Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Leistungsbeschreibung

In Deutschland gibt es kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen. Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, sind Sie also nicht verpflichtet, sich in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen.

Um den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen zu erleichtern, kann es jedoch von Vorteil für Sie sein, sich beim für Sie zuständigen Standesamt in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen. Dort können Sie sich anschließend eine deutsche Eheurkunde ausstellen lassen. Diese beweist Ihre Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde.

Heiratsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland im Falle einer für den deutschen Rechtsbereich wirksam geschlossenen Ehe grundsätzlich anerkannt, jedoch oftmals nur dann akzeptiert, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierfür ist eine Apostille oder Legalisation hilfreich, die die Echtheit der Urkunde bestätigt. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich.

Hinweise:

  • Zuständig für die nachträgliche Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Wenn Sie nie in Deutschland gelebt haben, ist das "Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Standesamt I in Berlin" für Sie zuständig.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Voraussetzung für den Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Eheschließung ist u.a., dass zumindest ein Ehegatte die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder als ausländischer Flüchtling rechtswirksam anerkannt ist. Ausländische Staatsangehörige ohne Flüchtlingsanerkennung können keine Nachbeurkundung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Wohnsitz im Inland haben, ist Ihr örtliches Standesamt zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis oder Nutzung einer ID-Funktion
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
  • bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
    • beglaubigte Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte
  • bei Geburt der Eheleute im Ausland:
    • Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • war ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
    • beglaubigte Abschrift aus dem deutschen Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller vorherigen Ehen, zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile, mit Echtheitsnachweis (Apostille oder Legalisation)
      • vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
  • hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzerinnen oder Übersetzer
  • im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein

Welche Gebühren fallen an?

Diese Gebühren gelten für das Standesamt in Berlin.

Wenn Sie einen Wohnsitz im Inland haben, ist Ihr örtliches Standesamt zuständig. In Schleswig-Holstein können folgende Gebühren anfallen:

  • 80,00 EUR Beurkundung der Eheschließung im Ausland
  • 30,00 EUR Erklärung zur Namensführung
  • 30,00 EUR ggf. Angleichung von Namen
  • 30,00 EUR ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt
  • 15,00 EUR Ausstellung einer Eheurkunde oder einer Bescheinigung über die Namensführung
  • 7,50 EUR jede weitere gleichzeitig beantragte Eheurkunde“

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen.
  • Nach dem Tod beider Ehegatten sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Anweisungsantrag bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht (Personenstandsgericht)

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens eine der beiden Personen hat die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise ist als ausländischer Flüchtling, Asylberechtigte oder Asylberechtigter oder staatenlose Person anerkannt.

Zuständige Stelle:

Standesamt - Eheschließungen / Ehefähigkeitszeugnisse

Anschrift

Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen  

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wasserkunst
Bus (Linie 1, 4, 6, 9)

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: 
Anzahl: 1, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl: 10, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer