Bevölkerung / Bevölkerungsentwicklung

Leistungsbeschreibung

Erkenntnisse über die Bevölkerungsstruktur und die zukünftige Bevölkerungsentwicklung sind wichtige Planungsgrundlagen für den Staat (Bund, Länder und Kommunen), aber auch die private Wirtschaft.

Die gravierenden demographischen Veränderungen der nächsten Jahrzehnte werden sich spürbar auf alle Lebensbereiche auswirken. Sie erfordern frühzeitiges Handeln und bedarfsgerechte Planungen.

Aufgabe des Landes ist es, in seinen eigenen Zuständigkeitsbereichen hierfür die richtigen Weichen zu stellen und durch gesetzliche Vorgaben, aber auch Information und Beratung sowie Programme und Projekte, Kommunen und andere öffentliche sowie private Planungsträger hierbei zu unterstützen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Um diese und weitere Fragestellungen zu beantworten bietet die Kommunale Statistikstelle der Hansestadt Lübeck zahlreiche Informationen über die kleinräumige Verteilung und Haushaltstruktur der Bevölkerung in den Stadtteilen, Stadtbezirken und Statistischen Bezirken der Hansestadt.

Statistiken der Hansestadt Lübeck

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Landesministerien Schleswig-Holstein, wenn es um bevölkerungsbezogene Fachplanungen auf Landesebene geht,
  • an die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung 3 - Bereich Landesplanung, wenn es um allgemeine Informationen zur Bevölkerungsentwicklung in Schleswig-Holstein geht,
  • an das Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord), wenn es um Bevölkerungsdaten für Schleswig-Holstein geht.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
1.102 Logistik, Statistik und Wahlen
- Kommunale Statistikstelle –
Fackenburger Allee 29
23554 Lübeck

Mail: 
statistik@luebeck.de

Welche Gebühren fallen an?

Seitens des Landes werden Informationen zur Bevölkerungsentwicklung kostenlos angeboten.

Für detaillierte Bevölkerungsdaten des Statistikamtes Nord können Kosten anfallen, die sich nach Art und Umfang der Daten richten.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Für detaillierte Informationen der Kommunalen Statistikstelle können Entgelte für Sonderauswertungen anfallen, die sich nach Art und Umfang der Daten richten. Eine Übersicht der Entgelte ist der aktuellen Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck zu entnehmen.

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 1 Gesetz über Grundsätze zur Entwicklung des Landes (Landesentwicklungsgrundsätzegesetz).

Was sollte ich noch wissen?

Das Thema „Bevölkerungsentwicklung“ spielt in verschiedenen Bereichen der Landespolitik (zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Fachkräfte) eine Rolle und wird in den jeweiligen Fachministerien bei der Aufgabenplanung und Schwerpunktsetzung berücksichtigt.

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer