Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi

Leistungsbeschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

 

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
ärztliche Bescheinigung (darf nicht älter als 1 Jahr sein)
augenärztliches Zeugnis/Gutachten (darf nicht älter als 2 Jahre sein)
Führungszeugnis
Fahrgastbeförderungsschein

amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
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ab dem 60. Lebensjahr wird zusätzlich die psychologische Eignungsuntersuchung benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Es fallen Gebühren in Höhe von 55,60€ an.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

  • geistige und körperliche Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Zuständige Stelle:

Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin:  Online-Buchung für Termine   oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(zusätzl.Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Kaufhof
Bus (4, 5, 11)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Bemerkung

Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer