Änderung des Geschlechtseintrages

Leistungsbeschreibung

Wenn bei Ihnen eine biologisch bedingte Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt, und diese durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt ist, können Sie beim Standesamt den Geschlechtseintrag in Ihrem Geburtenregister und Ihre Vornamen ändern.

Ihnen stehen dann die Möglichkeiten offen, den Geschlechtseintrag männlich, weiblich oder divers zu wählen bzw. den Geschlechtseintrag im Register offen zu lassen.

 

Folgendes müssen Sie beachten:

  • Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
  • Es ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die eine Variante der Geschlechtsentwicklung aus biologischen Gründen (Intersexualität) bestätigt; d.h. dass Sie biologisch weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können.
  • Die ärztliche Bescheinigung kann durch eine eidesstattliche Versicherung der betroffenen Person ersetzt werden, wenn sie über keine ärztliche Bescheinigung einer erfolgten medizinischen Behandlung verfügen und wenn aufgrund der Behandlung das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung nicht mehr oder nur durch eine unzumutbare Untersuchung nachgewiesen werden kann.
  • Für eine geschäftsunfähige Person und ein Kind unter 14 Jahren kann der Antrag nur vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden; eine beschränkt geschäftsfähige Person benötigt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  • Für Personen mit transsexueller Prägung steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung. Die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag bei diesem Personenkreis richtet sich nach dem Transsexuellengesetz.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Neues durch das Selbstbestimmungsgesetz:

Das Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft und löst das Transsexuellengesetz (TSG) ab. Es ermöglicht transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne psychologische oder andere Gutachten und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Anträge können ab dem 1. August 2024 gestellt werden, um die Änderung zum 1. November 2024 durchzuführen. Die Anmeldung der Geschlechts- und Namensänderung kann drei Monate vorher schriftlich oder mündlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) erfolgen und kostet 30 Euro.

Die Erklärung zur Geschlechts- und Vornamensänderung tritt erst in Kraft, wenn das Standesamt, dass die Geburt registriert hat, die Erklärung entgegengenommen hat. Wenn es kein deutsches Geburtenregister gibt, muss die Erklärung vom Standesamt des Lebenspartnerschaftsregisters oder des Eheregisters angenommen werden. Falls auch dort keine Zuständigkeit besteht, ist das Standesamt am aktuellen Wohnsitzes bzw. des letzten Wohnsitzes zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Pass oder Personalausweis
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Ggf. eidesstattliche Versicherung
  • Geburtsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

30 Euro für die Änderung des Registereintrags

15 Euro für eine neue Urkunde

Rechtsgrundlage

§§ 22 Absatz 3 und 45b Personenstandsgesetz

Zuständige Stelle:

Standesamt; Geburtenregister / Vaterschaftsanerkenntnisse / Kirchenaustritte

Anschrift

Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen  

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wasserkunst
Bus(Linie 1, 4, 6, 9)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl Parkplätze: 10
Gebührenpflichtig: Nein

Parkplatz Behindertenparkplatz
Anzahl Parkplätze: 1
Gebührenpflichtig: Nein

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer