TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung/Verpflichtung eines Bürgerschaftsmitglieds |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 20.06.2013 |
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SI/2013/038 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen der Stadtpräsidentin |
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Ö 5 |
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Anträge der Fraktionen |
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Ö 5.1 |
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Masterplan für Straßensanierungen (zurückgezogen) |
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Ö 5.1.1 |
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FDP - Masterplan für Straßensanierungen (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 21.03.2013 vertagt worden, bis der Bericht vorliegt. Die Unterlagen liegen bereits vor.
29-08-2013 zurückgezogen) |
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VO/2013/00127 |
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Ö 5.1.2 |
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DIE LINKE - Masterplan für Straßensanierungen zu VO/2013/00127 (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 21.03.2013 vertagt worden bis der Bericht vorliegt. Die Unterlagen liegen bereits vor.
29.08.2013 zurückgezogen) |
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VO/2013/00183 |
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Ö 5.2 |
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CDU - Badestelle Kleiner See in Eichholz dauerhaft erhalten (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.
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VO/2013/00282 |
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Ö 5.3 |
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Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene |
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Ö 5.3.1 |
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Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene in Lübeck (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.
) |
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VO/2013/00295 |
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Ö 5.3.2 |
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Interfraktionell SPD-CDU - Änderungsantrag zu TOP 5.31 - VO/2013/00295
Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene in Lübeck (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00386 |
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Ö 5.4 |
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BM Dedow - Erweiterung des Bürger- und Ratsinformationssystem ALLRIS für die Öffentlichkeit (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00298 |
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Ö 5.5 |
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BM Dedow - Liveübertragung und Aufzeichnung der Sitzungen der Bürgerschaft sowie der Ausschüsse auf der Internetseite luebeck.de (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00301 |
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Ö 5.6 |
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BM Dedow - Großbaustelle am Autobahnzubringer Moisling (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00302 |
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Ö 5.7 |
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BM Dedow - Artikel in der Stadtzeitung (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00304 |
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Ö 5.8 |
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Überplanung des Rathaushofes und des Marienkirchhofes im Rahmen der Entwicklung des Stadthausgrundstückes |
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Ö 5.8.1 |
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SPD - Überplanung des Rathaushofes und des Marienkirchhofes imRahmen der Entwicklung des Stadthausgrundstückes (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00296 |
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Ö 5.8.2 |
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Bündnis90/DIEGRÜNEN - Zu VO/2013/00296 Überplanung des Rathaushofes (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00385 |
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Ö 5.9 |
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Entwicklungsplan für LKW-Abstellflächen |
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Ö 5.9.1 |
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Freie Wähler - Entwicklungsplan für LKW-Abstellflächen (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00348 |
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Ö 5.9.2 |
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Bündnis90/DIEGRÜNEN - Zu VO/ 2013/00348 Entwicklungsplan für LKW-Abstellflächen (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00477 |
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Ö 5.10 |
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Interfraktionell Freie Wähler, CDU, Bündni90/DIEGRÜNEN und DIE LINKE - Ferienhaus am Brodtener Ufer (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00387 |
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Ö 5.11 |
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CDU - Sportplatz des TSV Schlutup (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00392 |
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Ö 5.12 |
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Bericht über Abbrüche Brodtner Ufer |
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Ö 5.12.1 |
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FUL - Bericht über Abbrüche am Brodtener Ufer (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, TOP 4.21, Drs.Nr. 913). Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00469 |
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Ö 5.12.2 |
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Empfehlung des Umwelt- und Kleingartenausschusses zum Antrag der Fraktion FUL - "Bericht über Abbrüche Brodtener Ufer"
(Sitzung der Bürgerschaft am 30. August 2012, TOP 4.21, Drs. Nr. 913) (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00371 |
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Ö 5.13 |
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CDU - Resolution: Weniger Bahnlärm an der Hinterlandanbindung (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00407 |
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VORLAGE |
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Lärmschutz-GesamtkonzeptBeschlussvorschlag Lärmschutz-Gesamtkonzept (10-Punkte-Maßnahmenpaket) I. Einführung Die Kreise Ostholstein, Stormarn und die Hansestadt Lübeck stellen eine einzigartige Kulturlandschaft mit maritimen Charakter und einem außergewöhnlichen Reichtum an kulturellen Zeugnissen dar. Die positive Entwicklung der Region ist durch den Bahnlärm der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung in Gefahr. Mit der Fertigstellung wird sich der Güterverkehr weiter erhöhen und es droht eine zusätzliche Verschärfung der Lärm- und Erschütterungsproblematik. Es werden umfassende Maßnahmen zur Lärmreduzierung notwendig sein, um die Menschen von der Lärm- und Erschütterungsproblematik zu entlasten und den Gemeinden und Städten entlang der Hinterlandanbindung eine positive Entwicklungsmöglichkeit zu geben. Gleichzeitig dürfen die Bemühungen der gesamten Region, den Tourismus als den wichtigsten Wirtschaftsfaktor weiter auszubauen, keinen Schaden nehmen. Es steht außer Frage, dass der Gütertransport auf Schienen im Vergleich zum Güterverkehr auf der Straße grundsätzlich umweltfreundlicher und klimaschonender ist. Durch den zu erwartenden Lärm durch den Güterverkehr auf größtenteils veraltetem Wagenmaterial und die übermäßige Belastung der Menschen steht zu befürchten, dass die Akzeptanz der Schiene als Verkehrsträger bei den Anwohnern immer weiter abnimmt. Gerade auch vor diesem Hintergrund müssen alle vorhandenen Möglichkeiten zur Lärmminderung ausgeschöpft werden. II. Aktuelle Lage und zukünftige Entwicklung Zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein gültiger Staatsvertrag, dessen Inhalt für die Hansestadt Lübeck verbindlich ist. Die Fehmarnbeltquerung mit der Hinterlandanbindung wird zukünftig zwei moderne und pulsierende Metropolregionen zweier europäischer Länder im Norden Europas verbinden. Der Anschluss des Hafens Hamburg an das skandinavische Schienennetz und der aus Umweltschutzgründen zunehmenden Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, wird der internationale Güterbahnverkehr auf der Fehmarnbeltroute stetig zunehmen und damit auch die Lärmbelastung in den Regionen. Das Güterverkehrsaufkommen auf der Fehmarnbeltroute wird auf bis zu 40 Güterzüge je Richtung geschätzt - gleichzeitig werden die Züge länger und schwerer. III. Auswirkungen Lärm schädigt nachhaltig die Gesundheit. Außerdem rufen die erheblichen Erschütterungen durch die vorbeifahrenden Züge Schäden an Gebäuden hervor. Der Wert der Häuser, der Mietwert und der Tourismus werden je nach Wahl der Route erheblich beeinträchtigt. Dies darf den Menschen in Ostholstein, Stormarn und der Hansestadt Lübeck auch in Zukunft nicht zugemutet werden. Sollte die von der Bahn präferierte Lösung durch die Ostseebäder realisiert werden, dann werden die Städte und Gemeinden insbesondere in Ost-Holstein hierdurch gravierend in ihrer vor allem touristischen Entwicklung eingeschränkt. Die bislang geplanten Bemühungen im Hinblick auf die Entlastung der Menschen vom Lärm sind zu begrüßen und zu intensivieren. Daher ist das dringende Handeln aller politischen Entscheidungsträger mit der Umsetzung weiterer kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms an der Fehmarnbeltroute notwendig. IV. Forderungen Die Gesundheit der Bevölkerung hat eindeutigen Vorrang vor rein wirtschaftlichen Überlegungen. Den Gesetzgeber sowie die Bahnen und Güterverkehrsunternehmen treffen die Pflicht der Lärmvorsorge und -sanierung. Die Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung darf nur in Verbindung mit einer garantierten Entlastung vom Bahnlärm und von Bahnerschütterungen realisiert werden. Aus diesem Grund setzt sich die Hansestadt Lübeck für ein „Lärmschutz-Gesamtkonzept“ an der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung mit folgenden Schwerpunkten ein: 1. Nächtliches Tempolimit von 50 km/h zwischen 22.00 und 06.00 Uhr für nicht umgebaute bzw. modernisierte Züge ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Fehmarnbeltroute zur Belastungsreduzierung. 2. Ab 2020 Nachtfahrverbot für alle nicht umgebauten bzw. modernisierten Züge. 3. Abschaffung der Lärmprivilegierung von 5dB(A) der Schiene gegenüber der Straße (Abschaffung Schienenbonus) zum 1. Januar 2015 für alle neuen Vorhaben. 4. Wirksame Gestaltung von lärmabhängigen Trassenpreisen und kontinuierliche Überprüfung auf deren Wirksamkeit. Verwendung der Mittel zur beschleunigten Umrüstung von Bestandwaggon auf die Komposit-Bremse (K-Sohle Umbaukosten von bis zu 7.000 Euro pro Waggon) 5. Schnelle Zulassung der „Low noise-Low friction“- Bremse (LL-Sohle wenig Lärm, wenig Reibung), da die Umrüstung von Bestandwaggon (150.000 Bahnwaggon in Deutschland) so deutlich günstiger und damit schneller durchführbar sein wird. 6. Die Umrüstung und Modernisierung des gesamten rollenden Materials auf den neuesten technischen Stand und ein Komplettaustausch von Graugussbremsen an Güterwagen bis zum Jahr 2020 auf deutscher und auf europäischer Ebene soll angestrebt werden. 7. Ertüchtigung der bereits bestehenden Bahnstrecke für eine zukünftige touristische Entwicklung, um die Attraktivität der Bäder deutlich zu erhöhen. 8. Neubau einer Bahnstrecke parallel zur Autobahn für den überregionalen Personen- und Güterverkehr. Das Ziel sollte eine schnelle Realisierung einer Alternativstrecke für den Güterverkehr abseits der touristischen Orte sein. Bei der Planung und dem Bau einer Alternativtrasse sind insbesondere die Belastung der Anwohner zu berücksichtigen sowie die Einhaltung gesetzlicher Lärmvorschriften zu beachten. 9. Gültigkeit der in der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgesehenen strengeren Grenzwerte für Lärmimmissionen ab dem Jahr 2020 auch für bereits bestehende Eisenbahnstrecken und ein Heruntersetzen entsprechend der Forderungen der WHO zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auf maximal 45 Dezibel in der Nacht. 10. Erneute Bereitstellung der 60-Millionen Euro Landesmittel für die Hinterlandanbindung durch Schleswig-Holstein, um die raumverträglichste Variante der Schienenhinterlandanbindung nach Abschluss des Raumordnungs- und des Planfeststellungsverfahrens realisieren zu können und die Finanzierung der Umbaumaßnahmen für die Kommunen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) durch die Landesregierung sicherzustellen. V. Zusammenfassung Die Menschen dürfen an der zukünftigen Hinterlandanbindung nicht den unerträglichen Belastungen des Bahnlärms durch den Einsatz veralteter Schienengüterverkehrstechnik ausgesetzt werden. Die Deutsche Bahn, der Bund und die Landesregierung Schleswig-Holsteins sind gleichermaßen gefordert, unverzüglich die notwendigen Schritte zur Lärm- und Erschütterungsreduzierung einzuleiten. Mit der Umsetzung eines „Lärmschutz-Gesamtkonzeptes“ geben wir den Menschen und den Städten und Gemeinden in Ost-Holstein, Stormarn und der Hansestadt Lübeck eine wirtschaftliche Entwicklungs- und Zukunftsperspektive, die Vorteile der Fehmarnbeltroute zu nutzen und gleichzeitig die negativen Folgen zu minimieren. |
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21.03.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 5.23 - zurückgestellt |
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Antrag: Antrag: Lärmschutz-Gesamtkonzept (10-Punkte-Maßnahmenpaket) I. Einführung Die Kreise Ostholstein, Stormarn und die Hansestadt Lübeck stellen eine einzigartige Kulturlandschaft mit maritimen Charakter und einem außergewöhnlichen Reichtum an kulturellen Zeugnissen dar. Die positive Entwicklung der Region ist durch den Bahnlärm der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung in Gefahr. Mit der Fertigstellung wird sich der Güterverkehr weiter erhöhen und es droht eine zusätzliche Verschärfung der Lärm- und Erschütterungsproblematik. Es werden umfassende Maßnahmen zur Lärmreduzierung notwendig sein, um die Menschen von der Lärm- und Erschütterungsproblematik zu entlasten und den Gemeinden und Städten entlang der Hinterlandanbindung eine positive Entwicklungsmöglichkeit zu geben. Gleichzeitig dürfen die Bemühungen der gesamten Region, den Tourismus als den wichtigsten Wirtschaftsfaktor weiter auszubauen, keinen Schaden nehmen. Es steht außer Frage, dass der Gütertransport auf Schienen im Vergleich zum Güterverkehr auf der Straße grundsätzlich umweltfreundlicher und klimaschonender ist. Durch den zu erwartenden Lärm durch den Güterverkehr auf größtenteils veraltetem Wagenmaterial und die übermäßige Belastung der Menschen steht zu befürchten, dass die Akzeptanz der Schiene als Verkehrsträger bei den Anwohnern immer weiter abnimmt. Gerade auch vor diesem Hintergrund müssen alle vorhandenen Möglichkeiten zur Lärmminderung ausgeschöpft werden. II. Aktuelle Lage und zukünftige Entwicklung Zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein gültiger Staatsvertrag, dessen Inhalt für die Hansestadt Lübeck verbindlich ist. Die Fehmarnbeltquerung mit der Hinterlandanbindung wird zukünftig zwei moderne und pulsierende Metropolregionen zweier europäischer Länder im Norden Europas verbinden. Der Anschluss des Hafens Hamburg an das skandinavische Schienennetz und der aus Umweltschutzgründen zunehmenden Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, wird der internationale Güterbahnverkehr auf der Fehmarnbeltroute stetig zunehmen und damit auch die Lärmbelastung in den Regionen. Das Güterverkehrsaufkommen auf der Fehmarnbeltroute wird auf bis zu 40 Güterzüge je Richtung geschätzt - gleichzeitig werden die Züge länger und schwerer. III. Auswirkungen Lärm schädigt nachhaltig die Gesundheit. Außerdem rufen die erheblichen Erschütterungen durch die vorbeifahrenden Züge Schäden an Gebäuden hervor. Der Wert der Häuser, der Mietwert und der Tourismus werden je nach Wahl der Route erheblich beeinträchtigt. Dies darf den Menschen in Ostholstein, Stormarn und der Hansestadt Lübeck auch in Zukunft nicht zugemutet werden. Sollte die von der Bahn präferierte Lösung durch die Ostseebäder realisiert werden, dann werden die Städte und Gemeinden insbesondere in Ost-Holstein hierdurch gravierend in ihrer vor allem touristischen Entwicklung eingeschränkt. Die bislang geplanten Bemühungen im Hinblick auf die Entlastung der Menschen vom Lärm sind zu begrüßen und zu intensivieren. Daher ist das dringende Handeln aller politischen Entscheidungsträger mit der Umsetzung weiterer kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms an der Fehmarnbeltroute notwendig. IV. Forderungen Die Gesundheit der Bevölkerung hat eindeutigen Vorrang vor rein wirtschaftlichen Überlegungen. Den Gesetzgeber sowie die Bahnen und Güterverkehrsunternehmen treffen die Pflicht der Lärmvorsorge und -sanierung. Die Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung darf nur in Verbindung mit einer garantierten Entlastung vom Bahnlärm und von Bahnerschütterungen realisiert werden. Aus diesem Grund setzt sich die Hansestadt Lübeck für ein „Lärmschutz-Gesamtkonzept“ an der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung mit folgenden Schwerpunkten ein: - Nächtliches Tempolimit von 50 km/h zwischen 22.00 und 06.00 Uhr für nicht umgebaute bzw. modernisierte Züge ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Fehmarnbeltroute zur Belastungsreduzierung.
- Ab 2020 Nachtfahrverbot für alle nicht umgebauten bzw. modernisierten Züge.
- Abschaffung der Lärmprivilegierung von 5dB(A) der Schiene gegenüber der Straße (Abschaffung Schienenbonus) zum 1. Januar 2015 für alle neuen Vorhaben.
- Wirksame Gestaltung von lärmabhängigen Trassenpreisen und kontinuierliche Überprüfung auf deren Wirksamkeit. Verwendung der Mittel zur beschleunigten Umrüstung von Bestandwaggon auf die Komposit-Bremse (K-Sohle Umbaukosten von bis zu 7.000 Euro pro Waggon)
- Schnelle Zulassung der „Low noise-Low friction“- Bremse (LL-Sohle wenig Lärm, wenig Reibung), da die Umrüstung von Bestandwaggon (150.000 Bahnwaggon in Deutschland) so deutlich günstiger und damit schneller durchführbar sein wird.
- Die Umrüstung und Modernisierung des gesamten rollenden Materials auf den neuesten technischen Stand und ein Komplettaustausch von Graugussbremsen an Güterwagen bis zum Jahr 2020 auf deutscher und auf europäischer Ebene soll angestrebt werden.
- Ertüchtigung der bereits bestehenden Bahnstrecke für eine zukünftige touristische Entwicklung, um die Attraktivität der Bäder deutlich zu erhöhen.
- Neubau einer Bahnstrecke parallel zur Autobahn für den überregionalen Personen- und Güterverkehr. Das Ziel sollte eine schnelle Realisierung einer Alternativstrecke für den Güterverkehr abseits der touristischen Orte sein. Bei der Planung und dem Bau einer Alternativtrasse sind insbesondere die Belastung der Anwohner zu berücksichtigen sowie die Einhaltung gesetzlicher Lärmvorschriften zu beachten.
- Gültigkeit der in der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgesehenen strengeren Grenzwerte für Lärmimmissionen ab dem Jahr 2020 auch für bereits bestehende Eisenbahnstrecken und ein Heruntersetzen entsprechend der Forderungen der WHO zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auf maximal 45 Dezibel in der Nacht.
- Erneute Bereitstellung der 60-Millionen Euro Landesmittel für die Hinterlandanbindung durch Schleswig-Holstein, um die raumverträglichste Variante der Schienenhinterlandanbindung nach Abschluss des Raumordnungs- und des Planfeststellungsverfahrens realisieren zu können und die Finanzierung der Umbaumaßnahmen für die Kommunen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) durch die Landesregierung sicherzustellen.
V. Zusammenfassung Die Menschen dürfen an der zukünftigen Hinterlandanbindung nicht den unerträglichen Belastungen des Bahnlärms durch den Einsatz veralteter Schienengüterverkehrstechnik ausgesetzt werden. Die Deutsche Bahn, der Bund und die Landesregierung Schleswig-Holsteins sind gleichermaßen gefordert, unverzüglich die notwendigen Schritte zur Lärm- und Erschütterungsreduzierung einzuleiten. Mit der Umsetzung eines „Lärmschutz-Gesamtkonzeptes“ geben wir den Menschen und den Städten und Gemeinden in Ost-Holstein, Stormarn und der Hansestadt Lübeck eine wirtschaftliche Entwicklungs- und Zukunftsperspektive, die Vorteile der Fehmarnbeltroute zu nutzen und gleichzeitig die negativen Folgen zu minimieren.
Dieser TO-Punkt konnte aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr beraten werden Dieser TO-Punkt konnte aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr beraten werden.
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20.06.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 13.12 - zurückgestellt |
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Der Antrag wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagtDer Antrag wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
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29.08.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 5.13 - zurückgezogen |
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Beschluss:Beschluss: Lärmschutz-Gesamtkonzept (10-Punkte-Maßnahmenpaket) I. Einführung Die Kreise Ostholstein, Stormarn und die Hansestadt Lübeck stellen eine einzigartige Kulturlandschaft mit maritimen Charakter und einem außergewöhnlichen Reichtum an kulturellen Zeugnissen dar. Die positive Entwicklung der Region ist durch den Bahnlärm der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung in Gefahr. Mit der Fertigstellung wird sich der Güterverkehr weiter erhöhen und es droht eine zusätzliche Verschärfung der Lärm- und Erschütterungsproblematik. Es werden umfassende Maßnahmen zur Lärmreduzierung notwendig sein, um die Menschen von der Lärm- und Erschütterungsproblematik zu entlasten und den Gemeinden und Städten entlang der Hinterlandanbindung eine positive Entwicklungsmöglichkeit zu geben. Gleichzeitig dürfen die Bemühungen der gesamten Region, den Tourismus als den wichtigsten Wirtschaftsfaktor weiter auszubauen, keinen Schaden nehmen. Es steht außer Frage, dass der Gütertransport auf Schienen im Vergleich zum Güterverkehr auf der Straße grundsätzlich umweltfreundlicher und klimaschonender ist. Durch den zu erwartenden Lärm durch den Güterverkehr auf größtenteils veraltetem Wagenmaterial und die übermäßige Belastung der Menschen steht zu befürchten, dass die Akzeptanz der Schiene als Verkehrsträger bei den Anwohnern immer weiter abnimmt. Gerade auch vor diesem Hintergrund müssen alle vorhandenen Möglichkeiten zur Lärmminderung ausgeschöpft werden. II. Aktuelle Lage und zukünftige Entwicklung Zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein gültiger Staatsvertrag, dessen Inhalt für die Hansestadt Lübeck verbindlich ist. Die Fehmarnbeltquerung mit der Hinterlandanbindung wird zukünftig zwei moderne und pulsierende Metropolregionen zweier europäischer Länder im Norden Europas verbinden. Der Anschluss des Hafens Hamburg an das skandinavische Schienennetz und der aus Umweltschutzgründen zunehmenden Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, wird der internationale Güterbahnverkehr auf der Fehmarnbeltroute stetig zunehmen und damit auch die Lärmbelastung in den Regionen. Das Güterverkehrsaufkommen auf der Fehmarnbeltroute wird auf bis zu 40 Güterzüge je Richtung geschätzt - gleichzeitig werden die Züge länger und schwerer. III. Auswirkungen Lärm schädigt nachhaltig die Gesundheit. Außerdem rufen die erheblichen Erschütterungen durch die vorbeifahrenden Züge Schäden an Gebäuden hervor. Der Wert der Häuser, der Mietwert und der Tourismus werden je nach Wahl der Route erheblich beeinträchtigt. Dies darf den Menschen in Ostholstein, Stormarn und der Hansestadt Lübeck auch in Zukunft nicht zugemutet werden. Sollte die von der Bahn präferierte Lösung durch die Ostseebäder realisiert werden, dann werden die Städte und Gemeinden insbesondere in Ost-Holstein hierdurch gravierend in ihrer vor allem touristischen Entwicklung eingeschränkt. Die bislang geplanten Bemühungen im Hinblick auf die Entlastung der Menschen vom Lärm sind zu begrüßen und zu intensivieren. Daher ist das dringende Handeln aller politischen Entscheidungsträger mit der Umsetzung weiterer kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms an der Fehmarnbeltroute notwendig. IV. Forderungen Die Gesundheit der Bevölkerung hat eindeutigen Vorrang vor rein wirtschaftlichen Überlegungen. Den Gesetzgeber sowie die Bahnen und Güterverkehrsunternehmen treffen die Pflicht der Lärmvorsorge und -sanierung. Die Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung darf nur in Verbindung mit einer garantierten Entlastung vom Bahnlärm und von Bahnerschütterungen realisiert werden. Aus diesem Grund setzt sich die Hansestadt Lübeck für ein „Lärmschutz-Gesamtkonzept“ an der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung mit folgenden Schwerpunkten ein: - Nächtliches Tempolimit von 50 km/h zwischen 22.00 und 06.00 Uhr für nicht umgebaute bzw. modernisierte Züge ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Fehmarnbeltroute zur Belastungsreduzierung.
- Ab 2020 Nachtfahrverbot für alle nicht umgebauten bzw. modernisierten Züge.
- Abschaffung der Lärmprivilegierung von 5dB(A) der Schiene gegenüber der Straße (Abschaffung Schienenbonus) zum 1. Januar 2015 für alle neuen Vorhaben.
- Wirksame Gestaltung von lärmabhängigen Trassenpreisen und kontinuierliche Überprüfung auf deren Wirksamkeit. Verwendung der Mittel zur beschleunigten Umrüstung von Bestandwaggon auf die Komposit-Bremse (K-Sohle Umbaukosten von bis zu 7.000 Euro pro Waggon)
- Schnelle Zulassung der „Low noise-Low friction“- Bremse (LL-Sohle wenig Lärm, wenig Reibung), da die Umrüstung von Bestandwaggon (150.000 Bahnwaggon in Deutschland) so deutlich günstiger und damit schneller durchführbar sein wird.
- Die Umrüstung und Modernisierung des gesamten rollenden Materials auf den neuesten technischen Stand und ein Komplettaustausch von Graugussbremsen an Güterwagen bis zum Jahr 2020 auf deutscher und auf europäischer Ebene soll angestrebt werden.
- Ertüchtigung der bereits bestehenden Bahnstrecke für eine zukünftige touristische Entwicklung, um die Attraktivität der Bäder deutlich zu erhöhen.
- Neubau einer Bahnstrecke parallel zur Autobahn für den überregionalen Personen- und Güterverkehr. Das Ziel sollte eine schnelle Realisierung einer Alternativstrecke für den Güterverkehr abseits der touristischen Orte sein. Bei der Planung und dem Bau einer Alternativtrasse sind insbesondere die Belastung der Anwohner zu berücksichtigen sowie die Einhaltung gesetzlicher Lärmvorschriften zu beachten.
- Gültigkeit der in der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgesehenen strengeren Grenzwerte für Lärmimmissionen ab dem Jahr 2020 auch für bereits bestehende Eisenbahnstrecken und ein Heruntersetzen entsprechend der Forderungen der WHO zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auf maximal 45 Dezibel in der Nacht.
- Erneute Bereitstellung der 60-Millionen Euro Landesmittel für die Hinterlandanbindung durch Schleswig-Holstein, um die raumverträglichste Variante der Schienenhinterlandanbindung nach Abschluss des Raumordnungs- und des Planfeststellungsverfahrens realisieren zu können und die Finanzierung der Umbaumaßnahmen für die Kommunen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) durch die Landesregierung sicherzustellen.
V. Zusammenfassung Die Menschen dürfen an der zukünftigen Hinterlandanbindung nicht den unerträglichen Belastungen des Bahnlärms durch den Einsatz veralteter Schienengüterverkehrstechnik ausgesetzt werden. Die Deutsche Bahn, der Bund und die Landesregierung Schleswig-Holsteins sind gleichermaßen gefordert, unverzüglich die notwendigen Schritte zur Lärm- und Erschütterungsreduzierung einzuleiten. Mit der Umsetzung eines „Lärmschutz-Gesamtkonzeptes“ geben wir den Menschen und den Städten und Gemeinden in Ost-Holstein, Stormarn und der Hansestadt Lübeck eine wirtschaftliche Entwicklungs- und Zukunftsperspektive, die Vorteile der Fehmarnbeltroute zu nutzen und gleichzeitig die negativen Folgen zu minimieren.
Dieser Antrag wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogenDieser Antrag wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.
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Ö 5.14 |
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CDU - Bewegliche Ferientage in Lübeck (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00399 |
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Ö 5.14.1 |
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BÜ 90-Antrag zu VO/2013/00399
Bewegliche Ferientage in Lübeck |
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VO/2013/00835 |
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Ö 5.15 |
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DIE LINKE - Wiederbesetzungssperre des Fahrradbeauftragten aussetzen (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00406 |
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Ö 5.16 |
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Kinder- und Jugendbeteiligung |
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Ö 5.16.1 |
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DIE LINKE - Beteiligung Kinder- und Jugendliche (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00404 |
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Ö 5.16.2 |
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Bündis90/DIEGRÜNEN - Kinder- und Jugendbeteiligung ernst nehmen! (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00429 |
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Ö 5.17 |
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DIE LINKE - Stiftungsgelder einwerben (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00402 |
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Ö 5.18 |
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Bündnis90/DIEGRÜNEN - Aktionstag gegen Homophobie am 17.05.2013
(Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00432 |
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Ö 5.19 |
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Bündnis90/DIEGRÜNEN - Personelle und finanzielle Ausstattung der Bauunterhaltung (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00408 |
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Ö 5.20 |
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CDU - Situation Bauunterhaltung (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00434 |
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Ö 5.21 |
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BM Müller - Verkauf des Hauses Seeblick an die Falken prüfen (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00419 |
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Ö 5.22 |
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BM Müller - Verdienstausfallzahlungen (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00422 |
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Ö 5.23 |
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BM Müller - Umweltbericht über das ehemalige Metallhüttenwerkgelände (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00423 |
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Ö 5.23.1 |
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BÜ 90-Änderungsantrag zu V0/2013/00423, TOP 5.23 - Antrag von Dieter Müller
Umweltbericht über das ehemalige Metallhüttenwerkgelände |
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VO/2013/00833 |
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Ö 5.24 |
|
|
FDP - Prüfung der Bezüge und Eingruppierungen der Mitarbeiter bei
städtischen Gesellschaften
(Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00427 |
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Ö 5.25 |
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|
Erhalt der Schule am Meer in Travemünde als Regionalschule bzw. Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule |
|
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Ö 5.25.1 |
|
|
FDP - Erhalt der Schule am Meer in Travemünde als Regionalschule bzw. Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule
(Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00424 |
|
Ö 5.25.2 |
|
|
DIE LINKE - Änderungsantrag zu VO/2013/00424 Erhalt der Schule am Meer in Travemünde als Regionalschule bzw. Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00461 |
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Ö 5.25.3 |
|
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FDP - Änderungsantrag zu VO 2013/00424: Erhalt der der Schule am Meer in Travemünde als Regionalschule bzw. Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule
(Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00467 |
|
Ö 5.25.4 |
|
|
Interfraktionell SPD und CDU - Änderungsantrag zu Top 5.41 -VO/2013/00424 -FDP - Erhalt der Schule am Meer in Travemünde (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00487 |
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Ö 5.26 |
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Bündnis90/DIEGRÜNEN - Resolution Frauenhausplätze (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00425 |
|
Ö 5.27 |
|
|
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Städtische Gebäude für Proberäume (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00428 |
|
Ö 5.28 |
|
|
CDU - Aufgaben von städtischen Gesellschaften (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00433 |
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Ö 5.29 |
|
|
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Resolution "Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht" (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00441 |
|
Ö 5.30 |
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|
DIE LINKE - Zippel-Park-Beleuchtung wieder herstellen (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
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VO/2013/00443 |
|
Ö 5.31 |
|
|
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Auswirkungen der Festen Fehrmarnbeltquerung (FFBQ) auf die Hansestadt Lübeck (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00439 |
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Ö 5.32 |
|
|
BfL - Verbesserung Anwohnerparken - (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00436 |
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Ö 5.33 |
|
|
Projekt "Kailine" beenden |
|
|
|
Ö 5.33.1 |
|
|
CDU-Austauschantrag zu VO/2013/00553 - Projekt Kailine beenden
(Diese Vorlage ersetzt VO/2013/553) |
|
VO/2013/00829 |
|
Ö 5.33.2 |
|
|
BÜ 90-Zu VO/2013/00553 Projekt "Kailine" beenden-
Austausch zu VO/2013/00677 (Austauschantrag zu VO/2013/00667) |
|
VO/2013/00685 |
|
Ö 5.33.3 |
|
|
BfL-Zu VO/2013/00553 (TOP 5.33.1)
Projekt Kailine beenden (Die VO/2013/00553 wurde durch VO/2013/829 ausgetauscht) |
|
VO/2013/00834 |
|
Ö 5.33.4 |
|
|
SPD-Antrag zu TOP 5.33, VO/2013/00553 Projekt "Kailine" beenden (Der Antrag VO/2013/00553 wurde durch VO/2013/00829 ausgetauscht) |
|
VO/2013/00308 |
|
Ö 5.34 |
|
|
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Ersetzen der Maßnahme "Schulgarten: Abgabe an Dritte" in der Haushaltskonsolidierungsliste (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00627 |
|
Ö 5.35 |
|
|
Antrag BM Böhm/SPD/BÜ90 betr. Durchführung eines Bürgerentscheids (Austauschblatt zur VO/2013/00668 -) |
|
VO/2013/00837 |
|
Ö 5.36 |
|
|
DIE LINKE - Resolution (Diese Vorlage hatte am 20.06.2013 nicht die Dringlichkeit erhalten. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00646 |
|
Ö 5.37 |
|
|
SPD - Sachstand der Umsetzung des ab 1.08.2013 geltenden Tariftreue- und Vergabegesetzes in der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2013/00770 |
|
Ö 5.38 |
|
|
SPD-Austauschantrag zu VO/2013/00771 Prüfung des Gesellschafter- und des Beteiligungsvertrages mit der Deutschen Asset (Rreef) (Diese Vorlage ersetzt die VO/2013/00771) |
|
VO/2013/00821 |
|
Ö 5.39 |
|
|
DIE LINKE - Raumvergabe Rathaus |
|
VO/2013/00768 |
|
Ö 5.39.1 |
|
|
BÜ 90-Antrag zu VO/2013/00768 - TOP 5.39
Raumvergabe Rathaus |
|
VO/2013/00832 |
|
Ö 5.40 |
|
|
DIE LINKE - Erhalt des Präventionsprojektes HaLT |
|
VO/2013/00776 |
|
Ö 5.41 |
|
|
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Lärmentwicklung der Häfen und Wasserstraßen |
|
VO/2013/00777 |
|
Ö 5.42 |
|
|
Interfraktionell BfL, FDP, DIE LINKE und Die PARTEI-PIRATEN - Anzahl der ordentlichen Mitglieder im Hauptausschuss |
|
VO/2013/00780 |
|
Ö 5.43 |
|
|
Die PARTEI-PIRATEN - Änderung der Richtlinien für die Einwohnerfragestunde |
|
VO/2013/00783 |
|
Ö 5.43.1 |
|
|
SPD-CDU-Änderungsantrag zu TOP 5.43/VO/2013/00783 Die Partei-Piraten-Änderung der Richtlinie für Einwohnerfragestunde |
|
VO/2013/00842 |
|
Ö 5.44 |
|
|
Die PARTEI-PIRATEN - Veröffentlichung der von der Bürgerschaft beschlossenen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Fraktionen der Bürgerschaft |
|
VO/2013/00784 |
|
Ö 5.45 |
|
|
Die PARTEI-PIRATEN - Veröffentlichung der Fraktionszuschüsse |
|
VO/2013/00785 |
|
Ö 5.45.1 |
|
|
BfL - Änderungsantrag zu VO/2013/00785 Veröffentlichung der Fraktionszuschüsse |
|
VO/2013/00813 |
|
Ö 5.46 |
|
|
BM Bruno Böhm - Stadtzeitung |
|
VO/2013/00788 |
|
Ö 5.47 |
|
|
CDU - Fortsetzung des Einzelhandelsbegleitausschusses |
|
VO/2013/00791 |
|
Ö 5.47.1 |
|
|
SPD/BM Böhm--Änderungsantrag ZU Top 5.47, VO/2013/00791; CDU-Fortsetzung des Einzelhandelsbegleitausschusses |
|
VO/2013/00839 |
|
Ö 5.48 |
|
|
SPD - Überprüfung der Tarif- und Ermäßigungsstrukturen (inkl. Ermäßigungskarten) |
|
VO/2013/00795 |
|
Ö 5.49 |
|
|
BfL - Dringlichkeitsantrag - Ausnahmegenehmigung für Hamburg Bus (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesem Punkt zu erweitern (2/3 Mehrheit)) |
|
VO/2013/00812 |
|
Ö 5.50 |
|
|
CDU-Dringlichkeitsantrag: Senioren- und Freizeitpass erhalten (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesem Punkt zu erweitern (2/3 Mehrheit)) |
|
VO/2013/00830 |
|
Ö 6 |
|
|
Anträge / Berichte der Ausschüsse |
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|
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Ö 7 |
|
|
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern |
|
|
|
Ö 7.1 |
|
|
BM Katja Mentz - Instrumentenlandesystem am Flughafen Lübeck
gemäß § 16 der GO der Bürgerschaft zur Sitzung am 21.03.2013, (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00471 |
|
Ö 7.1.1 |
|
|
Antwort auf eine Anfrage von Frau Katja Mentz gemäß § 16 der GO der Bürgerschaft zur Sitzung am 21.03.2013 |
|
VO/2013/00564 |
|
Ö 7.2 |
|
|
BM Katja Mentz - Schulgarten
Anfrage gem. § 16 der GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 20.06.2013 (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00641 |
|
Ö 7.2.1 |
|
|
Antwort auf eine Anfrage nach § 16 der Gemeindeordnung betr. Schulgarten (5.660) |
|
VO/2013/00738 |
|
Ö 7.3 |
|
|
BM Ragnar Lüttke - Buslinie Hansemuseum
Anfrage gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung 20.06.2013 (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00648 |
|
Ö 7.3.1 |
|
|
Antwort auf eine Anfrage gemäß § 16 GeschO der Bürgerschaft von BM Herrn Ragmar Lüttke, Buslinie Hansemuseum |
|
VO/2013/00719 |
|
Ö 7.4 |
|
|
BM Katja Mentz - Städtebauliche Pläne für das Wohn- und Freitzeitquartier rund um die Falkenwiese
Anfrage gem. § 16 der GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung 20.06.2013 (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 20.06.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.) |
|
VO/2013/00642 |
|
Ö 7.4.1 |
|
|
Antwort Städtebauliche Pläne für das Wohn- und Freizeitquartier rund um die Falkenwiese |
|
VO/2013/00737 |
|
Ö 7.5 |
|
|
BM Herrn Ragnar Lüttke -Prioritätenliste Gebäudemanagement
Anfrage gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 29.08.2013 |
|
VO/2013/00645 |
|
Ö 7.6 |
|
|
BM Dedow - Wie hoch sind die geleisteten Zinszahlungen der Hansestadt Lübeck (inkl. der Eigenbetriebe und der städt. Gesellschaften) für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre. Es wird um eine Auflistung nach den einzelnen Kalenderjahren gebeten.
Anfrage gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 29.08.2013 |
|
VO/2013/00786 |
|
Ö 7.7 |
|
|
BM Howe Anfrage § 16 GeschO :"Korridor für Surfer |
|
VO/2013/00824 |
|
Ö 7.8 |
|
|
BM Katja Mentz-Anfrage nach §16 Abs. 1 Satz 2 GeschO Erbbaurecht des LBV Phönix |
|
VO/2013/00825 |
|
Ö 8 |
|
|
Berichte |
|
|
|
Ö 8.1 |
|
|
Stellungnahme der Hansestadt Lübeck im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zur Hinterlandanbindung "Feste Fehmarnbeltquerung" (FBQ) |
|
VO/2013/00395 |
|
Ö 8.2 |
|
|
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 2012 ? 2. Halbjahr |
|
VO/2013/00468 |
|
Ö 8.3 |
|
|
Konzept Führungskräfteentwicklung bei der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2013/00532 |
|
Ö 8.4 |
|
|
Tätigkeitsbericht des Frauenbüros 2011 / 2012 |
|
VO/2013/00539 |
|
Ö 8.5 |
|
|
Jahresbericht 2013 der Hansestadt Lübeck
gem. Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§16 a FAG) |
|
VO/2013/00545 |
|
Ö 8.6 |
|
|
1. Fortschreibung des Berichtes zum Zustand der Lübecker Brücken und Infrastrukturbauwerke (5.660) |
|
VO/2013/00602 |
|
Ö 8.7 |
|
|
Prüfung einer Finanzierung des Neubaus der Feuerwache 3 über ein Public-Private-Partnership-Modell (PPP-Modell) |
|
VO/2013/00603 |
|
Ö 8.8 |
|
|
Getroffene Eilentscheidung bzgl. der Zuführung zu Rückstellungen für die Rückzahlung von Erbbauzinsen für das Haushaltsjahr 2010 |
|
VO/2013/00615 |
|
Ö 8.9 |
|
|
Optionen für andere Möglichkeiten zur Versorgung der Stadtteile mit Stadtteilbüros in alternativen Standorten |
|
VO/2013/00622 |
|
Ö 8.10 |
|
|
Eheschließungen an besonderen Orten;
Auftrag aus der Bürgerschaft vom 21.3.2013 unter VO/2013/00284 |
|
VO/2013/00681 |
|
Ö 8.11 |
|
|
Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm.
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Projekt "Deckensanierung Stadtschule Travemünde" |
|
VO/2013/00691 |
|
Ö 8.12 |
|
|
Projektabschlussbericht NKF/Doppik |
|
VO/2013/00695 |
|
Ö 8.12.1 |
|
|
BfL-zu VO/2013/00695 - Projektabschlussbericht NKF Doppik
Probleme mit der NKF-Einführung (BfL Antrag zu TOP 4.4 Drs. Nr. 499 am 26. Januar 2012 - vertagt zum Bericht). |
|
VO/2013/00822 |
|
Ö 8.13 |
|
|
Mitteilung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters über eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2013 in Höhe von 550.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltes 2014, Umbau Knotenpunkt "An der Untertrave"/"Kanalstraße" (5.660) |
|
VO/2013/00718 |
|
Ö 8.14 |
|
|
Mitteilung an die Bürgerschaft gemäß § 65 Absatz 4 Satz 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein über eine getroffene Eilentscheidung des Bürgermeisters
hier: Außerplanmäßige Bewilligung im Produkt 548001 ? BgA ? Bewirtschaftung Flughafen |
|
VO/2013/00723 |
|
Ö 9 |
|
|
Wahlen / Benennungen / Besetzungen |
|
|
|
Ö 9.1 |
|
|
FDP -Wahl in den Ausschuss für Schule und Sport |
|
VO/2013/00753 |
|
Ö 9.2 |
|
|
Wahl in den Werkausschuss EBL |
|
|
|
Ö 9.2.1 |
|
|
FDP - Wahl in den Werkausschuss |
|
VO/2013/00754 |
|
Ö 9.2.2 |
|
|
FDP - Wahl in den Werkausschuss |
|
VO/2013/00756 |
|
Ö 9.2.3 |
|
|
SPD - Wahlen - Mitglied im Werkausschuss |
|
VO/2013/00772 |
|
Ö 9.3 |
|
|
FDP - Wahl in den Ausschuss für Soziales |
|
VO/2013/00755 |
|
Ö 9.4 |
|
|
FDP - Wahl in den Bauausschuss |
|
VO/2013/00773 |
|
Ö 9.5 |
|
|
Entsendung in den Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH (GGM) |
|
|
|
Ö 9.5.1 |
|
|
BfL - Entsendung in den Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH (GGM) |
|
VO/2013/00778 |
|
Ö 9.5.2 |
|
|
BfL - Entsendung in den Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH (GGM) |
|
VO/2013/00782 |
|
Ö 9.6 |
|
|
Wahl in die Kulturstiftung |
|
|
|
Ö 9.6.1 |
|
|
SPD - Wahl in die Kulturstiftung |
|
VO/2013/00789 |
|
Ö 9.6.2 |
|
|
SPD - Wahl in die Kulturstiftung |
|
VO/2013/00790 |
|
Ö 9.7 |
|
|
CDU - Wahl in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
|
VO/2013/00792 |
|
Ö 9.8 |
|
|
CDU - Wahl in den Wirtschaftsausschuss |
|
VO/2013/00793 |
|
Ö 9.9 |
|
|
SPD - Benennung von Vertreterinnen und Vertretern in den Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein |
|
VO/2013/00796 |
|
Ö 10 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
Ö 10.1 |
|
|
Masterplan Straßen 2014 ? 2018:
Einführung einer Erhaltungsstrategie für die zukünftig durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen im Vorbehaltsstraßennetz der Hansestadt Lübeck (5.660)
|
|
VO/2013/00547 |
|
Ö 10.2 |
|
|
Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Theater Lübeck gGmbH |
|
VO/2013/00724 |
|
Ö 10.3 |
|
|
Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 ? Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 ? Satzungsbeschluss |
|
VO/2013/00735 |
|
Ö 10.4 |
|
|
Feststellung der Gültigkeit der Bürgerschaftswahl vom 26.05.2013
|
|
VO/2013/00787 |
|
Ö 10.5 |
|
|
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt Jugendhilfe |
|
VO/2013/00733 |
|
Ö 10.6 |
|
|
Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für die Maß-nahme Umbau der Straße "An der Untertrave" von der "Braunstra-ße" bis zur Ecke "Holstenstraße" (5.660) (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesem Punkt zu erweitern (2/3 Mehrheit)) |
|
VO/2013/00806 |
|
N 11 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 20.06.2013 |
|
|
|
N 12 |
|
|
Anträge der Fraktionen |
|
|
|
N 13 |
|
|
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern |
|
|
|
N 14 |
|
|
Berichte |
|
|
|
N 14.1 |
|
|
Mitteilung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters (Beschaffung von Lizenzen) |
|
|
|
N 15 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
Ö 16 |
|
|
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|