Tagesordnung - 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 09.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 16:41 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / ggf. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern    
Ö 2  
Niederschrift vom 07.11.2013
SI/2013/224  
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1  
Anfrage von Herrn Kürle betr. Schulprojekte / Schulsozialarbeit    
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
Antwort von Frau Maas auf die Anfrage von Herrn Kürle betr. Schulprojekte / Schulsozialarbeit    
Ö 4.3  
Personalien: Vorstellung Fr. Scharrenberg und Hr. Beesel    
Ö 4.4  
aktueller Stand Kindertagesstätten    
Ö 4.5  
Broschüre zur Kindertagespflege    
Ö 4.6  
Übergang Team Kita-Entgeltermäßigung    
Ö 4.7  
Projekt zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen    
Ö 4.8  
aktueller Sachstand der Aufträge aus der letzten Sitzung    
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
mdl. Bericht betr. Soziale Stadt Moisling    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2014
Enthält Anlagen
VO/2013/00986  
    VORLAGE
    Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.02.2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

              einem Gesamtbetrag der Erträge auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.400 €

              einem Jahresüberschuss von              0 €

              einem Jahresfehlbetrag von              0 €

 

Im Finanzplan mit

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              2.800 €

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

   
    09.01.2014 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - unverändert beschlossen
    Der Vorsitzende lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

Der Vorsitzende lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.02.2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

              einem Gesamtbetrag der Erträge auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.400 €

              einem Jahresüberschuss von              0 €

              einem Jahresfehlbetrag von              0 €

 

Im Finanzplan mit

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              2.800 €

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

Abstimmungsergebnis:

                            Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der

                            Bürgerschaft einstimmig, gemäß

                            Beschlussvorschlag zu beschließen.

             

   
    28.01.2014 - Hauptausschuss
    Ö 5.3 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.02.2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

              einem Gesamtbetrag der Erträge auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.400 €

              einem Jahresüberschuss von              0 €

              einem Jahresfehlbetrag von              0 €

 

Im Finanzplan mit

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              2.800 €

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

   
    30.01.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.2 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.02.2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

              einem Gesamtbetrag der Erträge auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.400 €

              einem Jahresüberschuss von              0 €

              einem Jahresfehlbetrag von              0 €

 

Im Finanzplan mit

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              2.800 €

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.

 

Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft an den Jugendhilfeausschuss betr. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
VO/2013/01189  
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
N 10     Niederschrift      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15     Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse