Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben oder eine abweichende gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen worden ist. Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden, die sogenannte Negativbescheinigung.

Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen dies beide Elternteile gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar erklären und beurkunden lassen. Zuvor muss die Vaterschaft anerkannt werden. 

Sie können die Sorgeerklärung auch dann abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Dies ist aber auch nach der Geburt noch möglich und notwendig, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung anstreben möchten.

Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. 

Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Wie weise ich das alleinige Sorgerecht nach?

Eine nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind.

Wenn Ihr Kind in Lübeck geboren ist, können Sie sich, als Mutter des Kindes die Negativbescheinigung vom Bereich Familienhilfen / Jugendamt der Hansestadt Lübeck ausstellen lassen. Sollten Sie zwar in Lübeck wohnen, Ihr Kind jedoch nicht hier geboren sein, so fordert der Bereich Familienhilfen / Jugendamt der Hansestadt Lübeck für Sie die Auskunft aus dem Sorgeregister bei dem Jugendamt, das für den Geburtsort Ihres Kindes zuständig ist, an. Elternteile, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil als Nachweis über die Alleinsorge.

Wichtig ist, Auskünfte aus dem Sorgeregister erhalten nur nach § 58a Abs. 2 Sozialgesetzbuches (SGB) VIII nur Mütter!

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder Notariat.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Melden Sie sich schriftlich oder telefonisch

E-Mail: familienhilfen-jugendamt@luebeck.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist 
  • Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Beurkundung der Sorgeerklärung beim Notar kostet in der Regel 60,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Schreibauslagen, insgesamt circa. 80,00 EUR. Hinzu kommen etwaige Kosten für Dolmetscher.
    Beitrag: EUR 60.00 - 80.00
    Vorkasse: Nein
  • Die Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenlos. Hinzu kommen etwaige Kosten für Dolmetscher.
    Beitrag: gebührenfrei

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Die Negativbescheinigung wird kostenlos ausgestellt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein

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Die Negativbescheinigung kann formlos beantragt werden.

Information Sorgerechtserklärung

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Informationen zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Bearbeitungsdauer

Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts erfolgt unmittelbar im Termin.

Verfahrensablauf

Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: 

  • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. 
  • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen.
  • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärungen informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
  • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
     

Voraussetzungen

  • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung)
  • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein. 
  • Das Kind muss noch minderjährig sein.      
  • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen. 
  • Die Eltern müssen persönlich erscheinen. 
  • Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere  volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
  • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: 
    • Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
    • Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
       

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle:

Familienhilfen/Jugendamt; Abt. Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Meesenring 7
23566 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Internet-Adresse

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr 
Di.   08:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr.  08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kaufhof
Bus (Linie: 4,5,11)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Meesenring
Gebührenpflichtig: Unbekannt

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer