Brauchtumsfeuer: Anmeldung

Leistungsbeschreibung

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

In Lübeck muss ein Brauchtumsfeuer nicht angemeldet werden. Verbrannt werden darf nur trockenes unbehandeltes Holz und Strauchabschnitt aus dem eigenen Garten, keine Abfälle allgemeiner Art. Aus Gründen des Artenschutzes ist dafür Sorge zu tragen, dass das pflanzliche Brennmaterial erst kurz vor dem Brennen aufgeschichtet bzw. umgeschichtet und abgeklopft wird.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

Zuständige Stelle:

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Service und Verwaltung

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Internetadresse

https://www.luebeck.de/unv

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus(Linie 2, 7, 16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer