Standplatzgenehmigung beantragen

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Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wer als Wochenmarkthändler:in tätig werden möchte, muss sich bei der zuständigen Behörde melden.

Wenn Sie als Wochenmarkthändler:in tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Marktbehörde melden. Die örtliche Marktbehörde weist Ihnen auf Antrag einen Standplatz auf dem gewünschten Wochenmarkt zu.

Bevor Sie erstmals als Wochenmarkthändler:in auf einem Marktplatz tätig werden können, müssen Sie bei der zuständigen Marktbehörde einen Antrag stellen und Ihre Angaben zur Standgröße, der Warenangebot und dem Strombedarf erklären. Die Genehmigung erteilt die zuständige Marktbehörde, wenn die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wochenmarkt gegeben sind. Eine Zuweisung des Standplatzes erfolgt durch die Marktaufsicht.

Hilfe & Kontakt:

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Karte

Wirtschaft und Liegenschaften; Wirtschaft und Märkte

Anschrift

Fischstraße 1-3
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kohlmarkt
Bus: Linie 1,2,6,7,9,15,16,8710,8720,8770,8780

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkhaus Wehdehof
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Haerder-Center, Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

2. OG

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