Betreuungsverfügung

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.
Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch „Betreuungsverfügung“ genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

  • Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
  • Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
  • Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist ihre individuelle Situation.

Hinweis:
Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
Jeder, der eine von einer anderen Person verfasste Betreuungsverfügung besitzt, ist verpflichtet, sie an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat. Betreuungsverfügungen können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden

An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - für die Registrierung der Betreuungsverfügung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Beratung und Informationen zu Betreuungsverfügungen:

Verein für Betreuung

und Selbstbestimmung
in Lübeck e.V.
Pleskowstraße 1b
23564 Lübeck
Web: https://btv-hl.de/

Telefonische Erreichbarkeit
Mo und Mi: 11:00-18:00 Uhr
Fr: 9:00-13:00 Uhr

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!
Telefon: 0451 60 911 20

Welche Gebühren fallen an?

Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die Bundesnotarkammer.

Rechtsgrundlage

  • § 1897 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Bestellung einer natürlichen Person),
  • § 1901 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht),
  • §§ 78a – 78c Bundesnotarordnung (BNotO) (Zentrales Vorsorgeregister).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.

Zuständige Stelle:

Soziale Sicherung; Persönliche Hilfen, Betreuungsbehörde

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Verwaltungszentrum
Bus (Linie 2, 7, 16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer