TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Begrüßung |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder |
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Feststellung der Tagesordnung |
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Feststellung der Niederschrift Nr. 01 öffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018) |
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Mitteilungen der Verwaltung |
|
|
|
Ö 8 |
|
|
Bericht aus der Kulturstiftung |
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2014 |
|
VO/2013/00952 |
|
Ö 10 |
|
|
Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 |
|
VO/2013/01021 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan derBeschlussvorschlag Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.888.000,00€
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.888.000,00€
- einem Jahresüberschuss von 0,-- €
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- €
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.826.200,-- € - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.738.000,--€ - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 400,-- € - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 6.600,-- €
Auf die Ausführung des Haushaltplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung. |
|
|
|
|
11.11.2013 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
|
|
Ö 10 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.888.000,00€
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.888.000,00€
- einem Jahresüberschuss von 0,-- €
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- €
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.826.200,-- € - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.738.000,--€ - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 400,-- € - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 6.600,-- €
Auf die Ausführung des Haushaltplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
|
|
|
|
|
26.11.2013 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 5.12 - unverändert beschlossen |
|
|
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.888.000,00€
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.888.000,00€
- einem Jahresüberschuss von 0,-- €
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- €
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.826.200,-- € - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.738.000,--€ - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 400,-- € - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 6.600,-- €
Auf die Ausführung des Haushaltplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
|
|
|
|
|
28.11.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
|
|
Ö 10.17 - unverändert beschlossen |
|
|
Dieser TO-Punkt wurde nach der Haushaltssatzung TO-Punkt 10Dieser TO-Punkt wurde nach der Haushaltssatzung TO-Punkt 10.14 gemeinsam zum Haushalt beraten. Beschluss: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.888.000,00€
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.888.000,00€
- einem Jahresüberschuss von 0,-- €
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- €
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.826.200,-- € - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.738.000,--€ - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 400,-- € - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 6.600,-- €
Auf die Ausführung des Haushaltplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.
|
Ö 11 |
|
|
Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 |
|
VO/2013/00991 |
|
Ö 12 |
|
|
Preistarif für die Nordischen Filmtage Lübeck |
|
VO/2013/00945 |
|
Ö 13 |
|
|
Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2013/00851 |
|
Ö 14 |
|
|
Stadtbild- und Denkmalpflege im Rathaushof |
|
VO/2013/00877 |
|
Ö 15 |
|
|
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft
Auftrag aus der Bürgerschaft am 26.09.2013
Kunst im öffentlichen Raum |
|
VO/2013/01030 |
|
Ö 16 |
|
|
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft
Auftrag aus der Bürgerschaft am 26.09.2013
Veranstaltungsreihe zum Jubiläum der Grenzöffnung |
|
VO/2013/01031 |
|
Ö 17 |
|
|
Anfragen |
|
|
|
Ö 18 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
N 19 |
|
|
Feststellung der Niederschrift Nr. 01 - nichtöffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018) |
|
|
|
N 20 |
|
|
Anfragen |
|
|
|
N 21 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
Ö 22 |
|
|
Bekanntgabe der evtl. im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|