Errichtung eines Tiergeheges anzeigen

Leistungsbeschreibung

Als Tiergehege gelten ortsfeste Anlagen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten in Gefangenschaft gehalten werden.
Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Genehmigung. Diese wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.

Keiner Genehmigung bedürfen Tiergehege,

  • die unter staatlicher Aufsicht stehen,
  • die nur für kurze Zeit aufgestellt werden oder eine Fläche von nicht mehr als 50 m² beanspruchen,
  • in denen nur eine geringe Anzahl an Tieren oder Tiere mit geringen Anforderungen an ihre Haltung gehalten werden oder in denen höchsten zwei Greifvögel der Arten Habicht, Steinadler und Wanderfalke gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörde).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Planunterlagen,
  • Sachkundenachweis.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Genehmigung der Einrichtung, Änderung oder des Betriebes von Tiergehegen fallen Gebühren zwischen 10,00 und 2.560,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • § 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
  • § 28 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1.13 - VwGebV.

Anträge / Formulare

In einigen Fällen ist ein förmlicher Antrag notwendig. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

Zuständige Stelle:

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz - Untere Naturschutzbehörde

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Internet-Adresse

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus (Linie 2, 7, 16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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