Verkauf / Versteigerung landeseigener oder kommunaler Grundstücke, Immobilien

Leistungsbeschreibung

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.

Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.

 

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Aktuelle Bekanntmachungen des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften finden Sie unter https://www.bekanntmachungen.luebeck.de

Die Hansestadt Lübeck bietet Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau entsprechend der Verbilligungsrichtlinie an.

An wen muss ich mich wenden?

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:

  • im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
  • im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

 

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Lübeck West ( St.Jürgen, Strecknitz, Blankensee, Wulfsdorf, Beidendorf, Krummesse, Kronsforde, Niederbüssau, Vorrade, Schiereichenkoppel, Oberbüssau, Niendorf/Moorgarten, Reecke, Genin, Moisling, Buntekuh, St.Lorenz Nord und Süd, Gr. Steinrade/Schönböcken, Falkenfeld/Vorwerk, Dornbreite)

Lübeck Ost ( Innenstadt, Marli/Brandenbaum, Eichholz, St.Gertrud, Karlshof, Israelsdorf, Gothmund, Schlutup, Kücknitz, Dänischburg, Siems, Herrenwyk, Dummersdorf, Roter Hahn, Pöppendorf, Ivendorf, Travemünde, Priwall, Brodten)


Wenn Sie ein städtisches Erbbaurechtsgrundstück kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an das Erbbaurechtsmanagement unter

Telefon: 122-2308 / -2325 / -2344

Was sollte ich noch wissen?

Die sogenannten „Fiskuserbschaften“ beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.

Zuständige Stelle:

Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck West

Anschrift

Fischstraße 1-3
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Schüsselbuden
Bus (Linie 4, 10, 11, 21, 30, 32, 39, 40)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkhaus Haerder-Center, Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parkhaus Wehdehof
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

2. OG

Karte

Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck Ost

Anschrift

Fischstraße 1-3
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Schüsselbuden
Bus (Linie 4, 10, 11, 21, 30, 32, 39, 40)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkhaus Haerder-Center, Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parkhaus Wehdehof
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

2. OG

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer