Einbürgerung beantragen

Zum Online-Dienst

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten.

Ihre bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie behalten.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können schon nach 5 statt nach 8 Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität nicht mehr aufzugeben. Mehrstaatigkeit wird ab sofort in Deutschland zugelassen.
Hier
können Sie zwischenzeitlich mit der Lübecker Einbürgerungsbehörde Ihre Fragen klären.

Verfahrensablauf

  1. Sie kontaktieren die für Ihren Wohnort zuständige Einbürgerungsbehörde, um einen Einbürgerungsantrag zu stellen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Einbürgerungsbehörde für Sie zuständig ist, können Sie das unter www.zufish.schleswig-holstein.de recherchieren.
  2. Ihre Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Nachweise. Falls Nachweise fehlen, fordert die Einbürgerungsbehörde diese bei Ihnen an. Das kann auch während des laufenden Einbürgerungsverfahrens passieren, wenn zum Beispiel eine Aktualisierung erforderlich ist.
  3. Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrags und der von Ihnen vorgelegten Nachweise erhalten Sie eine Nachricht von Ihrer Einbürgerungsbehörde, ob Sie eingebürgert werden können.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bitte nutzen Sie für den Antrag auf Einbürgerung den zur Verfügung gestellten Online-Dienst. Sofern Ihnen eine Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, können Sie Ihren ausgefüllten Antrag postalisch unter der Anschrift Hansestadt Lübeck - Der Bürgermeister, Ausländerbehörde, Königstraße 49-57, 23552 Lübeck übersenden. Ein vorheriges Beratungsgespräch ist nicht mehr notwendig.
Gerne können Sie vorher den Quickcheck nutzen, um unverbindlich zu prüfen, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen bereits erfüllen. Zur Antragsstellung werden keine Termine vergeben.

An wen muss ich mich wenden?

Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihren Antrag hier online zu stellen.

Voraussetzungen

  • Sie leben seit fünf Jahren in Deutschland.
  • Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit ist geklärt.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
  • Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen, wie die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau oder eine Mehrehe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Nachweis:

 der Identität und Staatsangehörigkeit:

  • Reisepass des Herkunftslandes oder anerkannter Personalausweis/ID-Karte des Herkunftslandes

 zum Personenstand:

  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde

 des Aufenthaltsrechts:

  • Elektronischer Aufenthaltstitel

der Wohnsituation:

  • Aktueller Mietvertrag und Nachweis über tatsächlich gezahlte Miete

ODER

  • Kaufvertrag über Wohneigentum und Nachweis über monatliche Darlehenszahlungen und Nachweis über monatliche Betriebs/Nebenkosten und Heizkosten

des Unterhalts:

  • Bei Selbständigen: Einkommenssteuerbescheide, Nachweis zu bestehender Kranken und Pflegeversicherung, Nachweis zur Altersvorsorge
  • Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen

Zu Sprachkenntnissen B1 GER:

  • Sprachzertifikat DeutschB1

ODER

  • deutsches Abschlusszeugnis der Haupt, Real-, Berufsschule oder Fach-/Abiturzeugnis

ODER

  • vier Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse)

ODER

  • Nachweis über Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden, deutschen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)

Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung:

  • Bestandener Einbürgerungstest

ODER

  • Bestandener Test „Leben in Deutschland“

ODER

  • deutsches Abschlusszeugnis der Haupt-, Real-, Berufsschule oder Fach-/Abiturzeugnis

Welche Gebühren fallen an?

  • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
  • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

Rechtsgrundlage

§ 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegenüber der Einbürgerungsbehörde
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer für Einbürgerungsanträge bis zu 24 Monate dauern kann. Es wird darum gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen. Die Mitarbeitenden kommen unaufgefordert auf Sie zurück, sollten Unterlagen fehlen oder Nachfragen entstehen.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihren Antrag hier online zu stellen.
Sofern Ihnen die Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, nutzen Sie bitte dieses Formular: Einbürgerungsantrag und übersenden dieses bitte postalisch.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Verlust der Einbürgerungsurkunde
Eine Zweitschrift der Einbürgerungsurkunde wird generell nicht ausgestellt. Es wird lediglich eine Bescheinigung über die erfolgte Einbürgerung gegen eine Verwaltungsgebühr von 51,00 € ausgestellt.
Die Ausstellung der Ersatzbescheinigung können Sie hier beantragen.

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Ausländerbehörde

Anschrift

Königstraße 49 - 57
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden.

Karte