberg Kooperation zwischen dem Förderverein "Grenzmuseum" e.V. und der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Lübeck e.V.
VO/2014/02018  
Ö 9     Verschiedenes    
Ö 9.1  
Vorstellung Herr Meinecke    
Ö 9.2  
Kreiselternvertretung    
N 10     Niederschrift vom      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse