Fiktionsbescheinigung – Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?

Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz oder nach § 81 Absatz 5 i. V. m. § 11 Absatz 4 FreizügG/EU kann von deutscher Seite problemlos eine Aus- und Wiedereinreise erfolgen. Die meisten Staaten akzeptieren diese Fiktionsbescheinigung für eine Reise, allerdings ist eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat empfehlenswert.

Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG können keine Reisen unternommen werden.

Das könnte Sie auch interessieren