Bestattung

Leistungsbeschreibung

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
  • Anonyme Bestattung

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. 

Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

  • nicht vorhanden,
  • nicht zu ermitteln, 
  • nicht auffindbar.

oder

  • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

und

  • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Alle Informationen zu Grabplätzen und Bestattungsarten entnehmen Sie bitte: Bestattungen Lübecker Friedhöfe

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Wenn es keine Angehörigen des Verstorbenen gibt, ist Kontakt mit dem Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck aufzunehmen.

Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck
Sophienstraße 2-8
23539 Lübeck

Telefon: +49 451122-5309, +49 451 122-5399

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Bestattungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bestattung

  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an für

  • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
  • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
  • weitere notwendige Amtshandlungen,
  • Ausstellung eines Leichenpasses

Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen)

Fachlich freigegeben am

08.10.2020

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Unter folgenden Link finden Sie die Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck.

Zuständige Stelle:

Gesundheitsamt

Anschrift

Sophienstraße 2-8
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus(Linie 2, 7, 16)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

Friedhofsverwaltung

Anschrift

Friedhofsallee 83
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Fax

+49 451 122951-6753

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi.  08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr.  08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 3 (Kapelle 2)
Bus(Linie 7)Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 1 (Friedhofsverwaltung)
Bus(Linie 7)Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 2 (Kapelle 1)
Bus(Linie 7)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Im öffentlichen Verkehrsraum

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer